Leitern stehen auf grösserem Fuss

Bild: Andreas Brinkmann

Arbeitssicherheit

Seit Anfang Jahr gelten neue Sicherheitsbestimmungen für Leitern. Neu werden die Leitern in zwei Gruppen aufgeteilt: «Professional» und «Non-Professional». Leitern der Klasse «Beruflicher Gebrauch» oder «Professional» sind für die Verwendung bei der Arbeit ausgelegt. Die Klassifizierung «Non-Professional» gilt für Leitern, die nur privat eingesetzt werden dürfen. Leitern der Klasse «Professional» müssen höhere Anforderungen erfüllen können.

Die Leitern werden zudem strengeren Tests unterzogen. So werden die Festigkeit von Leitern in Gebrauchsstellung, die Dauerhaltbarkeit von Stehleitern, die Rutschhemmung und die Verdrehung von Anlegeleitern geprüft.

Bei Anstell- oder Anlegeleitern ist ab einer Länge von drei Metern eine Standverbreiterung des Fusses vorgesehen. Erreicht wird dies durch eine Quertraverse oder eine konische Bauweise. Ältere Leitern können mit einem Nachrüstsatz auf das neue Sicherheitsniveau gebracht werden.

Bei Schiebe- oder Mehrzweckleitern dürfen die Leiterteile nicht mehr trennbar sein, wenn sie länger als 3 Meter und ohne Traverse gebaut sind.

Die neuen Sicherheitsstandards verbieten nicht den Gebrauch der alten Leitern. Allerdings ist der Arbeitgeber verpflichtet, all seine Geräte sicherheitstechnisch auf dem neusten Stand zu halten.

www.suva.ch/leitern

ids

Veröffentlichung: 22. März 2018 / Ausgabe 12/2018

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