Beschlägehandel. Wegen verbotener Preisabsprachen im Bereich Fensterbeschläge haben verschiedene Unternehmen von der Wettbewerbskommission Bussenbescheide bekommen. Die Betroffenen wollen den Entscheid an die nächste Instanz weiterziehen.
Die Wettbewerbskommission des Bundes (Weko) sanktioniert verschiedene Firmen mit zum Teil hohen Bussen, weil sie untereinander Preisabsprachen getroffen haben. Involviert sind Handelsfirmen, die Fenster- und Baubeschläge vertreiben. Im Zentrum der Ermittlungen scheinen dabei die beiden Firmen Siegenia-Aubi AG und Paul Koch AG zu stehen. Beiden Firmen wurde eine Busse von mehreren Millionen auferlegt.
Eingeleitet wurde das Verfahren im Frühsommer 2007, untersucht wurde der Zeitraum von 2005 bis zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung. Eine Selbstanzeige der Roto Frank AG brachte den Stein im Juli 2007 ins Rollen. In der Folge führte die Weko in einer konzentrierten Aktion Hausdurchsuchungen in den betroffenen Firmen durch. Offenbar gelang die Sicherstellung von aussagekräftigem Beweismaterial. Im Laufe der Ermittlungen eröffnete die Weko weitere Untersuchungen, zum Beispiel für den Bereich Türelemente. Diese Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen; wer welche Sanktionen zu befürchten hat, ist noch unklar. Aktiv wurde auch die Europäische Wettbewerbskommission, offenbar hat der Fall eine internationale Dimension angenommen.
Zur Last gelegt werden den beteiligten Firmen horizontale Preisabsprachen. Gemäss Weko haben die betroffenen Händler Zeitpunkt und Höhe von Preiserhöhungen untereinander abgesprochen. Solche Preisvereinbarungen stellen schwere Verstösse gegen das Kartellgesetz dar, die nun in erster Instanz geahndet werden.
Zu viel bezahlt?
Aufgrund der Sanktionen fragen sich Fensterbauer, die im fraglichen Zeitraum Fensterbeschläge gekauft haben, ob sie überhöhte Preise bezahlt haben. Dass ein Verfahren angestrengt wurde, liesse diese Annahme zu, doch die Höhe der Strafsumme gibt keinen Rückschluss auf den dadurch erzielten Gewinn. Solche Strafen werden nur aufgrund des erzielten Umsatzes in der fraglichen Zeit festgelegt. Sie entsprechen in der Regel etwa zehn Prozent. Wenn durch die Absprache kein Gewinn erzielt wurde, hat dies weder auf das Verfahren noch auf die Bussenhöhe Einfluss.
Die jetzt gesprochenen Bussen sind noch nicht definitiv. Bereits haben die Siegenia-Aubi und die Paul Koch AG den Weiterzug an die nächsthöhere Instanz angekündigt. Dass es die Weko mit ihrem Einschreiten ernst meint, hat sie vergangenes Jahr bewiesen. Verschiedene Elektrounternehmen im Raum Bern wurden wegen verbotener Absprachen zu empfindlichen Bussen verurteilt, die schliesslich auch bezahlt werden mussten. Durch kooperatives Verhalten konnten die betroffenen Unternehmen die Bussenhöhe beeinflussen. wi
Wer bezahlen muss
Siegenia-Aubi AG: 3,876 Millionen Franken
Paul Koch AG: 2,957 Millionen Franken
SFS Unimarket AG: 557 000 Franken
August Winkhaus GmbH & Co. KG: 235 000 Franken
Roto Frank AG: 0 Franken
Die Roto Frank AG geht wegen Selbstanzeige straffrei aus, gegen die Gretsch-Unitas AG und die Mayer & Co GmbH wurde das Verfahren eingestellt.
Veröffentlichung: 11. November 2010 / Ausgabe 45/2010
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