Familie gleich Familie

In welchen Branchen die Eltern berufstätig sind, darf bei der Finanzierung der Familienzulagen keine Rolle mehr spielen. Illustration: Fotolia

Familienzulagen. Die eidgenössischen Räte haben eine Motion für einen Lastenausgleich bei der Finanzierung der Familienzulagen unterstützt. Schreinereien gehören zu den Profiteuren, sie müssen weniger bezahlen.

Gemeinsam lässt sich viel erreichen. Verschiedene Branchenverbände, darunter auch der Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten (VSSM), haben sich in den letzten Wochen und Monaten für ein Ja zur Motion «Familienzulagen – für eine faire Lastenverteilung» eingesetzt. Mit Erfolg: Der Nationalrat hat vergangene Woche als zweite Kammer den Vorstoss von CVP-Ständerat Isidor Baumann (UR) mit 137 Ja- zu 33 Neinstimmen an den Bundesrat überwiesen. Die Regierung hatte Ablehnung beantragt.

Schreinereien können profitieren

Die Motion fordert einen vollen, innerkantonalen Lastenausgleich bei der Finanzierung der Familienzulagen. Heute kennen erst 16 von 26 Kantonen einen solchen Mechanismus, wobei es sich nicht bei allen um einen vollen Lastenausgleich handelt. Wo ein griffiger Lastenausgleich fehlt, herrscht zwischen den Branchen teilweise ein grosser Unterschied der Beitragssätze. Die Familienzulagen werden von den Arbeitgebern über Prozentsätze der Lohnsumme finanziert. Branchen mit hohen Löhnen und verhältnismässig wenigen Mitarbeitern mit Familien (Banken, Versicherungen, Ärzte etc.) sind klar im Vorteil gegenüber Branchen mit tieferen Löhnen und kinderreichen Mitarbeitern. Zu diesen gehören Schreinereien, Gastgewerbe, Detailhandelsbetriebe, Gärtnereien und weitere.

Gleichheit innerhalb der Kantone

Durch die Motion wird in jedem Kanton die Ungleichheit zwischen den Branchen abgeschafft. Der Lastenausgleich reicht jeweils bis zur Kantonsgrenze, weil die Finanzierung der Familienzulagen kantonal geregelt wird – im Unterschied zur AHV. Die Kantone Aargau, beide Appenzell, Basel-Stadt, Glarus, Neuenburg, Thurgau und Zürich verfügen noch nicht über einen Lastenausgleich bei der Familienzulage. In den Kantonen Bern und Tessin ist er beschlossen, aber noch nicht umgesetzt.

mf

Veröffentlichung: 01. Oktober 2018

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