Mehr Geld ab März


Die Lohnerhöhung gilt für alle Mitarbeiter, die in GAV-unterstellten Betrieben tätig sind. Bild: VSSM


Die Lohnerhöhung gilt für alle Mitarbeiter, die in GAV-unterstellten Betrieben tätig sind. Bild: VSSM
Lohnerhöhung. Ab dem 1. März gibt es 85 Franken mehr Lohn pro Monat. Der Bundesrat hat die Lohnerhöhung in der Schreinerbranche, die von den Sozialpartnern beschlossen wurde, für allgemeinverbindlich erklärt.
Gute Nachrichten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schreinerbranche: Ab dem 1. März gibt es mehr Lohn. Wie die Zentrale Paritätische Berufskommission (ZPK) in einem Schreiben mitteilt, hat der Bundesrat die von den Sozialpartnern beschlossene Lohnerhöhung für allgemeinverbindlich erklärt. Die Anpassung muss von allen Schreinerbetrieben vorgenommen werden, die dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Schrei-nergewerbe unterstellt sind.
Das bedeutet, dass die Bruttolöhne aller Arbeitnehmenden mit Inkrafttreten dieser GAV-Zusatzvereinbarung per Anfang März generell um 85 Franken pro Monat angehoben werden müssen. Dabei können die Lohnerhöhungen, die den Mitarbeitenden seit Anfang 2018 gewährt worden sind, vollumfänglich angerechnet werden. Ein Beispiel: Hat ein Mitarbeiter im September bereits eine Lohnerhöhung von 50 Franken erhalten, muss nun sein Lohn per 1. März um weitere 35 Franken angehoben werden. Ausserdem steigen sämtliche Mindestlöhne generell um 85 Franken pro Monat.
Der Zusatzvereinbarung gingen intensive Verhandlungen und Diskussionen voraus. Von den beiden Gewerkschaften Unia und Syna wurde ursprünglich eine generelle Lohnerhöhung von 2,5 Prozent für alle Lohnkategorien gefordert. Mitte November 2018 konnten sich dann die involvierten Sozialpartner auf die Lohnerhöhung um 85 Franken einigen. Thomas Iten, VSSM-Zentralpräsident und arbeitgeberseitiger Verhandlungsführer, wertete diese Übereinkunft als «starkes Zeichen und eine gute Basis für die weiteren Verhandlungen rund um den neuen Gesamtarbeitsvertrag, der derzeit in Ausarbeitung ist».
Bevor die Lohnanpassung in Kraft treten konnte, musste sie vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) überprüft und vom Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärt werden. Dieser Schritt ist nun erfolgt.
www.vssm.chVeröffentlichung: 28. Februar 2019 / Ausgabe 9/2019
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