Mit sicherem Tritt nach oben

Bild: Keller Treppen AG

Treppengrundlagen.  Damit eine Treppe den Benutzer sicher und bequem von einem Stockwerk ins nächste bringen kann, benötigt sie eine exakte Planung. Es gilt, die Treppenregeln technisch und normkonform an das jeweilige Bauobjekt und den Kundenwunsch anzupassen.

Eine schön gestaltete Treppe, die individuell in den Grundriss eines Gebäudes integriert wurde und alle Sicherheitsbestimmungen einhält, ist mehr als nur ein Aufgang. Richtig platziert und sicher ausgeführt, lädt sie zur täglichen Bewegung ein, macht dem Betrachter Freude und trägt wesentlich zur Erhaltung der Gesundheit bei.

Exponate, welche nicht auf den vorhandenen Erkenntnissen aufbauen, leisten hingegen einen schlechten Dienst. Laut der Beratungsstelle für Unfallverhütung BFU gab es im Jahr 2013 rund 550 000 Unfälle im Bereich Haus und Freizeit, davon waren etwa 280 000 Stürze. Von diesen Stürzen waren 18 Prozent, also rund 50 000, Treppenstürze. Dies entspricht doch einem Fünftel aller Sturzunfälle in der Schweiz. Damit der Treppenauftrag für den Hersteller und den Kunden zum erfolgreichen und sicheren Erlebnis wird, gilt es, die Treppengrundlagen zu kennen und individuell einzusetzen.

Abklärung vor der Planung

Welche Gesetze, technischen Normen und Empfehlungen von Fachorganisationen zum Tragen kommen, hängt mit dem Verwendungszweck und dem Bauort der Treppe zusammen. Mancherorts regeln kantonale oder kommunale Bauerlasse, wie Treppen im öffentlichen Bereich oder in Wohnbauten auszuführen sind. Finden sich darin keine Aussagen, gelten die jeweiligen technischen Normen. Die rechtliche Bedeutung der Normen hängt immer von den entsprechenden Regelungen auf Gesetzes- sowie auch auf Verordnungsstufe ab. Prinzipiell sind also immer zuerst die relevanten rechtlichen Vorgaben zu beachten. Siehe hierzu den Ratgeber «Recht» auf der Internetseite www.bfu.ch.

Je nach Einsatzort spielen auch feuerpolizeiliche Aspekte in der Planung eine Rolle. So müssen zum Beispiel bei Treppen im Fluchtwegbereich die geltenden Brandschutznormen der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) eingehalten werden. Bei Treppen im Arbeitsbereich spielen das Arbeitsgesetz und die Suva-Richtlinien eine tragende Rolle. Sind die rechtlichen Grundlagen und Bestimmungen abgeklärt, kann mit der eigentlichen Planung der Treppe begonnen werden.

Vom Kundenwunsch zum Auftrag

Bereits mit der Wahl der Treppenkonstruktion wird die spätere Gestaltung beeinflusst. So muss die Konstruktionsart zum Grundriss des Treppenraumes passen. Nicht jede Konstruktionsart passt in jeden Raum. «Am besten ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit einem Treppenfachmann. So kann für den vorgesehenen Ort die optimale Treppenart gewählt werden», sagt Roger Mauderli, Mitglied der Geschäftsleitung bei der Keller Treppen AG. Oftmals haben die Kunden eine andere Wunschvorstellung ihrer Treppe, da sie in Prospekten, in Zeitschriften oder an Messen Beispiele finden, die in der Schweiz so nicht umgesetzt werden dürfen. «Hier ist es wichtig, dem Kunden alternative Möglichkeiten aufzuzeigen, damit eine technisch, gestalterisch und sicherheitstechnisch passende Lösung gefunden wird», führt Mauderli aus. Oftmals gilt es, in dieser Planungsphase zusätzlich eine Diskrepanz zwischen der Wunschvorstellung und dem vorhandenen Budget zu überwinden.

Grundsätzliche Überlegungen

Es gibt Punkte, die bei jeder Treppenkonstruktion zu beachten sind, damit ein angenehmer Gebrauch gewährleistet ist:

Angepasste Platzverhältnisse für die jeweiligen Bedürfnisse. Es muss abgeklärt werden, was alles über die Treppe transportiert werden muss. Möbelstücke, Sportgeräte oder ein möglicher Krankentransport. Gibt es keinen alternativen Aufgang, muss die Treppe diesen Ansprüchen genügen.

