Zu feucht, zu riskant

Das Versailles-Parkett zeigt nach einem Jahr übermässige Fugen und Ablösungen. Bild: Beni Lysser

Parkett.  Ordentliche Parkettarbeiten enthalten viele unsichtbare Tätigkeiten, die grosses Fachwissen voraussetzen. Leider werden diese Aufgaben nicht immer sachgerecht ausgeführt. Materialkontrollen sind in regelmässigen Abständen zwingend. Zwei Fallbeispiele.

Der erste Fall handelt von Versailles-Tafeln in Eiche, die vollflächig aufgeklebt wurden, wobei die etwa 80 mal 80 Zentimeter grossen Verlegeelemente mehrschichtig aufgebaut waren. Das sichtbare Dessin bestand aus 7 Millimeter dicken Eichenstäben oder -würfeln, und die Tafeln wurden werkversiegelt ausgeliefert.

Die Mittellage des Parketts bestand aus HDF-Platten, der Gegenzug wiederum aus Eiche. Die Dessinelemente wiesen rundum eine Nut-Feder-Verbindung auf. Verschiedene Räume erhielten Würfelparkett, wobei diese Elemente die Grösse von 75 mal 75 Zentimeter aufwiesen und der Aufbau identisch zu den Versailles-Tafeln vorlag. Insgesamt wurden über 200 Quadratmeter Versailles-Tafeln sowie etwa 40 Quadratmeter Würfeldessin verlegt.

Diese Dessinparkette erzeugten im Winter übermässige Fugenbildungen und Verformungen in den einzelnen Decklagenelementen bis hin zu grossen Höhendifferenzen und Ablösungen einzelner Eichenteile. Dabei resultierten mechanische Brüche und Risse im HDF-Träger aus Überbelastungen, die bei Kontrollöffnungen erkennbar wurden (Siehe Seite72).

Schüsselungen im Eichendielenparkett

Im zweiten Fall, der in diesem Beitrag analysiert wird, wurde das Parkett bei Umbauarbeiten von den Wohnungseigentümern selber eingekauft und vom Parkettverleger lediglich verlegt. Es kamen Massivparkettdielen in Eiche zum Einsatz, vollflächig aufgeklebt auf bestehende Estriche mit integrierter Bodenheizung. Die 14 Millimeter dicken und 170 Millimeter breiten Elemente wiesen verschiedene Längen auf, lagen ab Werk fertig geölt vor und wurden im Schiffbodendessin ausgelegt.

Gesamthaft mass der neue Holzboden etwa 85 Quadratmeter und umfasste neben zwei Zimmern den ganzen Bereich Wohnen, Essen, Küche und Eingang. Zuerst erfolgte der Einbau der Landhausdielen in den beiden Zimmern. Etwa ein Jahr später wurde der Wohnbereich renoviert und dazu das Massivholz verlegt. Im darauffolgenden Winter trocknete auch dieses Parkett, vor allem im Wohnbereich, stark ab, bekam breite Fugen und konkave Verformungen, wie Schüsselungen. Auch Hohlstellen entlang den Längsstössen waren feststellbar.

Nach Normen beurteilt

Nebst den SIA-Normen 253 «Bodenbeläge aus Holz» sowie 118/253 «Allgemeine Bedingungen für Bodenbeläge aus Holz» sind für die Beurteilung ebenso die EN 13489 «Holzfussböden – Mehrschichtparkettelemente» sowie die EN 13629 «Holzfussböden – Massive Laubholz-Dielen» zu berücksichtigen. Letztere werden zudem automatisch nach der Inkraftsetzung in Europa zu schweizerischen SIA-Normen.

Zusätzlich sind für die Schweiz gültige Beurteilungskriterien im Merkblatt Nr. 7 des Parkettverbands ISP umschrieben. Das Merkblatt weist vor allem auf die Verlegung hin. Die EN dienen hauptsächlich der Produktion. Bei der Beurteilung nach dem Einbau des Parketts dürfen vollflächig aufgeklebte Parkettböden mit seitlicher Nut-Kamm- oder Nut-Feder-Verbindung kleine Hohlstellen aufweisen, die maximal ein Drittel Elementlänge im grössten Durchmesser aufweisen, und das Parkett darf in der Höhe nicht bewegbar sein sowie beim Begehen keine Geräusche erzeugen. Auch betreffend Höhendifferenzen und Überzähne sind Toleranzen von 0,2 bis 0,3 Millimeter aufgeführt. Weiter hat die Holzfeuchtigkeit für Fertigprodukte zum Zeitpunkt von Lieferung und Einbau des Parketts bei Massivparkett einen Wert von 7 bis 11 Prozent (Mittelwert 9 Prozent) und die Decklagen bei Mehrschichtparkett einen Wert von 5 bis 9 Prozent (Mittelwert 7 Prozent) aufzuweisen. Recherchen, Laborprüfungen und Berechnungen des Experten bestätigten die Vermutung, dass in beiden Fällen zu hohe Anfangsfeuchtigkeiten im Holz zum Zeitpunkt der Verlegung vorherrschten.

