Ein Weg durch den Feinstaub

Bilder, die wir aus anderen Ländern kennen, waren vor 30 Jahren auch in der Schweiz üblich. Schärfere Bestimmungen sollen in Zukunft für noch bessere Werte sorgen. Bild: Danicek, fotolia.com

Holzfeuerungen.  Glücklich kann sich schätzen, wer aus den eigenen Schreinereiabfällen Energie gewinnt. Nun wird die Idylle aber durch die neue Luftreinhalteverordnung getrübt. Übergangsfristen helfen dem Schreiner jedoch, seine Anlagen auf den neuesten Stand zu bringen.

Es ist ein schönes Weltmodell, dasjenige der 2000 Watt-Gesellschaft. Es hat zum Ziel, den Energieverbrauch pro Kopf kontinuierlich auf 2000 W zu reduzieren, pro Person und Jahr nicht mehr als eine Tonne CO2 zu verursachen sowie von der Kernenergie unabhängig zu werden.

Holz ist ein CO2-neutraler Brennstoff und passt deshalb gut zu diesem Modell. Beim Verbrennen von Holz wird gleich viel CO2 freigesetzt, wie der Baum während des Wachstums der Luft entnommen und daraus per Photosynthese Sauerstoff geschaffen hat.

Wolken am Horizont

Die düstere Seite des hervorragenden Brennstoffes Holz ist der Feinstaub, der bei seiner Verbrennung entsteht. Neben Russ und Teer sind Salze und Schwermetalle Bestandteile von Feinstaub. Diese sogenannten Feststoffe entstehen sowieso, können aber bei fehlerhafter Verbrennung noch vermehrt auftreten. «Feinstaub macht krank», lautet denn auch eine Publikation des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) aus dem Jahr 2005. Damals war die Feinstaubproblematik besonders akut, weil im Winter wegen der unterschiedlichen Temperaturen der Luftschichten die Russpartikel nicht in die oberen Atmosphäreschichten entweichen konnten. In der Folge entstand der abgestufte «Aktionsplan Feinstaub» des Bundes. Der sieht nun in einem dritten Schritt vor, die Grenzwerte für Feststoffemissionen bei Holzfeuerungen erneut zu senken. Seit 2007 (siehe SchreinerZeitung Nr. 38/2007, Seite 6) ist eine nach Anlagegrösse gestaffelte Anwendung in Kraft. Die letzten Änderungen sind nun gemäss Luftreinhalteverordnung (LRV) seit 1. Januar 2012 wirksam.

Reduziert wurden die Grenzwerte für Restholzfeuerungen in der Kategorie von 70 kW bis 500 kW. Diese betragen neu bei den Feststoffen (Feinstaub) 50mg/m3 statt wie bisher 150 mg/m3. Der zulässige Ausstoss an Kohlenmonoxyd ist von 1000 mg/m3 auf 500 mg/m3 halbiert worden. Restholzanlagen zwischen 40 und 70 kW müssen lediglich Kohlenmonoxydgrenzwerte erfüllen. Handbeschickte Feuerungen unter 40 kW bleiben dagegen weiterhin von verschärften Richtwerten verschont. In solchen darf man jedoch nur naturbelassene stückige Hölzer sowie Reisig und Zapfen verbrennen. Für Holzfeuerungen, welche die Grenzwerte nicht mehr einhalten, besteht eine generelle Sanierungsfrist von zehn Jahren. Wer heute demgemäss noch eine alte Holzfeuerung mit einer Leistung ab 70 kW im Keller hat, erhält bis Ende 2021 Zeit, diese auf den neuesten Stand zu setzen. Kantonal kann die Frist jedoch reduziert sein. «Zum Teil werden nur drei Jahre gewährt», warnt Christoph Aeschbacher von Holzenergie Schweiz.

Messungen durch die Behörden finden in der Regel alle zwei Jahre statt. Produzenten und Händler von Holzheizungen bieten ihren Kunden in den Zwischenjahren zum Teil zusätzliche Messungen an und liefern damit wichtige Hinweise zur Rauchqualität. So kann der Betreiber sofort handeln, wenn die Emissonswerte zu hoch sind. Heizungen ab 70 kW Feuerungswärmeleistung (FWL) sind prüfpflichtig. Restholzfeuerungen sind immer messpflichtig.

Späne, wie sie anfallen

Mancher Schreiner wird sich selbst helfen müssen, will er die neuen Richtlinien einhalten. So auch Kurt Brüschweiler von der Thurgauer Schreinerei Brüschweiler-Schadegg. Er weiss: Ein Problem für die Qualität der Silospäne stellen heute beschichtete Halbfabrikate und Brandschutzplatten dar. Insbesondere PVC ist halogenorganisch und wirkt sich negativ auf die Abgase bei der Verbrennung aus. Diese Tatsache verlangt vermehrt nach einem bewusst gestalteten Abbrand. Kurt Brüschweiler nimmt die Herausforderung an, indem er seine Abfälle sauber trennt. Die alten Grenzwerte kann er noch erfüllen, weil er seine Späne mit zugeführten Massivholzschnitzeln mischt. Ein Teil eigener Späne werde um zwei Teile zugeführter Ware ergänzt, verrät er.

