Die Grundlage für gutes Handwerk

Die grosse Werkbankplatte mit den vier Arbeitsplätzen wird in Schulen gebraucht. Bild: Wettstein Werkstattbau AG

Werkbänke.  Eine fehlerfreie Produktion setzt Arbeitsplätze voraus, die ergonomisch gestaltet und auf die einzelnen Arbeitsschritte ausgerichtet sind. Entsprechend brauchen verschiedene Produktionsbereiche auch verschiedene «Hobelbänke».

Damit Handwerk überhaupt möglich ist, müssen beide Hände eines Schreiners uneingeschränkt eine Arbeit ausführen können. Dazu sollte das Werkstück genauso fixiert werden, dass der Arbeitsschritt sauber, sicher und mit einer ergonomisch guten Körperhaltung ausgeführt werden kann.

Der Klassiker lebt

Die traditionelle Schreiner-Hobelbank verfügt über eine dicke, massive Tischplatte mit Vorderzange sowie Hinterzange und ein schweres Untergestell aus Holz. Was die Arbeitsplatte betrifft, ist das auch heute noch so. Das Berufsbild des Schreiners hat sich in viele Richtungen weiterentwickelt, wodurch sich die Ansprüche an den jeweils passenden Arbeitsplatz unterscheiden. Ansprüche, welche die ursprüngliche Hobelbank nur zum Teil erfüllt. Das Werkbanksystem stammt aus einer Zeit, da noch alles aus Massivholz gefertigt wurde und es noch keinerlei Plattenmaterial gab.

Trotz der heutigen Vielfalt an Materialien und modernen Werkzeugen sowie Handmaschinen ist diese Hobelbank in ihren Grundlagen immer noch das Mass der Dinge. Doch auch sie wurde mit verschiedenen Modifikationen an die Veränderungen angepasst und individualisiert. Sie ist heute standardmässig in vielen Variationen erhältlich. Beispielsweise ist die Beilage als temporäres Zwischenlager von Werkzeugen überflüssig, wenn mobile Werkzeugschränke mit Ablageflächen eingesetzt werden. Die Hobelbank wird nach wie vor bei den überbetrieblichen Kursen während der Schreinerlehre eingesetzt. Ebenso dient sie, und besonders die Vorderzange, oft im Werkunterricht von Schulen.

Konsequente Massivholzlösung

Wenn man sehr intensiv mit Massivholz und von Hand arbeitet, weil beispielsweise bei Restaurierungsarbeiten heikle Anpassarbeiten anstehen, sind die Einspannmöglichkeiten bei der Standardhobelbank durchaus begrenzt.

Die «Paulbank», welche in der Schreinerei Paul Bussmann entwickelt wurde, setzt genau dort an. Die Arbeitsplatte aus Rotbuche ist gerade einmal 250 mm breit und in einer Länge von 1100 bis 1900 mm, in Schritten von 200 mm, erhältlich. Ihre Hinterzange reicht über die gesamte Breite, ist beidseitig geführt und verfügt über eine zentrale Spindel aus massiver Hagebuche. Die Vorderzange verfügt über eine Zuhalte- sowie eine Spannspindel. Beide können auf der linken und rechten Längsseite der Bank eingesetzt werden. Zusammen mit den zahlreichen, 20 mm grossen Löchern lässt diese Werkbank praktisch jede gewünschte Einspannsituation zu – und das für Links- wie Rechtshänder. Besonders wer mit japanischen Sägen arbeitet, wird es schätzen, dass er über die Bank hinweg arbeiten kann; von der gegenüberliegenden Seite der Vorderzange aus. Und die leicht zerlegbare Bank lässt sich mit 1300 mm Länge durchaus auch auf den Bau mitnehmen.

Spannmöglichkeiten mittels Bohrungen

Die Firmen Bollmann Holzwerkzeugfabrik AG im luzernischen Kriens und Wettstein Werkstattbau AG im thurgauischen Ermatingen fertigen Standard-Hobelbänke, wie man sie schon lange kennt und schätzt. Besonders für Schulen werden auch Doppel-Hobelbänke und sogar Werkbänke mit vier Arbeitsplätzen angeboten.

Da immer mehr Arbeiten bedingen, dass ein Werkstück auf der Bankfläche fixiert oder flach gespannt werden kann, versehen die Anbieter die Tischplatten sowie Vorderzangen zusätzlich mit Rasterlöchern von 20 mm Durchmesser. Das erlaubt den Einsatz einer stetig wachsenden Zahl von Spannwerkzeugen von den Bankherstellern selbst oder von Firmen wie beispielsweise Bessey, die fast jeden Wunsch erfüllen. Es erlaubt aber auch, selbstgefertigte Anschläge oder Schablonen auf einfache Weise mit der Bank zu verbinden.

Verstellbarkeit sorgt für Ergonomie

Werkstücke, die in eine Vorderzange oder direkt auf die Bankplatte gespannt werden, ergeben unterschiedliche Arbeitshöhen. Wenn dann noch die Hobelbank von verschiedenen Mitarbeitern genutzt wird, muss sich die Bankhöhe schnell und einfach einstellen lassen. Jeder Hersteller hat mindestens ein höhenverstellbares Untergestell im Angebot. Ein Systemvergleich lohnt sich aber, um die betrieblichen Möglichkeiten zu optimieren. Die Hobelbank «Ergoplan» der Firma Beck Maschinenbau GmbH, die durch die Firma Eigenmann AG in Dietfurt SG vertreten wird, hat beispielsweise sogar ein absenkbares Fahrwerk.

Arbeits- und Montagetische

Bei Beck hat man schon früh ausgerechnet, dass ein ergonomisch richtiger Arbeitsplatz einen wirtschaftlichen Gewinn abwirft, der entsprechende Investitionen schnell amortisiert. Die Firma fertigt daher Hobelbänke mit verstellbaren Untergestellen sowie solche mit Lochplatten und Vakuumsaugern, als Ersatz für die fehlenden Vorder- und Hinterzangen. Hydraulische Scheren-Hubtische haben noch einen grösseren Verstellbereich. Ausgerüstet mit Rasterlochplatten und Vakuumsaugern, ergibt das ganz besondere Werkbänke.

Solche Arbeits- und Montagetische werden auch bei der Barth GmbH gefertigt, die von der Firma Ineichen AG in Ermensee LU vertreten wird. Das Modell «Vakuulift-S» basiert auf einem Scherenhubtisch. Seine Rasterlochbohrung in der Arbeitsplatte entspricht dem Raster, welches die Firma bei ihren Leimständern mit Lochplattenpressen verwendet. Somit können über die zusätzlichen Spannwerkzeuge hinaus auch Hilfsmittel der Presse auf der Bank verwendet werden. Die drei im Tisch integrierten Vakuumsauger sind individuell stufenlos in der Höhe verstellbar und lassen sich um 90° schwenken.

Ein solches Flach-Saugersystem von Barth ist sogar als Zusatz für eine traditionelle Hobelbank nachrüstbar. Es befindet sich dann vor der Tischplatte zwischen den Zangen und lässt sich bei Bedarf unter die Bank schwenken. Dadurch lassen sich die Vorder- sowie Hinterzange wieder vollumfänglich nutzen.

www.paul-bussmann.chwww.bollmann-ag.chwww.gropp.chwww.eigenmannag.chwww.ineichen.ch

Andreas Brinkmann

Veröffentlichung: 01. April 2021 / Ausgabe 14/2021

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