Geldbussen gegen Hersteller von Automatiktüren

Preisabsprachen.  Das Deutsche Bundeskartellamt hat Ende Juli wegen verschiedener Absprachen Geldbussen gegen acht Hersteller automatischer Türsysteme und ihren Verband sowie einen verantwortlichen Mitarbeiter verhängt.

Es wurden Bussen in Höhe von insgesamt ca. 2,4 Mio. Euro gegen folgende Unternehmen und einen Verband verhängt:

  • Assa Abloy Entrance Systems GmbH, Dieburg
  • Blasi GmbH, Mahlberg
  • Boon Edam GmbH, Düsseldorf
  • Dorma Automatic GmbH + Co. KG KT Systeme, Ennepetal
  • Geze GmbH, Leonberg
  • Kaba Gallenschütz GmbH, Bühl
  • Landert Motoren AG, Bülach/Schweiz
  • record Türautomation GmbH, Wuppertal
  • Wirtschaftsvereinigung Industrie- und Bausysteme e. V., Hagen, (WIB)

Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt: «Die wettbewerbswidrigen Absprachen betrafen einheitliche Preisspannen für bestimmte Herstellerleistungen sowie die Vereinheitlichung von Rabatten, Stundensätzen und Anfahrtspauschalen für die interne Abrechnung von Ersatzteilen und Subunternehmerdienstleistungen. Die verhängten Geldbussen sind moderat und tragen damit der Art und Schwere der getroffenen Absprachen angemessen Rechnung.»

Im Rahmen der Verbandsarbeit

Die Absprachen wurden zum Teil im Rahmen der Verbandsarbeit unter Beteiligung von Mitarbeitern der WIB getroffen, die deshalb ebenfalls gebüsst wurde. Eingeleitet wurde das Verfahren im Jahre 2009 aufgrund eines Bonusantrags der zur Gretsch-Unitas-Gruppe gehörenden weiteren Automatiktür-Hersteller GU Automatic GmbH, Rheda-Wiedenbrück, und GU Service GmbH & Co. KG, Ditzingen, gegen die deshalb keine Geldbussen verhängt wurden. Blasi und record, die in einem späteren Verfahrensstadium einen Bonusantrag einreichten, erlangten dadurch zumindest eine Bussgeldreduktion.

Bereits Anfang 2012 gerieten Hersteller von Fensterbeschlägen in die Mühlen der Deutschen Justiz.

Die Geldbussen sind noch nicht rechtskräftig, über etwaige Einsprüche entscheidet das Oberlandesgericht Düsseldorf. Allerdings haben sich mit Ausnahme der Geze GmbH alle Unternehmen sowie deren Mitarbeiter zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung bereit erklärt.

www.bundeskartellamt.de

Veröffentlichung: 02. August 2012

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