Titelzusätze für alle Abschlüsse der höheren Berufsbildung

In der höheren Berufsbildung gibt es seit Anfang Oktober 2026 Titelzusätze. KI-Bild: Copilot

Seit 1. Oktober 2026 ist die geänderte Bildungsverordnung in Kraft. Mit den Titelzusätzen «Professional Bachelor» und «Professional Master» wird die höhere Berufsbildung besser positioniert. Die neue Regelung gilt auch für alle bisher erworbenen Abschlüsse der höheren Berufsbildung.

Die berufliche Weiterbildung wird vom Bund gestärkt und in der Tertiärstufe klarer positioniert. Per 1. Oktober 2026 sind die Änderung des Berufsbildungsgesetzes sowie die Anpassungen der Berufsbildungsverordnung (BBV) gemäss Mitteilung in Kraft getreten. Darin wird die Ausstellung der eidgenössischen Fachausweise und eidgenössischen Diplome geregelt. Bei künftigen Absolventinnen und Absolventen werden die Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» auf den entsprechenden Urkunden erscheinen. 

Auch alle bisherigen Absolvierenden profitieren

Seit dem 1. Oktober dürfen alle Inhaberinnen und Inhaber eines Abschlusses der höheren Berufsbildung – unabhängig vom Zeitpunkt ihres Abschlusses – den Titelzusatz «Professional Bachelor» für eidgenössische Berufsprüfungen und für Abschlüsse der höheren Fachschulen oder «Professional Master» für eidgenössische höhere Fachprüfungen mit ihrem geschützten Titel in den Amtssprachen führen.

Am Schluss, nach einem Komma

«Wichtig ist, dass der Titelzusatz zwingend nach dem geschützten Titel aufgeführt und mit einem Komma getrennt wird», erklärt Tobias Cervinka, Leiter Weiterbildung beim VSSM. Die unlautere Verwendung der Titelzusätze könne sanktioniert werden. Korrekte Beispiele sind:

  • Produktionsleiterin Schreinerei mit eidg. Fachausweis, Professional Bachelor
  • Schreinermeister, Professional Master
  • Dipl. Holztechniker HF Schreinerei/Innenausbau, Professional Bachelor.

Der Stellenwert wird sichtbar

«Wir dürfen behaupten, dass unsere Branche bereits heute über ein leistungsfähiges und praxisnahes Weiterbildungssystem verfügt», erklärt Cervinka. Wer eine Berufsprüfung, eine höhere Fachprüfung oder einen Bildungsgang an einer Höheren Fachschule absolviert, erwirbt anspruchsvolle fachliche, betriebswirtschaftliche und führungsbezogene Kompetenzen. Diese Qualifikationen geniessen innerhalb der Branche eine hohe Anerkennung. «Ausserhalb des Schreinergewerbes ist jedoch häufig zu wenig bekannt, dass es sich dabei um Abschlüsse auf Tertiärstufe handelt. Hier setzen die neuen Titelzusätze natürlich an.»

Cervinka sieht folgende Chancen der neuen Titelzusätze: 

  • Sie verdeutlichen jungen Berufsleuten und ihren Eltern, dass eine Schreinerlehre attraktive Entwicklungsmöglichkeiten bis auf Tertiärstufe eröffnet.
  • Die international verständlicheren Bezeichnungen erhöhen die Sichtbarkeit und Wertschätzung unserer Bildungsabschlüsse.
  • Die Titelzusätze erleichtern es, die Qualifikationen unserer Fach- und Führungskräfte auch branchenübergreifend und international einzuordnen.

Nicht mit akademischen Titeln zu verwechseln

Die Titelzusätze seien praxis- und nicht wissenschaftlich orientiert und deshalb nicht mit den akademischen Bachelor- und Masterabschlüssen zu verwechseln, erklärt er. «Sie machen aber sichtbar, welchen Stellenwert die bereits erworbenen beruflichen Qualifikationen haben.» Die Titelzusätze können längerfristig dazu beitragen, die Attraktivität der Schreinerlehre, die Weiterbildungsbereitschaft und die Positionierung unserer Fach- und Führungskräfte auf dem Arbeitsmarkt stärken.

Bedeutung der höheren Berufsbildung wird nachhaltig gestärkt

Cervinka spricht noch einen weiteren Punkt an: «Die Schreinerbranche erhält mit den neuen Titelzusätzen die Möglichkeit, die hohe Qualifikation ihrer Fachleute besser sichtbar zu machen. Die höhere Berufsbildung gewinnt damit an Bekanntheit und gesellschaftlicher Anerkennung.» Damit werden die hervorragenden Karriereperspektiven in der Branche deutlicher sichtbar und die Bedeutung der höheren Berufsbildung nachhaltig gestärkt.

Nicole D'Orazio

FAQ für Absolventinnen und Absolventen

www.vssm.ch/weiterbildungsangebot

Veröffentlichung: 21. Oktober 2026

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