Gesetzeswidriges Gesetz

Ausserkantonale Betriebe sollen bald wieder im Tessin tätig sein. Bild: Vania Castelli

Lia. Das Verwaltungsgericht des Kantons Tessin hat Beschwerden gegen das Tessiner Gewerbegesetz Lia gutgeheissen. Firmen aus anderen Kantonen dürfen wieder ohne Registrierung im Tessin tätig sein.

Die Anforderungen des neuen Tessiner Gewerbegesetzes (Legge sulle imprese artigianali, kurz Lia) an ausserkantonale Handwerksunternehmen verstossen gegen das Bundesgesetz über den Binnenmarkt. So lautet das Verdikt des Verwaltungsgerichts des Kantons Tessin. Dieses hat das Lia unter die Lupe genommen, nachdem die Wettbewerbskommission (Weko) Beschwerden erhoben hatte. Sie betrafen ausserkantonale Gewerbebetriebe, die im Tessin Aufträge ausführen wollten.

Ohne Registrierung gibt es eine Busse

Das Tessiner Gewerbegesetzes (Lia) schreibt eine aufwändige Registrierung als Bedingung für auswärtige Betriebe vor. Wer sich nicht mit Dokumenten wie Auszüge aus dem Handelsregister, Strafregister, Betreibungsregister, Versicherungsnachweise sowie Bescheinigungen über Diplome, Studientitel und Referenzenregistriert, dem droht eine hohe Busse.

Im freien Zugang zum Markt beschränkt

Diese Anforderungen sind in den Augen des Tessiner Verwaltungsgerichts «eine Beschränkung des freien Zugangs zum Markt», heisst es in einer Mitteilung der Weko. Das Binnenmarktgesetz sieht den Grundsatz vor, dass «eine am Herkunftsort rechtmässig praktizierte Erwerbstätigkeit auch in einem anderen Kanton ausgeübt werden kann». Die vom Lia verlangte Registrierung von ausserkantonal­en Betrieben sei daher bundesrechtswidrig.

Italienische Konkurrenten im Visier

Das Tessiner Verwaltungsgericht ist damit der Argumentation der Weko gefolgt. Gegen das Urteil kann innerhalb von 30 Tagen Beschwerde an das Bundesgericht erhoben werden. Nach Rechtskraft des Urteils können Betriebe aus anderen Kantonen wieder im Tessin Aufträge ausführen.

Mit Lia gegen Dumpingpreise

Das Lia ist per 1. Februar 2016 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes war es, die Tessiner Betriebe von Mitkonkurrenten abzugrenzen, die sich nur bedingt an Gesetze und Gesamtarbeitsverträge halten. Im Fokus standen vor allem Unternehmen aus Italien, die mit Dumpingpreisen aggressiv auf den Tessiner Markt vorstiessen.

mf

www.weko.admin.ch
www.albo-lia.ch

Veröffentlichung: 08. März 2018

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