Auch auf Arbeitssicherheit achten

Der europäische Verband der Schleifmittelhersteller «Federation of European Producers of Abrasives» (Fepa) hat ein umfassendes Merkblatt mit Sicherheitsempfehlungen für den richtigen Gebrauch von Schleifmitteln veröffentlicht. Das vierseitige Dokument findet sich auf Deutsch auf der Webseite der Organisation mit Sitz in Paris. Nebst allgemeinen Sicherheitsmassnahmen thematisiert das Papier etwa Lärm (Tragen von Gehörschutz) und Vibrationen sowie die möglichen Verletzungsgefahren bei der Arbeit mit Schleifmitteln und -geräten oder -maschinen. Schleifwerkzeuge und -mittel sollten vor jedem Gebrauch auf allfällige Schäden hin kontrolliert werden. Was beschädigt ist, nicht mehr verwenden. Auch die Lagerung bei korrekter Temperatur und Luftfeuchtigkeit ist sicherheitsrelevant.

Da die Haltbarkeit von Schleifmitteln begrenzt ist, sollte diese beachtet werden. Die Fepa empfiehlt: «Verwenden Sie Schleifwerkzeuge niemals über das angegebene Verfallsdatum hinaus. Wo kein Verfallsdatum angegeben ist, beachten Sie die Haltbarkeitsdauer folgender Produkte: kunststoff- und schellack-gebundene Produkte 3 Jahre; Schleifscheiben mit Gummibindung 5 Jahre; keramisch gebundene Schleifscheiben 10 Jahre.»

Hil

www.fepa-abrasives.org

 

Veröffentlichung: 15. Oktober 2025 / Ausgabe 41/2025

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