Wert einer verlässlichen Partnerschaft

In Krisenzeiten ist es besonders wichtig, einen starken Partner an seiner Seite zu haben.

PaidPost. Es ist das oberste Ziel der Ausgleichs- und Pensionskasse Schreiner, ihren Mitgliedern trotz Homeoffice einzelner Mitarbeitender den gewohnten Service weiterhin zu bieten und die behördlichen Massnahmen im Sozialversicherungsbereich umzusetzen.

Die zahlreichen Anfragen wurden nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet. Die Ausgleichs- und Pensionskasse Schreiner dankt ihren Mitgliedern für das entgegengebrachte Verständnis, wenn deren Anruf oft umgeleitet oder etwas später beantwortet wurde. Zurzeit befindet man sich auf der schrittweisen Rückkehr in den Normalbetrieb.

Massnahmen zur Bekämpfung der Krise

Zähe politische Diskussionen bei der Einführung neuer Sozialversicherungen und sorgfältige Vorbereitungen zur Umsetzung dauern gewöhnlich Jahre, wenn nicht Jahrzehnte. In der aktuellen Krise hat der Bundesrat Beschlüsse im Eiltempo gefällt und auch gleich öffentlich bekannt gegeben. Weniger als einen Monat nach Bekanntgabe des Beschlusses konnten bei der Ausgleichskasse die ersten Leistungen ausgezahlt werden. Die folgenden Massnahmen helfen derzeit unseren Mitgliedern, die Krise zu bewältigen:

  • Zahlungsaufschub: Die Ausgleichs- und Pensionskasse gewährt ihren Mitgliedern unbürokratisch einen Zahlungsaufschub, falls aufgrund der aktuellen Situation die fristgerechte Bezahlung der Rechnung nicht möglich ist. Die vereinbarten Tilgungspläne sind dabei oft grosszügiger, als behördlich vorgesehen.
  • EO für Eltern: Anspruch haben Personen, die ihre Erwerbsarbeit unterbrechen mussten, weil die Betreuung der Kinder nicht mehr sichergestellt werden konnte.
  • Quarantäne EO: Anspruch haben infizierte Personen, die sich in ärztlich oder behördlich angeordneter Quarantäne befinden.
  • Selbstständigerwerbende EO: Anspruch haben Personen, die ihre Erwerbstätigkeit aufgrund behördlicher Verbote vorübergehend aufgeben mussten oder die aufgrund der Situation in finanzielle Notlage geraten sind, wenn ihr AHV-pflichtiges Einkommen 2019 zwischen 10 000 und 90 000 Franken lag.

Digitalisierung

Die kontinuierlichen Bemühungen in der Digitalisierung der Geschäftsprozesse tragen in der Krise ihre Früchte. Mitgliedern steht das Kundenportal «connect» zur Verfügung, insbesondere auch für die Einreichung von Corona-EO-Anträgen. Das Portal ermöglicht eine raschere Verarbeitung.

Sicherheit und Effizienz

In turbulenten Zeiten auch an den Kapitalmärkten ist es ein beruhigendes Gefühl zu wissen, dass die Pensionskasse Schreiner einen Grossteil des Vermögens ihrer Mitglieder in gesicherte Anlagen investiert hat. Damit ist die Pensionskasse vor grösseren Kapitalverlusten geschützt. Dank der konsequenten Kostendisziplin kann das sehr tiefe Beitragsniveau zudem weiterhin gehalten werden.

Weitere Informationen

Detailliertere Informationen zu den einzelnen Leistungen der Ausgleichs- und Pensionskasse Schreiner sind auf den Websites www.akschreiner.ch und www.pkschreiner.ch vorhanden. Auch stehen die Mitarbeitenden für telefonische Anfragen unter der Nummer 044 253 93 01 zur Verfügung.

Ausgleichskasse SchreinerIfangstrasse 88952 SchlierenTelefon 044 253 93 01Fax 044 253 93 94

info[at]akschreiner[dot]ch

www.akschreiner.ch

Veröffentlichung: 28. Mai 2020 / Ausgabe 22/2020

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