VRM: Zeitgemäss oder unnötig?

Das Vorruhestandsmodell Schreinergewerbe kommt vor allem älteren Arbeitnehmenden entgegen. Bild: Shutterstock

Argumente.  Das für die Schreinerbranche am 17. November zur Abstimmung stehende Vorruhestandsmodell (VRM) spaltet die Lager. Die SchreinerZeitung geht den Vor- und Nachteilen dieses Systems auf den Grund und hilft bei der Meinungsbildung.

Am Dienstag, 17. November 2020, ist es so weit. Die 150 Delegierten des Verbands Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten (VSSM) stehen vor wegweisenden Entscheidungen. Im Rahmen der Delegiertenversammlung in Dietikon ZH stehen die Abstimmungen zum neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) und zum Vorruhestandsmodell Schreinergewerbe (VRM) an. Während der ausgehandelte GAV an der Basis mehrheitlich auf Zustimmung gestossen ist, bleibt das VRM auch nach etlichen Informations- und Aufklärungsveranstaltungen äusserst umstritten.

Entscheidungen auf allen Ebenen

Mit der Vorlage des ausgearbeiteten VRM ist die Verhandlungsdelegation des VSSM der Forderung der Gewerkschaften nachgekommen, sich intensiv mit dem Vorruhestandsmodell auseinanderzusetzen. Nach einer Umfrage im ganzen VSSM-Verbandsgebiet, der Ausarbeitung des Modells und der Klärung verschiedenster Fragen steht ein allfälliges Modell nun zur Abstimmung. Zur entscheidenden Beurteilung vorgelegt wird der erarbeitete GAV mit VRM auch den Entscheidungsgremien der Gewerkschaften Unia und Syna.

Im Alter etwas kürzer treten

Das VRM ist ein flexibles Vorruhestandsmodell, das älteren Arbeitnehmenden, die aktiv in der Schreinerbranche tätig sind und fünf Jahre vor der ordentlichen AHV-Pensionierung stehen, die Möglichkeit bietet, das Arbeitspensum anzupassen beziehungsweise zu reduzieren. Dies geschieht im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber unter Berücksichtigung der gegenseitigen Bedürfnisse und der physischen Möglichkeiten des Arbeitnehmers.

Profitieren von diesem System können jene Arbeitnehmende, die insgesamt mindestens 15 Jahre und davon die letzten 7 Jahre vor dem Leistungsbezug ununterbrochen in einem Betrieb der Schreinerbranche gearbeitet haben.

Paritätisch finanziert

Die Leistungen des VRM werden gemäss ausgehandeltem Modell paritätisch über die Beiträge der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden mit je 0,9 Prozent des massgebenden Lohnes finanziert. In diesem Modell für die Schreinerbranche ist auch festgelegt, dass die Leistungen und Beiträge im Verlaufe der Zeit angepasst werden können, die Beträge aber insgesamt 2 Prozent nicht übersteigen dürfen.

Ähnliche und vergleichbare Vorruhestandsmodelle haben bereits das Gebäudehüllengewerbe und die Branche der Maler und Gipser eingeführt. Für das Westschweizer Ausbaugewerbe, dem auch die Schreiner angehören, gilt seit 2003 der Resor, ein reines Frühpensionierungsmodell, das derzeit paritätisch mit je zwei Lohnprozenten finanziert wird.

In den nächsten Wochen werden die letzten Fragen zum Vorruhestandsmodell Schreinergewerbe beantwortet. Man darf gespannt sein, welchen Entscheid die 150 Repräsentanten der Sektionen und Fachgruppen an der Delegiertenversammlung fällen werden.

www.vssm.ch

patrik Ettlin

Veröffentlichung: 29. Oktober 2020 / Ausgabe 44/2020

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