Mit fünf Punkten gegen die Coronakrise

Das Schweizer Bauhauptgewerbe weist ein Volumen von rund 5 Prozent der Schweizer Wirtschaftsleistung auf. Bild: Michael Gaida, Pixabay

Bauwirtschaft. Der Schweizerische Baumeisterverband und Infra Suisse präsentieren einen Fünf-Punkte-Plan für den Weg aus der Coronakrise. Damit soll die drohende Rezession abgefedert werden.

Mit konkreten Forderungen an die Behörden und öffentliche Bauherren wollen der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) und Infra Suisse, welche die Interessen des Infrastrukturbaus vertritt, den Weg aus der Coronakrise schaffen. Dafür präsentieren die beiden Branchenorganisationen gemeinsam einen Fünf-Punkte-Plan, der «die Rezession abfedern, Arbeitsplätze erhalten und den Wohlstand sichern» soll.

Beschleunigung der Arbeiten

Die staatlichen Soforthilfen für die Sicherstellung der Liquidität und die unmittelbare Unterstützung der Wirtschaft seien sehr wichtig gewesen, heisst es in der Mitteilung, nun braucht es aber konkrete Impulse für die Bauwirtschaft. Dazu braucht es eine Beschleunigung und Intensivierung der Arbeiten, insbesondere bei der Planung von Projekten, den Bewilligungsverfahren, den Vergaben von Arbeiten bis hin zur Umsetzung der Bauprojekte.

Der Fünf-Punkte-Plan sieht folgendes vor:

1. Bauprojekte unverzüglich in Angriff nehmen
Die Ausschreibungen und Vergaben von baureifen Projekten sind zu beschleunigen. Die Finanzierung von Infrastrukturprojekten über bestehende nationale oder kantonale Fonds sollten dies ohne Einschränkung zulassen. Auch auf kommunaler Ebene müssen die Investitionsbudgets vollumfänglich ausgenutzt werden, so zum Beispiel für den Unterhalt und die Sanierung bestehender Bauwerke, welche sich im Besitz der öffentlichen Hand befinden.

2. Aufträge an Architekten, Ingenieure und Unternehmer erteilen
Die Ausschreibungen und Vergaben für die Planung und Projektierung neuer Bauvorhaben sind zu intensivieren. Die ganze Schweizer Bauwirtschaft ist darauf angewiesen, dass auch mittelfristig ein genügend grosses Bauvolumen realisiert werden kann. Nur so können Arbeitsplätze auch in ein, zwei oder drei Jahren gesichert und ein wesentlicher Beitrag an die Wertschöpfung der Schweizer Volkswirtschaft geleistet werden.

3. Laufende Planungen und Projektierungen forcieren
Laufende Planungs- und Projektierungsarbeiten von nationalen, kantonalen und kommunalen Bauprojekten sind weiter voranzutreiben und durch geeignete Beschleunigungsmassnahmen zu intensivieren.

4. Bewilligungsverfahren in Gemeinden und Kantonen beschleunigen
Die Bearbeitung von Baugesuchen und die Ausstellung von Baubewilligungen darf nicht verzögert oder gar ausgesetzt werden. Ganz im Gegenteil: Die Bewilligungsverfahren sind ab sofort auf allen föderalen Ebenen für Bauprojekte privater wie auch öffentlicher Bauherren deutlich zu beschleunigen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Bauunternehmer ab Sommer 2020 über genügend Aufträge verfügen, um ihre Existenzen und die Arbeitsplätze zu sichern.

5. Bauprojekte sicher und uneingeschränkt weiterführen
Unter Einhaltung der Schutzbestimmungen zur Eindämmung des Coronavirus muss auf den Baustellen mit möglichst wenig Einschränkungen weitergearbeitet werden können. Mögliche und sinnvolle Lockerungsmassnahmen sind umgehend umzusetzen, sobald dies die Pandemiesituation zulässt.

Beitrag zur Bewältigung der Folgeschäden

Das Schweizer Bauhauptgewerbe mit seinem Volumen von rund fünf Prozent der Schweizer Wirtschaftsleistung und ca. 80'000 Beschäftigten könne und wolle einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der volkswirtschaftlichen Folgeschäden aufgrund der Coronapandemie leisten. Das sei jedoch nur möglich, wenn die nationalen, kantonalen und kommunalen Behörden gemäss dem Fünf-Punkte-Plan die notwendigen Voraussetzungen dazu schaffen.

ids

www.baumeister.ch
www.infra-suisse.ch

Veröffentlichung: 04. Mai 2020

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