Die Gefahr lauert überall

Virtuell können die Handwerker im Asbesthaus erfahren, wo Gefahren lauern. Illustration: Suva

Asbest.  Noch heute ist in vielen Häusern Asbest vorhanden, obschon dieses seit 1990 verboten ist. Schreiner sind beim Abbruch von Küchen, Entfernen von Bodenbelägen oder bei Arbeiten an Brandschutzverkleidungen betroffen. Es lohnt sich auf keinen Fall, ein Risiko einzugehen.

Der junge Schreiner Felix M. erhält von seinem Chef den Auftrag, in einem alten Gebäude die Vorbereitungsaufgaben für eine neue Küche zu tätigen. Die alten Geräte und Möbel müssen raus. Felix M. weiss, dass in älteren Gebäuden oft Asbest verbaut wurde und der eingeatmete Asbeststaub zu Krebserkrankungen führen kann. Obwohl er seinem Chef vertraut, bleibt ein mulmiges Gefühl. Bei der Auftragserteilung hat sein Vorgesetzter Asbest nicht erwähnt. Felix M. stellt sich die Frage, ob in diesem Haus Asbest verbaut wurde, ob sein Chef mit einer Probenanalyse die Situation abgeklärt hat und ob er sich schützen muss.

Erkrankungen sind immer noch möglich

Feuerfest und wärmedämmend, hitze- und säurebeständig sind diese mineralischen Fasern – für die Anwendung in Bauten und Anlagen sind das ideale Eigenschaften. Hersteller bezeichneten das Material gar als «Wunderfaser». Doch Asbest ist sehr gefährlich. Bei der Bearbeitung entstehen feine Fasern, nur einige Mikrometer gross, die über die Atemwege in die Lunge gelangen können. Der Schadstoff kann bei Menschen zu schweren Erkrankungen wie Asbeststaublunge oder Brustfellkrebs führen.

Bis die Krankheit ausbricht, kann es lange dauern: Die Latenzzeit beträgt zwischen 15 und 45 Jahren. Schreiner können bei unterschiedlichen Tätigkeiten wie Sanierungen und Rückbau in älteren Gebäuden noch heute mit asbesthaltigen Materialien in Kontakt kommen. «Asbestfasern können zum Beispiel beim Ausbau von Küchengeräten, beim Herausreissen von Bodenbelägen oder beim Entfernen von Fensterkitt freigesetzt werden und Arbeitnehmende gefährden», sagt Edgar Käslin, Bereichsleiter Chemie beim Unfallversicherer Suva.

Die Suva möchte unbedingt verhindern, dass Schreiner heute noch mit der hoch gefährlichen Faser in Kontakt kommen. Dass Prävention in der Schreinerbranche notwendig ist, zeigt die Statistik: Zwischen 2005 und 2014 betreffen 15 Prozent aller asbestbedingten Berufskrankheiten die Schrei-nerbranche. Darum hat die Suva im Jahr 2011 die Situation in der Schreinerbranche analysiert und die wichtigsten Arbeitssituationen, bei denen mit einem Asbestkontakt gerechnet werden muss, in einer Broschüre zusammengestellt.

In dieser Broschüre erfahren Schreinerinnen und Schreiner, bei welchen Arbeiten sie häufig auf Asbest stossen, welche Schutzmassnahmen getroffen werden müssen und wann Spezialisten für die Sanierung beizuziehen sind. Damit die Broschüre auch ihre Wirkung zeigt, sind die Vorgesetzten aufgefordert, ihre Mitarbeitenden regelmässig zu sensibilisieren und zu instruieren. Weitere Informationsangebote unter www.suva.ch/asbest unterstützen die Vorgesetzten, ihrer Pflicht in Sachen Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz nachzukommen. Unter anderem können sie sich durch ein virtuelles Haus klicken und dabei auf mögliche Asbestquellen stossen.

Der Vorgesetzte gibt grünes Licht

Felix M. verhält sich richtig. Da er unsicher ist, sagt er stopp und will erst dann weiterarbeiten, wenn die Situation abgeklärt ist. So schützt er nicht nur sich, sondern auch seine Kollegen vor möglichen gesundheitlichen Folgen durch Asbest.

Er geht auf seinen Chef zu. Angesprochen auf mögliche Asbestvorkommen im Gebäude, gibt dieser Entwarnung. Weil das Gebäude vor 1990 gebaut wurde, habe er vorgängig von verschiedenen verdächtigen Materialien Proben entnommen und analysieren lassen. In solchen Gebäuden sei das Vorkommen von Asbest keine Ausnahme, sondern der Regelfall. Aber glücklicherweise waren nicht einmal die kleinen Brandschutzplatten asbesthaltig. Somit könne sich Felix M. ohne Angst an die Arbeit machen. Vom Chef gibt es ein grosses Lob, weil er bei Unsicherheit nachgefragt hat.

Altlasten nicht unterschätzen

Seit der ersten Anerkennung einer asbestbedingten Berufskrankheit im Jahr 1939 sind in der Schweiz bis einschliesslich 2015 mehr als 2000 Menschen an den Folgen einer asbestbedingten Erkrankung verstorben. Dafür erbrachte die Suva Versicherungsleistungen in der Höhe von rund 1,08 Milliarden Franken. Jährlich sind wegen weit zurückreichender Asbestexpositionen noch immer rund 100 asbestbedingte Todesfälle zu verzeichnen. Mit einer wirksamen Prävention will die Suva asbestbedingte Berufskrankheiten künftig verhindern. Der Unfallversicherer arbeitet unter anderem eng mit betroffenen Branchen zusammen und verstärkt die Information zum Thema Asbest mit dem Slogan «Prüfen Sie vor 1990 erstellte Objekte auf Asbest».

www.suva.ch

Bei Verdacht

Unternehmer stehen in der Pflicht

Sind Instandhaltungs-, Umbau- oder Abbrucharbeiten vorgesehen und besteht der Verdacht, dass Stoffe wie Asbest vorhanden sind, muss laut Bauarbeitenverordnung der Unternehmer die Gefahren eingehend ermitteln und die Risiken bewerten. Mit Unternehmer ist der Betrieb gemeint, der die Arbeit ausführt. Bei geplanten Arbeiten an Gebäuden, die vor 1990 gebaut wurden, besteht praktisch immer der Verdacht auf Asbest. Eine seriöse Gefahrenermittlung durch Planer oder Architekt reduziert das Risiko, dass die Arbeiten eingestellt werden müssen und es zu Bauverzögerungen und Mehrkosten kommt.

Kostenlose Präventionsmittel für Schreiner sind im Internet unter folgenden Links zu finden:

  • «Asbest erkennen, beurteilen und richtig handeln»:
www.suva.ch/84043.d
  • «Themenseite Asbest»:
www.suva.ch/asbest
  • «Virtuelles Asbesthaus – Lernprogramm»:
www.suva.ch/asbesthaus

sz

Veröffentlichung: 08. März 2018 / Ausgabe 10/2018

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