Unveränderte Löhne nach der Erhöhung 2020

Archivbild: VSSM

Schreinerlöhne

Ende 2019 haben sich die Sozialpartner des Schreinergewerbes (Unia, Syna und VSSM) hinsichtlich der Löhne 2020 auf eine Erhöhung von 1,5 % geeinigt. Der Bundesrat hat die Zusatzvereinbarung zum GAV Schreinergewerbe betreffend Löhne 2020 per 1. Mai 2020 für allgemeinverbindlich erklärt. Die Bruttolöhne wurden je zur Hälfte generell und individuell erhöht. Somit erhielt jede Schreinerin und jeder Schreiner im Minimum 0,75 % mehr Lohn.

Auf eine Lohnverhandlungsrunde für die Löhne 2021 hatten die Sozialpartner – im Hinblick auf diese Vereinbarung – bereits Ende 2019 ver- zichtet. Die Löhne 2021 aller dem GAV Schreinergewerbe unterstellten Betriebe verbleiben somit im Jahr 2021 unverändert. Individuelle Lohnerhöhungen sind den Betrieben freigestellt.

www.vssm.ch

sz

Veröffentlichung: 26. November 2020 / Ausgabe 48/2020

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