Mehr Ferien für Lernende

Schreinerlernende sollen ab August 2026 eine Woche mehr Ferien erhalten. Symbolbild: VSSM

Ferienanspruch.  Der VSSM empfiehlt den Schreinerbetrieben, ab dem Lehrjahr 2026/27 sechs Wochen Ferien für Lernende einzuführen. Damit soll die Branche von uneinheitlichen Regelungen entlastet werden.

Die erstmals durchgeführte schweizweite Umfrage unter den Abschlussklassen der Schreinerinnen und Schreiner EFZ sowie Schreinerpraktikerinnen und -praktiker EBA zeigt eine insgesamt hohe Zufriedenheit der Lernenden mit ihrer Ausbildung. Die zentralen Aussagen hatte der Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten (VSSM) bereits am 16. September 2025 in seiner Medienmitteilung kommuniziert, wie es in einer Mitteilung heisst (die SZ berichtete). In der Umfrage wurde unter anderem gefragt, ob die Lernenden mit fünf Wochen Ferien zufrieden wären. Der überwiegende Teil hatte mit «Ja» geantwortet.

Trotzdem hat der VSSM das Thema aufgenommen und empfiehlt den Schreinerbetrieben, ihren Lernenden ab dem kommenden Lehrjahr, das im August 2026 beginnt, sechs Wochen Ferien zu gewähren.

Es wäre eine Vereinheitlichung

Damit reagiert der Verband auf die uneinheitlichen Ferienansprüche, die sich aus verschiedenen Gesamtarbeitsvertrags-Regelungen und Altersgruppen ergeben – insbesondere in Betrieben, in denen Holzbau und Schreinerei zusammenarbeiten. Speziell bei Jugendlichen führen die Unterschiede zwischen Schreinergewerbe (25 Tage für Lernende gemäss OR, 28 Tage unter 20 Jahren gemäss GAV) und Holzbau (30 Tage für Lernende) für Verwirrung.

«Wir sind überzeugt, dass mit dieser Empfehlung einige unliebsame Diskussionen in sogenannten Mischbetrieben, die Zimmerleute wie auch Schreinerinnen und Schreiner ausbilden, zukünftig wegfallen werden», sagt Rolf Kümin, Bereichsleiter Bildung beim VSSM.

Die Betriebe entscheiden

Die Empfehlung des VSSM schafft Klarheit und unterstützt die Betriebe dabei, einheitliche und zeitgemässe Rahmenbedingungen zu bieten. Zudem steigert dies die Attraktivität der Schreinerlehre. Ob sechs Wochen Ferien gewährt werden, bleibt weiterhin in der Entscheidungshoheit der einzelnen Betriebe.

www.vssm.ch

nicole d’orazio

Veröffentlichung: 18. Dezember 2025 / Ausgabe 51-52/2025

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