Installationen im Treppenbereich müssen im Vorfeld definiert und eingeplant werden. Heizkörper und Kachelöfen sollten sich nicht in diesem Bereich befinden.

Fenster im Treppenverlauf bringen das Sonnenlicht hinein. Sie können jedoch bei falscher Einplanung zum nicht- oder nur halböffnenden Ärgernis werden. Zudem sind bei Verglasungen, die stockwerkübergreifend platziert sind, die Reinigungsmöglichkeit und die Absturzsicherung zu beachten.

Der Schallschutz wird meist erst zum Thema, wenn sich ein Bewohner oder ein Nachbar beschwert. Die direkten Anschlüsse der Treppe an das Gebäude sollten den Körperschall nicht übertragen. Vor allem bei Doppeleinfamilienhäusern, die sich eine gemeinsame Treppenwand teilen, ist der Bereich Schallschutz ganz genau abzuklären.

Gewünschte Wirkung der Treppe: Ob die Treppe in einem geschlossenen Treppenraum oder offen im Wohnzimmer steht, hat einen grossen Einfluss auf die Materialisierung, die Treppenart und die spätere Raumwirkung. Sind die grundsätzlichen Überlegungen getätigt und die erforderlichen Treppenparameter festgelegt, folgt die technische Planung.

Die Treppenart und Ausführung

Sind die Bestimmungen, die Bausituation und Kundenwünsche abgeklärt, wird die Treppenart gewählt und technisch umgesetzt. «Eine Treppe ist eine Investition für viele Jahre. Hier lohnt sich die genaue Einhaltung der Treppengrundlagen», sagt Roger Mauderli. Ob eine Treppe sicher und angenehm zu begehen ist, hängt zu einem grossen Teil mit dem richtigen Lauffluss zusammen. Folgende Punkte sind hier mitentscheidend:

Das richtige Steigungsverhältnis ist von der natürlichen Schrittlänge abhängig. Bei einem erwachsenen Menschen liegt diese durchschnittlich bei zirka 63 cm. Beim Treppensteigen verkürzt sich diese Länge um das zweifache der Tritthöhe. Bei einem Tritt mit 10 cm Höhe beträgt die Schrittlänge und somit die Tiefe einer Stufe noch 43 cm. Als empfehlenswertes Steigungsverhältnis gilt eine Tritthöhe von 18 cm auf eine Tritttiefe von 27 cm.

Die nutzbare Laufbreite darf zum Beispiel bei einer baulich notwendigen Treppe in einem Wohnhaus 900 Millimeter nicht unterschreiten. Die nutzbare Laufbreite misst die Trittbreite minus die hineinragenden Bauteile wie Handläufe und Geländer. Podeste sollten nicht durch einzelne Stufen unterbrochen werden und sich durch Farbe oder Materialwahl etwas von den Tritten abheben.

Eine falsche Stufenverziehung verändert die Auftrittsfläche für den Fuss und kann auch zu Misstritten und Stürzen führen. Spitz zulaufende Stufen sind grundsätzlich zu vermeiden.

Unnötige Stolpersteine wie beispielsweise in den Raum herausragende Stufen oder auch schlecht platzierte Zwischentritte sind Stolperfallen.

Von Unikaten und häufigen Fehlern

Im Treppenbau gibt es viele Bestimmungen und technische Anpassungen, die auf den Einsatzort, den Zweck oder die Bausituation abgestimmt werden, weshalb jede Treppe individuell geplant werden muss. Die Durchgängigkeit von der Grundplanung bis zur Abgabe ist ein entscheidender Erfolgsfaktor. Denn konstruktive Fehler, die den Lauffluss, die Sicherheit oder den Schallschutz negativ beeinflussen, geschehen meist in der Planung und sind unprofessionell. «Wir haben schon erlebt, dass anstelle von Schallschutzhülsen zur Wandbefestigung Stücke eines Gartenschlauches verwendet wurden», erzählt Mauderli und sagt: «Eine weitere Fehlerquelle ist die Bemusterung. So kann bei schlechter Kommunikation ein kurzfristig geplanter Parkettwechsel vergessen gehen und zum neuen dunklen Parkett liefert man die helle Treppe.» Sind die gesetzlichen Grundlagen abgeklärt und die Treppe richtig konstruiert, gibt es einen erfolgreichen Auftrag für den Handwerker und ein gesundes Erleben für den Kunden.

www.keller-treppen.chwww.treppen-abc.comwww.bfu.ch

njg

Veröffentlichung: 30. Juni 2016 / Ausgabe 26-27/2016

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