Andere Branchen, Berufe und Systeme

Bild: Patrik Ettlin

Branchenlösungen.  Vorruhestands- oder Vorpensionierungsmodelle sind auch in anderen Berufen der Baubranche in Anwendung. Die Finanzierung basiert bei allen Systemen auf Beiträgen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Trotzdem sind die Modelle ganz verschieden.

Verschiedene Branchen mit verschiedenen Berufsgattungen erfordern individuelle Lösungen. Dies ist auch bei den Modellen rund um den Vorruhestand oder die frühzeitige Pensionierung der Fall. Im Zentrum stehen überall die Leistungen im Vergleich mit den Beiträgen.

Das seit 17 Jahren geltende Modell des flexiblen Altersrücktritts (FAR) im Bauhauptgewerbe ist breit akzeptiert und äusserst erfolgreich. Schon weit über 20 000 Arbeitnehmende konnten mit 60 Jahren frühzeitig in Pension gehen. Doch die Finanzierung belastet die ganze Branche schwer. Nach mehrfacher Erhöhung der Beiträge zahlen heute Arbeitnehmer monatlich 2,25 und die Arbeitgeber sogar 5,5 Lohnprozente ein.

Maler / Gipser: Paritätische Finanzierung

Praktisch identisch mit dem zur Abstimmung bereit liegenden Vorruhestandsmodell (VRM) für die Schreinerbranche ist das VRM für die Maler- und Gipserbranche, das im Jahre 2017 eingeführt wurde. Die Rahmenbedingungen der beiden Systeme sind fast gleich, Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterstützen das Modell jedoch paritätisch mit je 0,85 Lohnprozenten.

«Die Umsetzung ist gut angelaufen und an der Basis ausgezeichnet verankert. Für unsere Branche ist dieses VRM ein Glücksfall», erklärt Peter Baeriswyl, Direktor des Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmer-Verbands SMGV. «So richtig wird das Modell in rund zehn Jahren greifen. Schon jetzt können wir aber 424 Leistungsbezüger vorweisen. Der grössere Teil wählt den vorzeitigen Ruhestand, die anderen reduzieren ihr Pensum schrittweise. Ein Vorteil für unsere Branche ist natürlich, dass mit dem VRM das Pensum nicht nur prozentual, sondern auch monatsweise reduziert werden kann.

Das eröffnet beispielsweise für Leistungsbezüger die Chance, die Freitage blockweise in den auftragsschwachen Monaten Januar /  Februar einzuziehen», sagt Baeriswyl und fügt an: «Was vielfach vergessen wird: Diese Möglichkeit besteht auch für Unternehmer und Kadermitarbeitende.»

Als Nachteil ortet Baeriswyl die fehlende Freizügigkeit, die dieses Modell mit sich bringt. Zudem würden die Frauen wenig von diesem System profitieren. «Nur wenige Arbeitnehmerinnen arbeiten bis zur ordentlichen Pensionierung auf dem erlernten Maler- oder Gipserberuf.»

Frühpensionierung in der Westschweiz

Für das Westschweizer Ausbaugewerbe, dem auch die Schreiner angehören, gilt seit 2003 der Resor. «Dies ist ein reines Frühpensionierungsmodell», erklärt Michael Jendly, Präsident der VSSM-Sektion Deutsch-Freiburg und Geschäftsführer der Schreinerei Jendly in Düdingen FR. Der Resor wird paritätisch finanziert, derzeit mit je zwei Lohnprozenten. In den nächsten Jahren wird dieser Beitrag jedoch erhöht (ab 2021 je 2,1 %, ab 2023 je 2,2 %). Der Leistungsbezug darf frühestens drei Jahre vor der ordentlichen Pensionierung erfolgen.

Harmonisierung der Modelle gewünscht

«Immer mehr Schreinerinnen und Schreiner profitieren von diesem System», berichtet Jendly. «Auch ich hatte bereits einen Mitarbeitenden, der frühzeitig in Pension ging − weitere interessieren sich dafür.»

Jendly kämpft jedoch mit dem Röstigraben. «Besser wäre es, wenn wir schweizweit dasselbe Modell hätten. Vor allem für Sprachgrenzen übergreifend tätige Arbeitnehmer würde so vieles vereinfacht. Bei einer Harmonisierung müssten die einbezahlten Beträge dem jeweiligen Modell angerechnet werden können.»

www.far-suisse.chwww.vrm-malergipser.chwww.resor.ch

Patrik Ettlin

Veröffentlichung: 01. Oktober 2020 / Ausgabe 40/2020

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