Wenn es blutet, ruhig Blut bewahren


Nebst der Herz-Muskel-Wiederbelebung können auch «Defis» Leben retten. Da ist es gut, wenn jemand im Betrieb weiss, wie man das Gerät einsetzt. Bild: Samariterverein Frauenfeld


Nebst der Herz-Muskel-Wiederbelebung können auch «Defis» Leben retten. Da ist es gut, wenn jemand im Betrieb weiss, wie man das Gerät einsetzt. Bild: Samariterverein Frauenfeld
Erste Hilfe. Hier ein Holzsplitter im Finger, da einen Schnitt im Arm. Was man im Falle eines Falles tun soll und was besser nicht, erklärt Beatrice Krieg im Gespräch mit der Schreinerzeitung. Sie ist Samariterin und bei ihrem Verein in Frauenfeld TG für die Kursadministration zuständig.
www.144.chsamariter-frauenfeld.ch
Arbeitgeber und Arbeitnehmende in der Verantwortung
In der Schweiz existiert zwar keine generelle Pflicht der Betriebe, eine Not- fallapotheke bereithalten zu müssen. Der Gesundheitsschutz für die Mitarbeitenden obliegt grundsätzlich dem Arbeitgeber, sowohl allgemein gemäss Obligationenrecht als auch speziell, etwa gemäss dem Unfallversicherungsgesetz oder dem Arbeitsgesetz. Eine ausführliche Einordnung der rechtlichen und organisatorischen Situation der betrieblichen Ersten Hilfe respektive Nothilfe findet sich auf der Website der Zürcher Wirtschaftskanzlei MME.
Spezifisch mit dem Thema Nothilfe befassen sich in Schreinereien die Sicherheitsbeauftragten (Sibe). Sibes sind in Schreinereien gemäss GAV vorgeschrieben. Das Kapitel 7 der Sibe-Ausbildung befasst sich mit der Notfallorganisation. Dort steht: «Bei Verletzun- gen und akuten Erkrankungen muss rasche und sachkundige Hilfe gewährleistet sein.» Explizit gilt das auch für nicht ortsfeste Arbeitsplätze, also auch auf Montage. So finden sich in Schreinereien vorschriftsgemäss Alarmierungspläne mit Notfallnummern und einem stichwortartigen Beschrieb des Vorgehens bei Unfällen und Bränden. Urs Sager von der Siko rät zudem, dass die Mitarbeitenden eine Notfall-App, z. B. jene der Rega, aufs Handy laden, weil bei einer Alarmierung über die App automatisch die Koordinaten des Standorts geteilt werden. Dem Schreibenden ist einmal ein Alarmierungsplan im WC einer Schreinerei ins Auge gestochen. Wo, wenn nicht dort, hat man in Ruhe Zeit, sich die wichtigen Informationen einzuprägen?
Vorgeschrieben ist auch, dass für eine mögliche Evakuation ein Sammelplatz bezeichnet ist und alle Mitarbeitenden (auch temporäre) wissen, wo der zu finden ist. Fluchtwege müssen frei bleiben. Weitere Details zur betrieblichen Nothilfe sind auch einer Wegleitung des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) zu entnehmen.
Veröffentlichung: 15. Januar 2026 / Ausgabe 3/2026
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