Vorsicht vor dem Abgrund

Sicherheit geht vor: Bei Absturzgefahr sind geeignete Mass-nahmen zu treffen. Bild: Suva

Absturzsicherung.  Der Unfallversicherer Suva hat ein Faktenblatt erstellt, das sich explizit an Handwerker richtet, die Fenster montieren und demontieren. Die Broschüre erklärt, mithilfe welcher Massnahmen die Arbeit dicht am Abgrund ohne grosse Gefahr verrichtet werden kann.

Fenstermontagen sind körperlich anstrengend und finden meistens im Gefahrenbereich direkt vor der Fensteröffnung statt. Umso wichtiger ist es also, dass man sich bei der Arbeit genügend absichert. Der Unfallversicherer Suva hat sich in einem neuen Faktenblatt dem Thema Absturzsicherung bei Fenstermontagen angenommen. Es enthält eine Reihe von Tipps, wie man bei der Fenstermontage auf einfache Art das Unfallrisiko minimieren kann.

Die richtigen Vorkehrungen

Werden an Gebäuden Fenster ersetzt, unterstehen diese Arbeiten der Bauarbeitenverordnung (BauAV). Diese schreibt vor, dass bei ungeschützten Stellen mit mehr als 2 m Absturzhöhe Schutzmassnahmen gegen Absturz getroffen werden müssen. Das gilt auch für Fensteröffnungen. Massgebend ist dabei die Oberkante der Fensterbrüstung. Nur wenn die Brüstung mindestens 95 cm hoch ist und alle Arbeiten vom Boden aus durchgeführt werden, kann auf eine zusätzliche Absturzsicherung verzichtet werden. Dabei macht es keinen Unterschied, ob alle oder nur einzelne Fenster eines Gebäudes ausgewechselt werden.

Vor Beginn der Arbeiten müssen die Gefahren ermittelt und die erforderlichen Schutzmassnahmen getroffen werden. Bei der Planung der Schutzmassnahmen ist die Reihenfolge nach dem Kurzwort «Top» (technische, organisatorische, personenbezogene Schutzmassnahmen) zu berücksichtigen, damit eine möglichst grosse Wirkung erreicht werden kann.

Gute Absprachen, gute Organisation

Es sind alle Schutzmassnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind. Als kollektive Schutzmassnahmen gelten ein Fassadengerüst, ein Seitenschutz, ein Rollgerüst oder eine Hubarbeitsbühne. Persönliche Schutzmassnahmen sind etwa eine Podestleiter oder eine Seilsicherung. Es ist natürlich zwingend, dass die gewählten Sicherungsinstrumente geeignet sind und richtig angewendet werden. Ebenso wichtig ist, dass begleitend dazu organisatorische Schutzmassnahmen umgesetzt werden. Zum Beispiel muss beim Zusammenwirken mehrerer Betriebe am gleichen Ort die Arbeitssicherheit abgesprochen werden. Beim Einsatz von Seilsicherungen müssen diese während des ganzen Einsatzes im Gefahrenbereich getragen werden. Zudem ist die Zeit, während der man sich an der ungeschützten Absturzkante aufhalten kann, auf ein Minimum zu reduzieren. Das heisst: Ein demontiertes Fenster muss umgehend durch ein neues Fenster ersetzt werden. Darüber hinaus müssen die Mitarbeitenden über das Vorgehen und Verhalten im Notfall instruiert werden.

www.suva.ch/33090.d

sz

Veröffentlichung: 09. November 2017 / Ausgabe 45/2017

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