Strafe für zu scharfe Werbung

Dieser Prospekt hat in den Augen der Staatsanwaltschaft gegen Schweizer Recht verstossen. Bild: PD

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen hat vergangene Woche einen Entscheid publiziert, der für die Küchenbranche von grosser Bedeutung sein könnte. Per Strafbefehl verurteilte sie den Geschäftsführer eines süddeutschen Küchenstudios wegen Vergehens gegen das «Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb». Der Beschuldigte habe sich im Herbst 2016 mit einer Prospektbeilage in der Schaffhauser Lokalzeitung strafbar gemacht.

Das Küchenstudio warb darin für Einbauküchen zu Dumpingpreisen. Gemäss Anklagebehörde tat es dies unter «irreführenden Angaben». «Teilweise wurde unterlassen, Spezifizierungsangaben zu den einzelnen Küchen zu machen», schreibt die Staatsanwältin. Es sei «lediglich im kaum lesbaren Falz auf der Rückseite» deklariert worden, dass es sich bei den angegebenen Preisen um Euro-Preise handle. Und zudem sei im Prospekt nicht erwähnt worden, «dass gewisse elektronische Geräte in der Schweiz nicht verkehrsfähig sind». Zum letzten Punkt ist noch ein Verfahren beim Bundesamt für Energie hängig.

Der Geschäftsführer des Küchenhauses wird zu einer bedingten Geldstrafe von 3000 Franken verurteilt – mit einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem muss er eine Busse von 750 Franken und die Staatsgebühr von 350 Franken bezahlen. Der Beschuldigte kann noch bis Ende Woche per Einsprache eine Gerichtsverhandlung erwirken. Verzichtet er, erlangt der Strafbefehl den Status eines rechtskräftigen Urteils.

Der Fall wurde vom Branchenverband Küche Schweiz zur Anzeige gebracht, nachdem einem Mitglied der stossende Prospekt aufgefallen war. Laut Rainer Klein, Geschäftsführer von Küche Schweiz, ist der Verband dankbar um solche Hinweise aus der Branche.

www.küche-schweiz.ch

mf

Veröffentlichung: 01. Juni 2017 / Ausgabe 22/2017

Artikel zum Thema

07. August 2025

Leichter Anstieg bei den Schweizer Sägewerken

Die neuesten Zahlen aus der Holzverarbeitungserhebung zeigen einen Anstieg der Einschnittmenge um 0,4 Prozent bei den Schweizer Sägewerken gegenüber dem Vorjahr. Haupttreiber war die gute Nachfrage beim Nadelholz.

mehr
06. August 2025

Killer Interior AG hat eine prämierte Unternehmensführung

Schöne Auszeichnung für die Killer Interior AG aus Lupfig: Sie erhält den Award «Switzerland’s Best Managed Companies 2025». Beurteilt wurden Methoden und Verfahren der Führung.

mehr

weitere Artikel zum Thema:

News