Dreifachverglasung wird Standard

In der Schweiz bleibt die Kälte draussen, wofür auch eine hoher Anteil von Dreifachverglasungen sorgt. Bild: Pixabay

Verglasung.  Die ersten Kantone haben die kantonalen Mustervorschriften im Energiebereich von 2014 umgesetzt. Damit gelten auch strengere Wärmeverlustwerte für Fenster, die sich vernünftig nur mit Dreifachverglasungen erzielen lassen. Diese werden damit zum Standard.

Die Schweiz ist einsamer Spitzenreiter in Europa, was den Einsatz hochwärmedämmender Fenster angeht. Laut einer Marktstudie ist der Anteil von Fenstern mit einem U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizienten) unter 0,8 W/m2 K hierzulande europaweit am stärksten verbreitet. Dahinter folgen Österreich und Deutschland. Die Studie mit Befragungen von 350 führenden Fensterproduzenten in Europa, erstellt vor einigen Jahren, wollte herausfinden, wie sich dieses Segment bis 2020 entwickeln wird. Es zeichnet sich ab, dass die damaligen Erwartungen für die Schweiz übertroffen werden. Sie ist Vorreiterin beim Anteil energiesparender Gebäude.

Spitzenmässiger Anteil

Damit Fenster solche Werte beim Wärmedurchgangskoeffizienten erreichen können, braucht es die Dreifachverglasung. Und hier klingen die Zahlen eindrücklich. «Wir haben inzwischen einen Anteil von über 90 Prozent von Dreifachverglasungen bei Ego-Kiefer-Produkten», sagt Christof Fehr, Produktmanager Holz- und Holz-Aluminium bei der Arbonia Windows AG.

Im Jahr 2015, als die Marktstudie erstellt wurde, lag der Anteil im Unternehmen noch bei ungefähr 75 Prozent. «Dies deckt sich auch mit der Einschätzung von Glaslieferanten und den Verbänden, wonach inzwischen über 90 Prozent als Dreifach-Isoliergläser mit einem Ug-Wert (nur das Glas) von 0,7 und tiefer, also besser, ausgeführt werden», erklärt Josef Knill, Geschäftsführer und Eigentümer der Fensterinform GmbH in Siegershausen TG und Co-Präsident des Fachverbands Fenster- und Fassadenbranche (FFF). «Mit etwa 95 Prozent kommen bei uns fast nur Dreifachverglasungen zum Einsatz. Die Zweifachverglasungen brauchen wir eigentlich nur noch in Sonderfällen, wie einem nicht beheizten Wintergarten», sagt Raphael Grossenbacher, Leiter Entwicklung bei Swissfineline, spezialisiert auf grossformatige Schiebelösungen von Verglasungen.

Einheitliche Vorschriften angestrebt

Trotzdem gab es in der jüngeren Vergangenheit vereinzelte Hinweise aus der Branche, dass Zweifachverglasungen selbst bei der Planung von Neubauten von Architekten wieder öfter favorisiert würden.

Für den Experten Knill hängt dies vor allem mit der kantonalen Energiegesetzgebung auf der Grundlage der Mustervorschrif- ten der Kantone im Energiebereich, kurz Muken, zusammen. Die Mustervorschriften im Gebäudebereich werden von den Kantonen gemeinsam erarbeitet und verabschiedet. Ziel ist dabei, die kantonalen Energievorschriften zu harmonisieren und so den Akteuren bei Bauplanungen und bei Bewilligungsverfahren über die Regionen hinweg die Arbeit durch einheitliche Regelungen zu erleichtern.

Im Moment regionale Unterschiede

Entsprechend fallen die Umsetzung und der Vollzug der Muken in die kantonale Zuständigkeit. Und das ergibt regional derzeit eine unterschiedliche Situation. Mancherorts haben die alten Regelungen von 2008 noch ihre Gültigkeit, andernorts ist die neue Muken 2014 inzwischen geltendes Recht. War von der alten Muken mehrheitlich ein Uw-Wert (gesamtes Fenster) von 1,3 W/m2 K gefordert, der mit handelsüblichen Fenstersystemen und einem Zweifach-Isolierglas erreicht werden konnte, gilt in der aktuellen Muken ein Grenzwert von 1,0 W/m2 K. «Dieser kann bei der Mehrheit der Fenstersysteme nur mit einem Dreifach-Isolierglas wirtschaftlich realisiert werden», sagt Knill.

Die Muken 2014 ist aber keinesfalls unumstritten, in manchen Kantonen verzögert sich die Umsetzung deshalb. Während etwa in Graubünden und Luzern seit dem 1. Januar dieses Jahres die neue Muken gültig ist, haben zum Beispiel die Kantone Zürich und Solothurn die Regelungen bislang noch nicht umgesetzt. Im Kanton Bern hat der Grosse Rat die damit einhergehende Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes mit der Übernahme der Muken 2014 verabschiedet. Gegen diese Gesetzesänderung ist jedoch ein Referendum zustande gekommen. Die Volksabstimmung dazu findet am 10. Februar statt.

Dass einzelne Teile solcher Regelungen nicht übernommen werden, ist durchaus gängige Praxis, wie die Muken 2008 bereits zeigte. Und da ohnehin überwiegend Dreifachverglasungen realisiert werden, spielen auch die nun entstandenden ungleichen Regelungen in den Kantonen für den Fensterbauer keine Rolle.

Einzellösungen werden kompliziert

Aber insgesamt ist durchaus etwas Widerstand zu spüren gegen die neuen Regelungen, auch wenn ein breiter Konsens über die und Notwendigkeit bei der Energieeinsparung herrscht. Auf die Fenster bezogen, sagen kritische Stimmen hinter vorgehaltener Hand, dass auch mit der nach wie vor verbreitet gültigen Muken 2008 der Anteil von Dreifachverglasungen stetig gestiegen sei, und zwar stärker als etwa in Deutschland oder Österreich, wo ebenfalls engagiert an der Energieeinsparung bei Gebäuden gearbeitet werde. Kritisch gesehen wird vor allem, dass mit standardmässig so hohen Anforderungen die Spielräume kleiner werden. Denn die vielfältigen Ansprüche an das Bauteil Fenster liessen einzelne Lösungen schon heute zu einem komplexen Prozess werden. Manchmal sei es sogar so, dass sich Leistungsdefinitionen praktisch widersprechen und gegenseitig vereiteln.

Deutlich wird dies am Beispiel von solaren Zugewinnen der Gläser mit dann hohem G-Wert und dem Wunsch, Vogelschutzanforderungen durch flächige Beschichtungen gerecht zu werden. Ausnahmen wird es auch mit der neuen Muken 2014 für historische Gebäude geben. Und auch bei Verglasungen von unbeheizten Räumen sind die Anforderungen geringer. Ansonsten wird es aber schwieriger, Zweifachverglasungen einsetzen zu können. Die Dreifachverglasung wird damit faktisch zum Standard. Dies gilt auch für Sanierungen und Umbauten bestehender Gebäude.

Die Sache mit der Bewegungsfreiheit

Auf die Regelungen des sogenannten Systemnachweises hat die Muken 2014 keinen Einfluss. Auch künftig sind Ausnahmen von konkreten Regelungen für einzelne Bauteile mithilfe dieses Verfahrens möglich. Dabei kann ein Bauteil die geforderten Leistungsdaten dann unterschreiten, wenn dies an anderer Stelle kompensiert wird und insgesamt die definierten Ziele erreicht werden.

www.fensterinform.chwww.egokiefer.chwww.swissfineline.ch

ch

Veröffentlichung: 17. Januar 2019 / Ausgabe 3/2019

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