Branche ab 1. Januar 2021 vertragslos
Auch die letzte Chance zur Rettung des GAV wurde nicht genutzt. Bildmontage: VSSM
Auch die letzte Chance zur Rettung des GAV wurde nicht genutzt. Bildmontage: VSSM
Verhandlungen. Die Gewerkschaften haben ihre Drohung wahr gemacht und sagen Nein zum neuen GAV. Die Schreinerbranche steht somit im neuen Jahr ohne gültigen GAV da. Die Folgen sind verheerend.
Die Gewerkschaften Unia und Syna haben ihre Drohung wahr gemacht: Sie sagen Nein zum neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ohne dem von ihnen geforderten Vorruhestandsmodell (VRM). Auch die beim SECO eingereichte Übergangslösung für das Jahr 2021 wird verhindert. Somit steht die Schreinerbranche ab dem 1. Januar 2021 ohne gültigen GAV da. Die Folgen dieses vertragslosen Zustands sind verheerend.
Die Delegierten des Verbands Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten (VSSM) hatten Mitte November mit einem überwiegendem Mehr dem neuen Gesamtarbeitsvertrag für das Schreinergewerbe zugestimmt. Der ebenfalls zur Abstimmung vorgelegte Vorschlag für ein Vorruhestandsmodell (VRM) wurde deutlich abgelehnt.
Die Arbeitgeberseite hatte also mit einem eindeutigen Zeichen vorgelegt: Die Gewerkschaften Unia und Syna waren an ihren Berufskonferenzen gefordert, die bereits im Sommer getroffene Zustimmung zum ausgehandelten GAV von ihren Gremien zu bestätigen. Wie jetzt bekannt wurde, haben die Gewerkschaftsvertreter nun dem neuen GAV eine Abfuhr erteilt. Dies mit der Begründung, dass der neue Gesamtarbeitsvertrag für sie nur im Paket mit dem vorgeschlagenen Vorruhestandsmodell annehmbar gewesen wäre. Ein Umstand, auf den der VSSM Vorfeld der Entscheidungen stets hingewiesen hatte.
Eine letzte Chance gab es noch, den vertragslosen Zustand per 1. Januar 2021 zu verhindern. Vorsorglich hatten die drei Vertragspartner beim SECO nämlich einen Übergangs-GAV für das Jahr 2021 beantragt. Eine solche Übergangslösung hätte einen wertvollen Zeitgewinn zur Ausarbeitung von Lösungswegen ermöglicht. Die Gewerkschaften haben auch diese Möglichkeit zerschlagen und verantworten daher den vertragslosen Zustand.
Mit diesen Entscheidungen der Gewerkschaften stehen die Schreinerinnen und Schreiner ab 1. Januar 2021 ohne gültigen Gesamtarbeitsvertrag da. VSSM-Zentralpräsident Thomas Iten zeigt sich in einer ersten Reaktion enttäuscht über den Entscheid der Gewerkschaften, denn «bei diesem Entscheid gibt es leider nur Verlierer – besonders die Mitarbeitenden unserer Betriebe.» Thomas Iten verweist dabei auf folgende verheerenden Konsequenzen: «Mit dem Wegfall der paritätisch unterstützten Weiterbildungsfinanzierung gehen wertvolle Gelder für die Entwicklung der Schreinerinnen und Schreiner und somit unserer ganzen Branche verloren.» Zudem öffne der vertraglose Zustand Türen und Tore für die ausländischen Unternehmer, welche nun ohne Rücksicht auf Mindestlöhne und Arbeitsbedingungen im Schweizer Markt tätig sein können.
Alle bereits erschienen Artikel zu den Vertragsverhandlungen rund um GAV und VRM sind in diesem Dossier zu finden.
Patrik Ettlin
Veröffentlichung: 15. Dezember 2020
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