Neue Richtlinie zu Sicherheit mit Glas am Bau ist in Kraft

Bild: Andreas Brinkmann

Sigab

Die Richtlinie 002 des Schweizerischen Instituts für Glas am Bau (Sigab) ist am 1. Januar in Kraft getreten. Die Richtlinie regelt die «Sicherheit mit Glas–Anforderungen an Glasbauteile». Sie soll dem Umstand gerecht werden, dass heute viel häufiger verglaste Bauteile wie beispielsweise raumhohe Fenster zum Einsatz kommen. Diese müssen hohe Anforderungen an den Wärme-, Schall- oder Brandschutz sowie an die Statik erfüllen können. Gleichzeitig haben die Ansprüche betreffend Personenschutz stark zugenommen. Dazu enthält die Richtlinie neue Grundlagen, wie auch zu den Themen «Projektierung und Nutzung» oder «Vorgaben für den Glaseinsatz». Ein ganzes Kapitel widmet sich den häufig verwendeten Glasprodukten sowie deren sicherheitstechnischen Eigenschaften.

An der Erarbeitung der Sigab-Richtlinie 002 waren der Schweizerische Fachverband Fenster- und Fassadenbranche (FFF), der Schweizerische Flachglasverband (SFV) und die Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) beteiligt. Die Richtlinie kann auf der Sigab-Website bestellt werden.

www.sigab.ch

sz

Veröffentlichung: 18. Januar 2018 / Ausgabe 3/2018

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