Berufliche Abschlüsse in Deutschland anerkannt
Bild: Isabelle Spengler
Bild: Isabelle Spengler
Arbeit im Ausland. Die Schweiz und Deutschland pflegen ein enges wirtschaftliches Verhältnis. Damit Fachkräfte einfacher im jeweils anderen Land arbeiten können, wurde nun ein neues Abkommen unterzeichnet.
Die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und Deutschland sind fest verbunden. Manch einer wechselt die Landesgrenze aus beruflichen Gründen. Darunter finden sich auch viele Schreinerinnen und Schreiner, denn schliesslich sind gut ausgebildete Arbeitskräfte in beiden Ländern gefragte Leute. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die beruflichen Qualifikationen, die eine Fachkraft aus dem jeweils anderen Land mitbringt, für die Berufsausübung und für den Zugang zu Weiterbildungen als gleichwertig angesehen werden.
Die beiden Länder pflegen deshalb seit über 80 Jahren eine erleichterte gegenseitige Anerkennung von beruflichen Abschlüssen. Die bestehende Vereinbarung musste nun modernisiert werden, schreibt das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung in einer Mitteilung. «Martina Hirayama, Schweizer Staatssekretärin für Bildung, Forschung und Innovation, und die deutsche Bildungsministerin Anja Karliczek haben ein neues Abkommen unterzeichnet, das nun vom Bundesrat genehmigt worden ist», heisst es in der Medienmitteilung weiter. Mehr berufliche Abschlüsse sollen dadurch in Zukunft von erleichterten Bedingungen und Verfahren für die Feststellung der Gleichwertigkeit profitieren. Die Neuerungen spiegeln die Entwicklungen in der Berufsbildung beider Länder und erweitern den Anwendungsbereich.
Das bilaterale Abkommen mit Deutschland stützt sich auf die besonders enge Verwandtschaft der Berufsbildungssysteme der Schweiz und Deutschlands. Mit diesem Beitrag zur Durchlässigkeit der verwandten Bildungssysteme setzen die beiden Länder auch ein Signal zur Stärkung der dualen Berufsbildung auf nationaler und internationaler Ebene.
Isabelle Spengler
Wenn sich ein Ausländer oder eine Ausländerin in Deutschland als Tischer/Schreiner niederlassen und selbständig arbeiten möchte, muss er oder sie sich in die sogenannte Handwerksrolle eingetragen lassen. Für die Eintragung in die Handwerksrolle muss die vorhandene Berufsqualifikation mit der deutschen Meisterqualifikation gleichwertig sein.
Möchte jemand als Angestellte oder Angestellter in einem Tischler-/Schreiner-Betrieb arbeiten, muss er oder sie erst prüfen, ob eine Anerkennung des Ausbildungsberufes vorliegt.
In beiden Fällen gibt ein einfacher Fragebogen des «Informationsportals der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen» Auskunft über Anerkennung oder Eintragung in die Handwerksrolle.
Veröffentlichung: 10. März 2021
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