Strafe für zu scharfe Werbung


Dieser Prospekt hat in den Augen der Staatsanwaltschaft gegen Schweizer Recht verstossen. Bild: PD
Dieser Prospekt hat in den Augen der Staatsanwaltschaft gegen Schweizer Recht verstossen. Bild: PD
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen hat vergangene Woche einen Entscheid publiziert, der für die Küchenbranche von grosser Bedeutung sein könnte. Per Strafbefehl verurteilte sie den Geschäftsführer eines süddeutschen Küchenstudios wegen Vergehens gegen das «Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb». Der Beschuldigte habe sich im Herbst 2016 mit einer Prospektbeilage in der Schaffhauser Lokalzeitung strafbar gemacht.
Das Küchenstudio warb darin für Einbauküchen zu Dumpingpreisen. Gemäss Anklagebehörde tat es dies unter «irreführenden Angaben». «Teilweise wurde unterlassen, Spezifizierungsangaben zu den einzelnen Küchen zu machen», schreibt die Staatsanwältin. Es sei «lediglich im kaum lesbaren Falz auf der Rückseite» deklariert worden, dass es sich bei den angegebenen Preisen um Euro-Preise handle. Und zudem sei im Prospekt nicht erwähnt worden, «dass gewisse elektronische Geräte in der Schweiz nicht verkehrsfähig sind». Zum letzten Punkt ist noch ein Verfahren beim Bundesamt für Energie hängig.
Der Geschäftsführer des Küchenhauses wird zu einer bedingten Geldstrafe von 3000 Franken verurteilt – mit einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem muss er eine Busse von 750 Franken und die Staatsgebühr von 350 Franken bezahlen. Der Beschuldigte kann noch bis Ende Woche per Einsprache eine Gerichtsverhandlung erwirken. Verzichtet er, erlangt der Strafbefehl den Status eines rechtskräftigen Urteils.
Der Fall wurde vom Branchenverband Küche Schweiz zur Anzeige gebracht, nachdem einem Mitglied der stossende Prospekt aufgefallen war. Laut Rainer Klein, Geschäftsführer von Küche Schweiz, ist der Verband dankbar um solche Hinweise aus der Branche.
www.küche-schweiz.chVeröffentlichung: 01. Juni 2017 / Ausgabe 22/2017
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