Ausphasung Leuchtmittel

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Ab 2023 gelten in der Schweiz wichtige neue Anforderungen an Leuchtmittel. Dabei geht es um die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten wie zum Beispiel Quecksilber, Blei oder Cadmium.

Die Schweiz übernimmt damit die Anforderungen die von der EU eingeführten Richtlinien 2011/65/EU identisch. 

Ausphasung absehbar


Nach dem 24. Februar dürfen Restbestände von kompakten- sowie ringförmigen Leuchtstofflampen zwar noch verkauft werden, der Import ist danach allerdings verboten. In einem weiteren Schritt dürfen ab dem 24. August lineare Leuchtstofflampen T5 und T8 ebenfalls nur noch abverkauft und nicht mehr importiert werden. Für lineare Leuchtstofflampen T8 gilt ab dem 01.09.2025 zudem ein Verkaufsverbot. Zu beachten ist auch, dass die Verfügbarkeit limitiert ist, weil namhafte Hersteller keine Lager in der Schweiz führen, wie Recherchen zeigen. Die sogenannte «Ausphasung» ist im Grunde nichts anderes, als ein schrittweises Verkaufsverbot von Leuchtmitteln aufgrund strengerer Richtlinien. Zuerst wurden die Anforderungen an die Energieeffizienz von Leuchtmitteln erhöht, nun führen die strengeren EU-Richtlinien zur Beschränkung von Schadstoffen in Leuchtmitteln zu einem rascheren Ende der Leuchtstoffröhre.

  • bis 24. Februar 2023: Abverkauf von Restenware von Kompaktleuchtstofflampen, ringförmige Leuchtstofflampen erlaubt, Import danach verboten.
  • bis 24. August 2023: Abverkauf von Restenware von linearen Leuchtstofflampen T5 und T8 erlaubt, Import danach verboten. 
  • bis 01. September 2023: Hochvolt-Halogenlampen (G9) Import verboten, Abverkauf erlaubt bis 31.08.2025.
  • bis 01. September 2023: Niedervolt-Halogenlampen (G4,GY6,35) verboten, Abverkauf erlaubt bis 31.08.2025.
  • Ab 01.09.2025 Verkaufsverbot für T8-Leuchtstofflampen, T5 unbeschränkt.
  • Ab 01.09.2025 Verkaufsverbot für Hochvolt-Halogenlampen (G9)
  • Ab 01.09.2025 Verkaufsverbot Niedervolt-Halogenlampen (G4,GY6,35)

Wichtige Ausnahmen

Vom neuen Gesetz ausgeschlossen sind allerdings zahlreiche Leuchtmittel, welche bei Spezialanwendung zum Einsatz kommen. Unter anderem sind dies Ofenbeleuchtungen, Not- und Signalbeleuchtungen, UV-Strahler, farbige Lampen, Bühnen- und Studiobeleuchtung, Pflanzen- und Insektenlampen.

Weitere Informationen sind auch bei der Schweizer Licht Gesellschaft zu finden.

Michi Läuchli

Ausphasung nicht verpassen

Umrüstung. Neuste Anpassungen an die Richtlinien haben Konsequenzen auf die Verfügbarkeit von Leuchtstoffröhren.

Tschüss Neonröhren!

Werkstattbeleuchtung.  Ein gut ausgeleuchteter Arbeitsplatz erleichtert die Arbeit, kann Unfälle verhindern und unterstützt die Produktivität. Darüber hinaus müssen sich die Schreinereien mit dem baldigen Verbot von Leuchtstoffröhren auseinandersetzen.

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