Schreiner als Musterschüler


Seit zweieinhalb Jahren müssen Schreinereien gegenüber ihren Kunden die verwendeten Holzarten und deren Herkunftsland deklarieren. Bild: Fotolia, Alephcomo1


Seit zweieinhalb Jahren müssen Schreinereien gegenüber ihren Kunden die verwendeten Holzarten und deren Herkunftsland deklarieren. Bild: Fotolia, Alephcomo1
Holzdeklaration. Schreinereien setzen gemäss dem zuständigen Büro für Konsumentenfragen die Holzdeklaration vorbildlich um. Alle 2013 kontrollierten Betriebe deklarierten die Holzarten korrekt, lediglich bei zwei von ihnen war die vorhandene Herkunftsangabe ungenau.
Die Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte gilt seit dem 1. Januar 2012. Sie verlangt, dass gegenüber den Endkonsumenten Holzart und Holzherkunft deklariert werden müssen. Unter die Verordnung fallen unter anderem Produkte aus Massivholz, deren Holzart und Herkunft man relativ leicht ermitteln kann. Dazu gehören zum Beispiel Hobelwaren wie Täfer, Möbel mit Hauptbestandteilen aus Massivholz, aber auch Bau- und Brennholz.
Das Büro für Konsumentenfragen kontrollierte 2013 die Umsetzung bei rund 100 deklarationspflichtigen Unternehmen, also bei Möbelhändlern, Baumärkten, Gartenmöbelanbietern, Onlineshops, Zimmereien und natürlich Schreinereien. Im Durchschnitt über alle kontrollierten Betriebe wiesen rund 96 % der Produkte eine korrekt ausgewiesene Holzart auf. Dieser Wert liegt noch höher als im Vorjahr, als er bei 91 % lag. Bei 71 % der Produkte wurde die Herkunft korrekt deklariert, dieser Wert liegt klar über dem des Vorjahres (57 %). Bei Möbeln mit Hauptbestandteilen aus Massivholz sowie bei den Hobelwaren fehlte die Deklaration der Herkunft besonders oft.
Den Schreinereien stellt das Büro für Konsumentenfragen ein besonders gutes Zeugnis aus: Bei den zehn kontrollierten Betrieben waren die Holzarten in sämtlichen Fällen korrekt deklariert. Die Herkunft wurde ebenfalls lückenlos angegeben, allerdings erwiesen sich zwei Deklarationen als zu ungenau. Eine Herkunftsdeklaration mit der Bezeichnung «Europa» ist nicht erlaubt. Wenn mehr als fünf Herkunftsländer deklariert werden müssen, kann der kleinstmögliche geografische Raum angegeben werden. Für europäische Holzarten wäre das zum Beispiel Osteuropa, Westeuropa, Südeuropa oder Skandinavien.
Das Büro für Konsumentenfragen weist auch darauf hin, dass die bei Schreinereien weit verbreitete pauschale Deklaration jährlich aktualisiert werden muss. Darum muss sie mit einem Datum und natürlich dem Firmenlogo versehen sein. Die Schreinereien sollten in der Lage sein, die Angaben zur Holzart und Herkunft mit Dokumenten der Lieferanten zu belegen.
www.konsum.admin.ch/holzdeklarationVeröffentlichung: 29. Mai 2014 / Ausgabe 22/2014
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