Brandschutz «verbrennt» weniger Geld

Schutz vor dem Feuer ist wichtig. Für Sachwerte werden die Vorschriften jetzt etwas gelockert, der Schutz von Personen bleibt unangetastet. Bild: Fotolia, Kesu

Brandschutz.  Die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) hat die Schweizerischen Brandschutzvorschriften (BSV) überarbeitet und wird sie per 1. Januar 2015 in Kraft setzen. Schreinereien und Holzbaubetriebe können von einigen Erleichterungen profitieren.

Durch Vorschriften beim Bauen entfallen jedes Jahr Regulierungskosten von rund 1,6 Milliarden Franken auf Schweizer Unternehmen, darunter auch auf viele Schreinerbetriebe. Kosten von 354 Millionen Franken werden allein durch die Vorschriften im Bereich Brandschutz verursacht. Dass die finanziellen Folgen von Vorschriften für die Unternehmen zum Problem werden können, hat auch der Bundesrat erkannt und Ende 2013 im «Bericht über die Regulierungskosten» zusammengefasst: Mikro- und Kleinunternehmen litten am stärksten unter der Regulierung, schreibt er darin.

Die neuen Brandschutzvorschriften (BSV), welche die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) letzte Woche vorgestellt hat und die ab 1. Januar 2015 gültig sind, wollen diesem Umstand Rechnung tragen. Die Reduktion der Brandschutzkosten steht bei den Zielen der Revision ganz oben. «Es ist wichtig, dass der vorbeugende Brandschutz volkswirtschaftlich nicht mehr kostet, als er nützt», schreibt die VKF. Das Sicherheitsniveau im Personenschutz soll dabei nicht angetastet werden, die Kostenreduktion soll allein durch Erleichterungen im Sachwertschutz erfolgen.

Mehr Möglichkeiten mit Holz

Für den Schreiner haben die angepassten Brandschutzvorschriften mehrheitlich positive Auswirkungen. Besonders bei Wandkonstruktionen bieten die revidierten Bestimmungen erweiterte Möglichkeiten. War bisher die Holzständerbauweise nur bis zur Feuerwiderstandsklasse EI60 erlaubt, dürfen nun auch Wandkonstruktionen bis EI90 eingesetzt werden. Und Gebäude in Holzbauweise können neu eine Höhe von bis zu acht Geschossen erreichen.

Die allgemein eher lockere Auslegung der Vorschriften hat zur Folge, dass die KMU das Thema Brandschutz mit mehr Eigenverantwortung angehen müssen. So wird gemäss den neuen Vorschriften auf die Brandabschnittsbildung bei bestimmten Nutzungen verzichtet. Fabrikationen, Labors oder Werkstätten ohne besondere Brandgefahr, Büros und Garderoben können künftig im gleichen Brandabschnitt zusammengefasst werden. Auch die Fläche der Brandabschnitte wird erhöht: von bisher 2400 m2 auf neu 3600 m2.

Viele Schreinerbetriebe werden auch von der neuen Bestimmung zu «Gebäuden mit geringen Abmessungen» profitieren können: Für Häuser mit maximal zwei Obergeschossen und einer Grundfläche bis 600 m2 gelten keine Brandschutzvorschriften mehr – mit Ausnahme der geforderten Fluchtweglängen.

www.vkf.ch

Neue Brandschutzvorschriften

VSSM-Fachanlässe 2015

Den neuen Brandschutzvorschriften widmet der Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten (VSSM) im Jahr 2015 auch seine Fachanlässe. An nicht weniger als 12 bis 15 Standorten werden dem Schreiner zwischen August und November 2015 die Anpassungen der Vorschriften erläutert. Gemäss Pierre Scheidegger, Organisator der VSSM-Fachanlässe, sollen dem Schreiner mit Praxisbeispielen und wichtigen Informationen die Umsetzungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Mit dabei sind Vertreter der jeweiligen kantonalen Brandschutzbehörde. Die Ausschreibungen für die Teilnahme an den Fachanlässen erfolgen Mitte 2015.

pet/mf

Veröffentlichung: 02. Oktober 2014 / Ausgabe 40/2014

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