Fall 1: Feucht geliefert, feucht verlegt

In den dicken Decklagen des Versailles-Parketts herrschten zu hohe Anfangsfeuchtigkeiten vor. Reserveparkett, verschweisst in Plastikfolien, wies Decklagenfeuchtigkeiten von 12,1 bis 14,8 Prozent auf, die Mittellagen aus HDF rund 10 Prozent. Diese extrem hohen Werte stammten jedoch nicht aus einer unsachgemässen Lagerung, sondern aus der Herstellung der Dessintafeln selber. Das heisst, das Parkett wurde mit diesen hohen Anfangswerten konstruiert und ausgeliefert. Zusätzlich konnte festgestellt werden, dass gar keine HDF-Platte, sondern eine MDF-Platte als Träger eingesetzt wurde, die immer eine geringere Festigkeit aufweist.

Hier hätte die Materialkontrolle (Messen der Holzfeuchte in den Eichenteilen) als Pflicht des Parkettverlegers ausgereicht, um festzustellen, dass dieses Parkett in der Schweiz so nicht verlegt werden kann und darf. Der Handwerker ist nämlich verpflichtet, nicht nur die Estriche auf Eignung zu prüfen, sondern auch das zu verarbeitende Parkett genau zu kontrollieren. Dazu gehört nebst der Kalibrierung der Elemente eben auch das Messen der Holzfeuchtigkeit, auch dann, wenn er das Parkett nicht selber eingekauft hat. Für derartige Schäden mit eindeutig zuzuordnender Fehlleistung steht der Parkettverlegebetrieb in der Verantwortung.

Fall 2: Falsch gelagert, feucht verlegt

In diesem Objekt wurde das Parkett unmittelbar nach der Lieferung in zwei Zimmern eingebaut. Die Massivholzdielen für die übrige Fläche lagerten im Keller. Messungen des Kellerraumes ergaben während der Heizperiode und Trockenwetterphase Raumluftfeuchtigkeiten von über 60 Prozent. In der Wohnung jedoch herrschten Raumluftfeuchtigkeiten von circa 35 Prozent vor, und die Bodentemperatur an der Oberfläche des Holzes betrug bei kalten Winterbedingungen etwa 25 °C.

Proben aus dem Reservematerial, immer noch im Keller gelagert, ergaben im Labor Holzfeuchtigkeitswerte von 12 bis 13 Prozent, bei Breiten von 171,3 bis 171,7 Millimetern. Das im Wohnbereich verlegte Massivparkett mit den übermässigen Verformungen wies Feuchtigkeiten von 8,4 bis 8,8 Prozent auf, bei Breiten von 169,7 bis 170,1 Millimetern. Das Material wurde also sach- und normgerecht geliefert und in der ersten Etappe eingebaut. Vor der zweiten Verlegung, etwa ein Jahr später, fehlte die Kontrolle der Holzfeuchte, und das Parkett gelangte mit übermässig hoher Ausgleichsfeuchtigkeit zum Einsatz.

Das natürliche Austrocknen danach führte zu den grossen Schwindspannungen mit Fugenbildungen, Schüsselungen sowie Ablösungen im Bereich der längs verlaufenden Nut-Kamm-Verbindungen.

Örtliche Korrekturen nicht möglich

Sowohl die Massivholz-Landhausdielen wie auch die Mehrschicht-Dessinparkette mussten vollflächig ersetzt werden. Die Verformungen und die Ablösungen von Decklagen waren zu gross – örtliche Korrekturen wären nicht möglich gewesen.

Nebst dem riesigen Aufwand für das Demontieren des Parketts, Entsorgen der Holzelemente, die Reinigung des Untergrunds und Lieferung sowie Neuverlegung von Holzfussböden entstehen immer auch grosse Zusatzkosten. Dazu zählen: Häuser oder Wohnungen leeren, Reinigen der Wohnungen am Schluss der Sanierungen und Maler- Retuschen an Wänden, da Beschädigun- gen nie ganz vermieden werden können. Die Zusatzkosten und Nebenaufwendungen können bei grossen Objekten die effektive Schadensumme des Parketts oft deutlich übersteigen, zum Beispiel für den Aus- und Wiedereinbau einer unsinnigerweise auf das Parkett montierten Küche. Nur selten helfen Versicherungsbeiträge, diese Situation zu entschärfen.

www.parkett-verband.ch

BL

Veröffentlichung: 08. März 2018 / Ausgabe 10/2018

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