Neufassung der Holzhandelsgebräuche liegt Ende Juni vor

Die Holzhandelsgebräuche regeln den Verkauf von Brettern, Kanteln, Hobelwaren oder Bauholz. Bild: Alessandro Della Bella (Lignum)

Vernehmlassung. Die geltenden Schweizer Holzhandelsgebräuche mussten überarbeitet werden. Die Neufassung erscheint nun Ende Juni und tritt per 1. September 2021 in Kraft.

In den Holzhandelsgebräuchen sind Regeln festgehalten, die beim Verkauf von Holz und Holzwerkstoffen eingehalten werden müssen, sofern nichts Spezielles vereinbart worden ist. Das geltende Regelwerk von 2010 für Rohholz sowie für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau bewährte sich in der Praxis, war aber nicht mehr aktuell. Die Entwicklung im Bereich der Normen, Richtlinien und rechtlichen Bestimmungen, wie zum Beispiel im Bauproduktegesetz, erforderten umfangreiche Aktualisierungen. Die Trägerverbände Wald Schweiz, Holzindustrie Schweiz (HIS), Holzbau Schweiz und Lignum haben sich deshalb zu einer Revision der Schweizer Holzhandelsgebräuche entschieden.

Handelsgebräuche für Rohholz

Genau genommen setzen sich die Holzhandelsgebräuche aus zwei Teilen zusammen. Die «Schweizer Handelsgebräuche für Rohholz» sind relevant für die Vertreter am Beginn der Holzlieferkette. Sie beschreiben die Sortimente von Rund-, Industrie- und Energieholz mit den üblichen Klassierungen, legen die Ermittlung der Verrechnungsmasse fest und ergänzen im kaufmännischen Teil fachspezifische Definitionen, wie Mengen, Termine oder Fristen.

Holz und Holzwerkstoffe für Schreinerinnen und Schreiner

Die «Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau» richten sich an den Verbraucher, also unter anderem an die Schreinereien. Darin werden Produkte wie zum Beispiel Bretter und Kanteln, Hobelwaren, Bauholz (inkl. Leimholz) sowie Holzwerkstoffe behandelt. Sie regeln unter anderem auch den Kaufvertrag zwischen dem Hersteller oder Händler und seinem direkten Abnehmer.

Der Splint wird mitgemessen

Im Detail betrachtet enthält das angepasste Regelwerk nur eine nennenswerte Änderung für Schreinerinnen und Schreiner. In der Neufassung ist festgehalten, dass der Splint von Eichenholz mitgemessen wird. Dies wird in der Praxis bereits seit einer Weile so gehandhabt, soll nun aber auch noch schriftlich verankert werden.

Ende Juni erscheint nun die Neufassung der beiden Teile. Die Holzhandelsgebräuche 2021 können dann im Shop der Lignum in den Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch bezogen werden. Neben der gedruckten Version werden alle Teile in allen Sprachen neu auch als E-Book mit begrenzter Nutzungsdauer angeboten.

Die Holzhandelsgebräuche treten per 1. September 2021 in Kraft.

Isabelle Spengler

www.lignum.ch

Veröffentlichung: 19. Mai 2021

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