Eine Frage der Filter

Die Schreinerei Brüschweiler-Schadegg beschäftigt 16 Mitarbeiter und hat für die Warmluftzufuhr eine 150 kW-Heizung im Keller stehen. Für den Betrieb wird es speziell im Bereich des Feinstaubes eng, die neu geforderten 50 mg/m3 zu erreichen. Immerhin sei die Heizung nun auch schon 5-jährig, erzählt der Geschäftsführer. Ein Filter ist zurzeit noch kein Thema. «Dieser würde uns für die aktuelle Anlage um die 30 000 Franken kosten.» Ein solcher Betrag stellt für das KMU eine grössere Investition dar. Deshalb hat sich Brüschweiler dazu entschieden, abzuwarten. «Ende 2021 ist in unserer Schreinerei sowieso eine neue Heizung fällig», ergänzt er vorausblickend. Aber was können Filter tatsächlich ausrichten? Ihre Effizienz ist gemäss Schweizerischem Kaminfeger-Verband umstritten und werde zurzeit heftig infrage gestellt. Diskutiert würden aber Filter von kleineren Anlagen, hält Christoph Aeschbacher dagegen. Ab Heizkesseln mit einer Leistung von 100 kW und mehr seien die Filter in der Regel wirkungsvoll. «Die Qualität des Abgases hat aber grossen Einfluss darauf, wie hoch der Abscheidegrad tatsächlich ist.» Viele Faktoren müssen hier zusammenspielen.

Heizleistung hat Einfluss

Etwas anders sieht dies Paul Harder von der Schmid AG. Das Unternehmen mit Hauptsitz in der Schweiz produziert und verkauft Holzheizungen. «Mit dem richtigen Filter kann man fast alles erreichen», meint er zu der Thematik. Er empfiehlt Schreinereien, gleich einen 350 kW-Heizkessel einzubauen. Ab dieser Grösse dürfe von Gesetzes wegen auch Altholz verbrannt werden. Dabei komme man nicht um einen Elektrofilter herum, denn die Feststoffgrenzwerte für Altholzfeuerungen liegen bei 20 mg/m3. Ein entsprechender Filter sei bei grossen Anlagen bereits eingebaut.

Wer in Betracht zieht, eine neue Holzfeuerung zu kaufen, der hält sich am besten an die Empfehlungen des Verbandes Holzenergie Schweiz. Auf der Verbandswebsite ist ein PDF zu beziehen, wo Produkte mit Konformitätserklärung aufgelistet sind. Mit dieser Erklärung liefert der Hersteller gemäss Aeschbacher den Nachweis, dass die Abgaswerte der neuen LRV entsprechen.

Wieder neue Grenzwerte?

Werden die Grenzwerte in Zukunft noch strenger ausfallen? «Es ist anzunehmen, dass die Richtwerte in ein paar Jahren denjenigen der Europäischen Union angepasst werden müssen», mahnt Christoph Aeschbacher von Holzenergie Schweiz. «Diese sind deutlich strenger als in der LRV beschrieben.» Wer also für die Zukunft gewappnet sein will, der sollte schauen, dass seine Heizung den Feinstaubgrenzwert von 20 mg/m3 erfüllt. «Die Produkte mit Konformitätserklärung gehen in diese Richtung», sagt Aeschbacher. Ob ein Produkt diese Anforderungen erfüllt, sieht man am Gütesiegel mit der Flamme. Und Aeschbacher gibt gleich noch einen Tipp: «Es ist wichtig, die Bedienungsanleitung genau zu lesen. Bei falscher Bedienung mutiert die beste Heizung zur Dreckschleuder.»

www.holzenergie.chwww.brueschweiler-schadegg.chwww.holzfeuerung.chwww.kaminfeger.ch

HOLZBRENNSTOFFE

Übliche Bezeichnungen

Gemäss LRV wird in der Holzverbrennung zwischen Holzbrennstoffen und Nichtholzbrennstoffen unterschieden. Letztere dürfen nur in Altholzfeuerungsanlagen über 350 kW oder in den Kehrichtverbrennungsanlagen verwertet werden.

Holzbrennstoffe

Naturbelassenes stückiges Holz: In diese Kategorie fallen naturbelassenes Stückholz sowie Holzabschnitte aus der Sägerei.

Naturbelassenes nichtstückiges Holz: Das sind vornehmlich Hackschnitzel, ge- prüfte Holzpellets, Späne, Sägemehl oder Schleifstaub.

Restholz: Holzabfälle aus der holzverarbeitenden Industrie und dem holzverarbeitenden Gewerbe, soweit das Holz nicht druckimprägniert ist und keine Beschichtungen aus halogenorganischen Verbindungen enthält. Zum Teil legen die Kantone verschärfte Restholzdefinitionen fest.

Nichtholzbrennstoffe

Altholz: Holz aus Gebäudeabbrüchen oder Renovationen sowie Restholz von Baustellen.

Problematische Holzabfälle: Altholz oder Holzabfälle, die mit halogenorganischen Verbindungen beschichtet oder druckimprägniert sind.

www.bafu.admin.ch/luft

MW

Veröffentlichung: 21. Juni 2012 / Ausgabe 25-26/2012

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