Das Asbestrisiko ist langfristig verbaut - neue Broschüre für Schreinerbetriebe

Eine Schreinerin saniert ein asbesthaltiges Fenster. Bild: Suva

Obwohl Asbest heutzutage verboten ist, geht von ihm noch immer ein grosses Risiko aus, speziell und Schreinerinnen und Schreiner sowie andere Handwerksberufe. Bei Arbeiten in Gebäuden, die vor 1990 erbaut wurden, muss deswegen vor Beginn das Asbestrisiko geklärt werden. Mit einer neuen Broschüre unterstützt die Suva dabei die Schreinerbetriebe. 

Obschon heute der Einsatz von Asbest verboten ist, besteht für Mitarbeitende von Schreinerbetrieben das Risiko einer Asbest­exposition. Bei Arbeiten in einem vor 1990 erbauten Gebäude müsse deshalb vor Beginn das Risiko geklärt werden, wie es in einer Mit­teilung der Suva heisst.

Denn in allen Gebäuden, die vor dem Asbestverbot von 1990 erstellt wurden, muss mit asbesthal­tigen Materialien gerechnet werden. Diese finden sich unter anderem in Brandschutzplatten, Fensterkitt, Plattenklebern oder Bodenbelägen. Entscheidend für die Risikobeurteilung ist das Baujahr. Ist dieses unbekannt, lässt es sich mit dem Baujahrfinder ermitteln. 

200 asbestbedingte Todesfälle in neun Jahren

Zwischen 2015 und 2024 verzeichnete die Berufskrankheiten-Statistik im Schreinergewerbe rund 200 asbestbedingte Todesfälle. Asbest bleibt somit das grösste Risiko mit Todesfolge im Schreinerberuf. 

Neue Broschüre zeigt, wie man bei Verdacht vorgeht

Die Abklärungen sind rechtlich zwingend: Es besteht eine Ermittlungspflicht. Wer die Schadstoffermittlung frühzeitig plant, schafft Klarheit und kann Schutzmassnahmen rechtzeitig umsetzen. Die Suva unterstützt Schrei­nerbetriebe mit der neuen Broschüre «Branchenregeln für das Schreinergewerbe». Sie zeigt, wie bei Asbestverdacht vor­zugehen ist und welche Arbeiten selbst ausgeführt werden dürfen.

Ob ein Schreinerbetrieb tätig werden darf oder ein anerkanntes Asbestsanierungsunternehmen erforderlich ist, hängt von der Gefahreneinstufung gemäss dem Ampelmodell der Suva ab. Bei Orange (erhöhte Gefährdung) dürfen instruierte Mitarbeitende unter Einhaltung der Schutzmassnahmen arbeiten. Bei Rot (grosse Gefährdung) dürfen die Arbeiten nur von einem anerkannten Asbestsanierungsunternehmen ausgeführt werden.

Gemeinsam gegen Asbest

Auf einer Baustelle sind verschiedene Personen mit unterschiedlichen Verantwortungen involviert. Auch die Bauherrschaft und Eigentümer spielen eine zentrale Rolle. Diese frühzeitig über mögliche Asbestrisiken zu informieren, schafft Verständnis für notwendige Abklärungen und verhindert Verzögerungen sowie Mehrkosten. Die Broschüren «Asbest geht uns alle an» und die «Checkliste für Hauseigentümer» unterstützen dabei. Denn eine sichere Baustelle gelingt nur, wenn alle Beteiligten die Risiken kennen und Verantwortung übernehmen – gemeinsam gegen Asbest.

Nicole D'Orazio

www.suva.ch/asbest

Veröffentlichung: 16. September 2026

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