Merkblatt zu «Otoplastik: Auf die Suva hören»

Gehörschutz-Oto-plastiken werden individuell passend für den Gehörgang einer Person angefertigt. Bild: Suva

Gehörschutz.  Individuell angefertigte Gehörschutz-Otoplastiken müssen an jedem einzelnen Benutzer überprüft werden. Die Suva nimmt Hersteller und Lieferanten in die Pflicht, diese Messungen durchzuführen – unter Umständen sogar schon vor dem ersten Einsatz.

Ein sogenannt otoplastischer Gehörschutz ist grundsätzlich eine gute Sache: Er wird individuell auf den Gehörgang einer Person angepasst und ist deshalb einfacher einzusetzen und angenehmer zu tragen als herkömmliche Gehörschutzpfropfen. Doch ein wichtiger Punkt ging bisher meist vergessen: «Jede Gehörschutz-Otoplastik, die an einem lärmigen Arbeitsplatz eingesetzt wird, muss nach der Auslieferung individuell am Benutzer auf ihre Schutzwirkung geprüft werden», erklärt Beat Röllin, Akustiker der Suva. Konkret sind Hersteller und Lieferanten verpflichtet, diese Messung innerhalb von 12 Monaten nach der Auslieferung durchzuführen. Arbeitgeber wiederum müssen dafür sorgen, dass Gehörschutz-Otoplastiken alle drei Jahre erneut auf ihre Schutzwirkung überprüft werden. Dies hält die Suva auch im neuen Faltblatt «Individuell angefertigter Gehörschutz: Schutzwirkung messen nicht vergessen!» fest, erhältlich auf der Suva- Homepage (Bestellnummer 88387.d).

Den ganzen Bericht finden Sie in der SZ Nr. 10 vom 10. März 2016

Veröffentlichung: 09. März 2016 / Ausgabe 10/2016

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