Die Norm kommt – fast sicher

Erst wenn die Norm für Innentüren in Kraft ist, können Türenbauer, Verbände und Prüfinstitute die Brandschutznormen umsetzen. Bild: Philipp Heidelberger

Brandschutz.  Ohne die Innentürnorm EN 14351-2 können die neuen Vorgaben der Brandschutznorm EN 16034 bei Innentüren nicht umgesetzt werden, weil sie miteinander verknüpft sind. Warum es in der Ausarbeitung zu grossen Verzögerungen kam, erklärt ein Experte im Interview.

SchreinerZeitung: Wo steht man im Moment bei der Norm für Innentüren?
Christoph Rossmanith: Die Norm 14351-2 Fenster und Türen – Produktnorm, Leistungseigenschaften; Teil 2: Innentüren – ist jetzt unter den Mitgliedstaaten des CEN (Comité Européen de Normalisation) verteilt und bereit zur Abstimmung. Dabei geht es nun darum, die Norm, so wie sie sich jetzt präsentiert, abzulehnen oder anzunehmen. Mit der Stimmabgabe können Vorschläge für redaktionelle Berichtigungen eingereicht werden. Technische Inhalte können nicht mehr geändert werden. Die Mitglieder müssen ihre Stimme bis zum 1. Juni abgeben.
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Norm doch noch abgelehnt wird?
Man kann davon ausgehen, dass die Norm angenommen wird, wobei man natürlich nie sicher weiss, wie die anderen am Ende abstimmen. Mehrheitlich besteht aber sicherlich das Interesse, dass diese Norm angenommen wird.
Was würde passieren, wenn die Vorlage trotz allem doch abgelehnt wird?
Das wäre sehr schlimm, dann hätten wir einfach nichts. Es müsste wieder ein neuer Anlauf genommen und somit der ganze Prozess nochmals gestartet werden.
Wie geht es weiter, wenn die Norm angenommen wird?
Nach der Abstimmung muss die Norm für die Veröffentlichung vorbereitet werden. Dazu gehören beispielsweise Übersetzungen oder redaktionelle Korrekturen. Ich gehe momentan davon aus, dass die Norm bis Ende Jahr auf europäischer Ebene publiziert wird.
Sobald dies geschehen ist, kann man sich darauf einstellen, dass man die Norm in Zukunft anwenden muss. Die nationalen Normengremien wie die Schweizerische Normen-Vereinigung (SNV) sind dann angehalten, die neuen Vorgaben möglichst bald zu übernehmen. Ein genaues Datum, wann die Normen in Kraft treten, kann man deshalb nicht nennen.
Warum ist es bei dieser Norm immer wieder zu Verzögerungen gekommen?
Die Arbeiten in der WG1-TG6 an der Produktnorm für Innentüren wurden bis zum Sommer 2015 abgeschlossen. Der Schlussentwurf wurde Ende September 2015 an das CEN weitergeleitet, damit die formelle Abstimmung vorbereitet werden konnte. Man hat damals in der Arbeitsgruppe mit vielleicht zwei bis drei Monaten gerechnet. Leider kam es dann immer wieder zu Vorbehalten.
Von welcher Seite?
Vom sogenannten CEN-Consultant. Das ist eine zwischengeschaltete Stelle, welche den Entwurf inhaltlich und formal auf Vereinbarkeit mit dem Normungsauftrag überprüft.
Von was für Einwänden sprechen wir hier?
Das ist eben selbst für uns Beteiligte von der Arbeitsgruppe manchmal schwer zu verstehen. Denn nur schon der Normungsauftrag ist komplex formuliert. Umso schwieriger ist es, dies dem Schreiner oder Türenbauer zu erklären. Im Fall der 14351-2 wurden mehrheitlich formale Unzulänglichkeiten beanstandet. Technische Aspekte konnten leichter bereinigt werden.
Zum Beispiel?
Es gab Einwände zur Gliederung der Norm oder manchmal auch nur zu einfachen Überschriften. Das war dann für uns ebenfalls anstrengend, all diesen Punkten gerecht zu werden, da wir von der technischen Seite her kommen und eigentlich ja von Beginn an auf diese Vorgaben achten.
Deshalb war es für uns eine Überraschung, als diese Einwände gekommen sind. Denn immerhin haben wir mehrere Jahre an dieser Norm gearbeitet und waren dabei in Kontakt mit den anderen Stellen. Solche Differenzen gibt es aber offenbar auch in anderen Arbeitsgruppen. Es ist zu hoffen, dass man beim CEN und bei der Europäischen Kommission diese Problematik erkennt und sich ihrer annimmt und die Abläufe so ändert, dass es künftig nicht mehr zu solchen Verzögerungen kommt.
Gibt es aufgrund dieser Verzögerung auch Anpassungen an den Koexistenz- phasen?
Die Dauer der Koexistenzphase wird von der Europäischen Kommission festgelegt. Für die 14351-1 Aussentüren und die 16034 Türen, Tore und Fenster mit Feuerschutz- und/oder Rauchschutzeigenschaften sind diese ja bereits klar.
Wir von der Arbeitsgruppe sind aber schon der Meinung, dass für die 14351-2 eine angemessene Koexistenzphase angebracht ist. Sobald die Norm in der Abstimmung angenommen wurde, wird es dann wohl auch entsprechende Anträge geben.
Waren in der Arbeitsgruppe die Sonderregelungen betreffend Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) für Kleinbetriebe auch ein Thema?
Soweit ich das mitbekommen habe, kaum. Nach meiner Einschätzung wurde diese Thematik in den anderen europäischen Ländern schon länger in vielen Betrieben mehr oder weniger umgesetzt, da dort für Fenster und Aussentüren die Verpflichtung zur CE-Kennzeichnung besteht. Für die Schweizer Hersteller ist es dagegen eine grosse Umstellung, da man sich bisher beim Nachweis der Brandschutzeigenschaften von Türen auf nationale Regelungen stützen konnte.
Wenn dieses Thema endlich abgeschlossen ist, gibt es dann bereits neue Baustellen?
Ja, die 14351-1 ist bereits wieder ein Thema. Dort geht es dann insbesondere darum, die Norm an die 14351-2, die jetzt zur Abstimmung vorliegt, anzugleichen. Es sind diverse technische Anpassungen notwendig, wodurch jedoch keine erschreckend neuen Anforderungen hinzukommen. Es wird vor allem Änderungen bei der Gliederung und den Anhängen geben. Mit einem ersten Entwurf ist hier aber frühestens im Herbst zu rechnen.

Zur Person

Christoph Rossmanith war nach seinem Studium an der Fachhochschule Rosenheim mehrere Jahre in der Entwicklungsabteilung eines grossen Fenster- und Türenherstellers tätig. Seit 2005 ist er wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der Prüfstelle der Berner Fachhochschule in Biel im Bereich Fenster-, Türen- und Fassadentechnik. Beim CEN (Comité Européen de Normalisation) wirkt er in den Arbeitsgruppen WG1 Fenster und Türen sowie WG7 Einbruchschutz mit.

www.ahb.bfh.ch

ph

Veröffentlichung: 11. Mai 2017 / Ausgabe 19/2017

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