Lebensgefährlicher Staub


In älteren Gebäuden, ist Asbest etwa im Putz... Bild: Suva
In älteren Gebäuden, ist Asbest etwa im Putz... Bild: Suva
Suva. Asbesthaltige Produkte sind in der Schweiz seit 1990 verboten. Doch bei Umbauarbeiten an älteren Gebäuden muss sich der Schreiner den Gesundheitsgefahren auch heute noch bewusst sein.
Asbest wird zur Gefahr, wenn der Feinstaub eingeatmet wird. Bereits eine geringe Konzentration von Asbestfasern in der Luft erhöht das Risiko für schwerwiegende Erkrankungen wie Tumore im Brust- oder Bauchfell (Mesotheliom) oder von Lungenkrebs. Bei Rückbauarbeiten und Renovationen von Gebäuden mit Baujahr vor 1990 müssen Handwerker damit rechnen, auf asbesthaltiges Material zu treffen.
Asbest befindet sich insbesondere in Plattenklebern und Putz, in Bodenbelägen aus Kunststoff, Zwischendecken, Anstrichstoffen oder Kitten. Vor dem Umbau eines älteren Gebäudes ist vorgängig eine Gebäudeuntersuchung mit einem Gebäudediagnostiker erforderlich. Besteht der Verdacht auf gesundheitsgefährdende Stoffe wie Asbest, so müssen die Gefahren ermittelt, die Risiken bewertet und die erforderlichen Massnahmen geplant werden.
Vor dem Beginn und während der Bauarbeiten sind folgende sechs Schritte zentral:
Arbeiten, bei denen erhebliche Mengen gesundheitsgefährdender Asbestfasern freigesetzt werden können, dürfen nur von anerkannten Asbestsanierungsunternehmen ausgeführt werden. Arbeiten an asbesthaltigen Materialien, die der Handwerksbetrieb selbst ausführen darf, sind in den branchenspezifischen lebenswichtigen Regeln zu Asbest beschrieben. Die Arbeiten müssen gemäss den Vorgaben der lebenswichtigen Regeln von instruierten Handwerkern mit der erforderlichen Schutzausrüstung ausgeführt werden.
Veröffentlichung: 18. August 2022 / Ausgabe 33/2022
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