Jeder Dritte machts korrekt

Gegenüber den Kun-dinnen und Kunden müssen Holzart und -herkunft offengelegt werden. Bild: Lignum

Holzdeklaration.  Das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen hat 2018 die Holzdeklaration bei 121 Betrieben überprüft. Das Resultat ist deutlich besser als in früheren Jahren, es besteht aber noch viel Luft nach oben.

Jeder Anbieter von Holzprodukten an Endkunden muss Holzart und -herkunft offenlegen. Das ist seit 2012 obligatorisch. Die Einhaltung dieser Vorschrift wird vom Büro für Konsumentenfragen (BFK) überwacht, das im Wirtschaftsdepartement von Bundesrat Guy Parmelin angesiedelt ist.

Jedes Jahr macht das BFK Stichproben in Unternehmen, die Holzprodukte an Konsumenten verkaufen. 2018 schauten die Kontrolleure bei 121 Firmen vorbei, darunter auch Schreinereien. Wie in den beiden Vorjahren war die Auswahl der besuchten Betriebe nicht rein zufällig, sondern man legte den Fokus auf «kleinere Unternehmen, noch nie überprüfte Filialen grösserer Firmen, Unternehmen mit deklarationspflichtigen Holzprodukten im Nebensortiment, Versand- und Onlinehändler sowie neue Anbieter auf dem Markt». Es handelt sich dabei laut BFK um Betriebstypen, die erfahrungsgemäss «ein grösseres Risiko für inkorrekte Deklarationen haben».

Grosse mit systembedingten Mängeln

Erfreulich war, dass vergangenes Jahr bei einem Drittel der kontrollierten Unternehmen keinerlei Beanstandungen gemacht werden mussten. «Sie deklarierten ihre Produkte korrekt», schreibt das BFK. Das seien vor allem Betriebe, die ihre Deklarationspflicht mit einem fehlerfrei funktionierenden System umgesetzt haben – «auch aufgrund vorhergehender Kontrollen des BFK». Bei 21 % der kontrollierten Unternehmen waren die Produkte «teilweise korrekt» deklariert. Davon liessen 61 % die Herkunft weg, 7 % die Holzart und 16 % beides. Bei 13 % zweifelten die Kontrolleure die angeschriebene Herkunft an. Das BFK charakterisiert die Betriebe, die «teilweise korrekt» deklarierten, hauptsächlich als «Grossunternehmen mit einer grösseren Anzahl an deklarationspflichtigen Produkten im Haupt- sortiment». Es lägen bei diesen häufig systembedingte Mängel vor.

Bei 45 % der kontrollierten Betriebe war kein Produkt korrekt deklariert. «Es handelte sich zum grössten Teil um kleine Unternehmen, die noch nie überprüft wurden und die sich ihrer Deklarationspflicht oft nicht bewusst waren.» Bei ihnen fehlte hauptsächlich die Holzherkunft. Bei 1 % der Unternehmen fehlte bei allen Produkten sowohl Holzart als auch -herkunft.

Das BFK forderte Firmen mit Mängeln bei der Deklaration auf, diese zu beheben. Danach mussten sie die korrekte Umsetzung der Deklarationspflicht belegen.

www.wbf.admin.ch

mf

Veröffentlichung: 07. Februar 2019 / Ausgabe 6/2019

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