Wenn es blutet, ruhig Blut bewahren

Nebst der Herz-Muskel-Wiederbelebung können auch «Defis» Leben retten. Da ist es gut, wenn jemand im Betrieb weiss, wie man das Gerät einsetzt. Bild: Samariterverein Frauenfeld

Erste Hilfe.  Hier ein Holzsplitter im Finger, da einen Schnitt im Arm. Was man im Falle eines Falles tun soll und was besser nicht, erklärt Beatrice Krieg im Gespräch mit der Schreinerzeitung. Sie ist Samariterin und bei ihrem Verein in Frauenfeld TG für die Kursadministration zuständig.

Schreinerzeitung: Was soll ich machen, wenn ich an einen Unfall komme?
Beatrice Krieg: In erster Linie: Ruhe bewahren. Wenn ich unruhig werde, übertrage ich das auf die verletzte Person. Im Samariterverein gehen wir nach einem Ampelschema vor: Rot, Orange, Grün. Rot heisst zunächst Schauen : Was ist geschehen? Wer ist beteiligt? Wer ist betroffen? Orange steht für Denken , das heisst die Situation erfassen, Gefahren erkennen. Gibt es Gefahren für das Unfallopfer, für Helfende oder für weitere Personen? Eigenschutz ist grundsätzlich immer ein wichtiges Thema für Ersthelfer. Grün steht dann für Handeln : Nothilfe leisten, allenfalls alarmieren und weitere Helfende dazuziehen. Das Wichtigste ist aber immer: Ruhe bewahren!
Ich bin mit dem Kollegen zu zweit auf Montage auf der Baustelle, und er hat sich mit dem Druckluftnagler in den Fuss geschossen. Was muss ich nun machen?
Zunächst zu ihm hingehen und mit ihm reden. In diesem Fall ihm mitteilen, dass wir nun gemeinsam in die Notfallaufnahme fahren. Denn solche Nägel sollte man drin lassen und keinesfalls herausziehen.
Was wäre dann völlig falsch?
Wer Hilfe holt oder alarmiert, hat bereits geholfen. Natürlich gibt es Sachen, die man besser nicht tun sollte, wie etwa gerade erwähnt den Nagel aus dem Fuss oder der Hand herausziehen. Verbrennungsopfer sollte man die Kleider nicht vom Körper reissen. Aber wirklich falsch ist eigentlich nur, nichts zu unternehmen.
Wie steht es mit Alarmieren – soll ich in jedem Fall bei 144 anrufen?
Nein. Das entscheidet sich in der Regel im roten oder orangen Teil des Ampelschemas, sobald ich die Situation überblicke. Bei einer ausgedehnten Amputation mit starker Blutung alarmiere ich sofort. Das Gleiche gilt bei Bewusstlosigkeit, einem Krampfanfall oder bei jedem grösseren Brand. Hingegen wenn sich jemand etwas gebrochen oder die Schulter ausgerenkt hat und die Person noch transportfähig ist, kann man selbst in die Notaufnahme fahren. Da braucht es das 144 nicht unbedingt.
Schnitte sind gerade im Schreiner- handwerk doch noch relativ häufig. Was mache ich als Ersthelfer?
Das hängt davon ab, wie tief der Schnitt ist und wo genau er ist. Bei kleineren Schnitten reicht es ja meist, nach Desinfektion ein Pflaster auf die Wunde zu drücken und zu warten. Wenn es heftig blutet, braucht es einen Druckverband. Dann aber rasch ins Spital mit dem verletzten Kollegen!
Was bedeutet, dass man im Betrieb und auch auf der Baustelle eine Notfallapotheke haben sollte?
Unbedingt, überall, auch zu Hause. Gerade in Schreinereien, wo doch rasch etwas passieren kann, braucht man doch ein Equipement, um Erste Hilfe zu leisten. Im Handel gibt es sogar spezielle Erste-Hilfe-Koffer für Schreinereien.
Wenn nun tatsächlich der Fall eintreten sollte, dass sich jemand einen Finger oder einen Teil davon abtrennt. Was mache ich dann als Ersthelfer?
Ruhe bewahren! Das ist natürlich etwas Schlimmes, und es blutet stark. Doch gerade in solchen Situationen ist es umso wichtiger, dass der Helfende selbst ruhig bleibt. Als Erstes sollte die Hand mindestens über Herzhöhe nach oben gehalten werden und ein Druckverband auf die betroffene Stelle gelegt werden, um die Blutung zu stoppen. Wenn der Finger noch auffindbar ist, diesen in einen wasserdichten Plastikbeutel legen und diesen Beutel wiederum in einen anderen Beutel mit Eis und Wasser. Keinesfalls den Finger direkt auf Eis legen, weil dies das Gewebe schädigen kann, vergleichbar zu Verbrennungen.
Es kann ja auch einmal etwas ins Auge gehen. Holz- oder auch Metallpartikel. Was mache ich da?
Wenn es sich um feines Sägemehl oder Staub handelt, kann man durchaus versuchen, das Auge mit einer Augendusche auszuspülen, entweder mit Kochsalzlösung oder mit warmem Wasser. Man muss schon eine Viertelstunde dranbleiben. Wenn die Situation sich verbessert, ist es wieder gut. Wenn es aber ein Splitter sein sollte, dann am besten das Auge abdecken und sofort zum Augenarzt gehen.
Wie reagiere ich, wenn sich jemand verbrennt?
Kühlen und nochmals kühlen – und zwar nicht mit eiskaltem Wasser, sondern mit Wasser, das kühler ist als die Körpertemperatur. Auch hier ist sicher eine Viertelstunde angesagt – gleich samt den Kleidern unter die Dusche, den Hahn oder den Schlauch. Wie gesagt: Die Kleider nicht wegreissen. Und je nach Schwere der Verbrennung dann doch noch ins Spital fahren, wenn nicht ohnehin 144 alarmiert worden ist.
Auch Stromschläge können ein Thema sein, gerade auf Baustellen, aber auch in der Werkstatt.
Ja, das grosse Problem hier ist, dass man Strom nicht sieht und er daher sehr gefährlich ist. Hier kommt an allererster Stelle der Eigenschutz gemäss unserem Ampelschema. Das heisst als Erstes versuchen, die Stromquelle zu kappen. Wenn das nicht möglich ist, vorsichtig probieren, die verletzte Person mit einem nicht leitenden Material, wie etwa Holz oder einer dicken Decke, von der Stromquelle zu trennen. Aber unbedingt sich davor schützen, selbst einen Schlag abzubekommen. Wenn Hochspannung im Spiel ist, als Helfer unbedingt Abstand halten, weil ein Lichtbogen entstehen könnte und der Strom dann auf dich überspringt.
Samaritervereine bieten auch Erste-Hilfe-Kurse an. Was lerne ich da?
Es gibt verschiedene Kurse, angefangen beim Nothelferkurs, den jeder braucht, der den Führerausweis machen will. Dieser Kurs empfiehlt sich auch als Auffrischung. Da werden sehr viele Fallbeispiele durchgenommen. Weiter gibt es spezielle Kurse für Reanimation, wo nebst der Herz-Lungen-Wiederbelebung auch der Umgang mit Defibrillatoren geübt wird. Wir führen auch Kurse direkt in den Betrieben durch, wo wir auf spezifische Themen eingehen können, beispielsweise von Schreinereien.
Viele kennen noch das bekannte «Gabi» als Merkspruch. Das wurde später vom «ABCD» abgelöst. Was gilt heute als Merksatz bei der Ersten Hilfe?
Wer nach «Gabi» handelt, liegt nicht falsch! Heute halten wir uns an das «XABCDE»-Schema. X steht für schwerere Verletzungen, in erster Linie Blutungen, bei denen sofort alarmiert und ein Druckverband angelegt werden muss. Die weiteren Buchstaben stehen dann Schritt für Schritt für die Überprüfung der Atemwege, der Atmung an sich, des Kreislaufes, des psychischen Zustandes, etwa ob die Person ansprechbar ist, und so weiter. Da kommen dann auch die bekannten Massnahmen zum Einsatz, wie etwa die Seitenlage von bewusstlosen Personen oder eine Wärmedecke.
Noch eine Frage zum Verbandskasten oder zur Notfallapotheke: Was gehört da eigentlich hinein?
Wie erwähnt, gibt es spezielle Verbandskästen für Schreinereien. Generell finde ich Druckverbände sehr wichtig, eigentlich egal wo. Desinfektionsmittel, Pflästerli, Handschuhe, Schere und ein Dreieckstuch gehören hinein. Das ist sehr praktisch, etwa um einen gebrochenen Arm zu fixieren oder für Druckverbände. Kompressen gehören selbstverständlich ebenfalls hinein. Eine Augendusche ist nicht überall drin. Zur Not kann man auch eine PET-Flasche nehmen. Jemand sollte den Inhalt regelmässig überprüfen, auch weil es Produkte mit Ablaufdatum drin hat.

www.144.chsamariter-frauenfeld.ch

Erste Hilfe im Betrieb

Arbeitgeber und Arbeitnehmende in der Verantwortung

In der Schweiz existiert zwar keine generelle Pflicht der Betriebe, eine Not- fallapotheke bereithalten zu müssen. Der Gesundheitsschutz für die Mitarbeitenden obliegt grundsätzlich dem Arbeitgeber, sowohl allgemein gemäss Obligationenrecht als auch speziell, etwa gemäss dem Unfallversicherungsgesetz oder dem Arbeitsgesetz. Eine ausführliche Einordnung der rechtlichen und organisatorischen Situation der betrieblichen Ersten Hilfe respektive Nothilfe findet sich auf der Website der Zürcher Wirtschaftskanzlei MME.

Spezifisch mit dem Thema Nothilfe befassen sich in Schreinereien die Sicherheitsbeauftragten (Sibe). Sibes sind in Schreinereien gemäss GAV vorgeschrieben. Das Kapitel 7 der Sibe-Ausbildung befasst sich mit der Notfallorganisation. Dort steht: «Bei Verletzun- gen und akuten Erkrankungen muss rasche und sachkundige Hilfe gewährleistet sein.» Explizit gilt das auch für nicht ortsfeste Arbeitsplätze, also auch auf Montage. So finden sich in Schreinereien vorschriftsgemäss Alarmierungspläne mit Notfallnummern und einem stichwortartigen Beschrieb des Vorgehens bei Unfällen und Bränden. Urs Sager von der Siko rät zudem, dass die Mitarbeitenden eine Notfall-App, z. B. jene der Rega, aufs Handy laden, weil bei einer Alarmierung über die App automatisch die Koordinaten des Standorts geteilt werden. Dem Schreibenden ist einmal ein Alarmierungsplan im WC einer Schreinerei ins Auge gestochen. Wo, wenn nicht dort, hat man in Ruhe Zeit, sich die wichtigen Informationen einzuprägen?

Vorgeschrieben ist auch, dass für eine mögliche Evakuation ein Sammelplatz bezeichnet ist und alle Mitarbeitenden (auch temporäre) wissen, wo der zu finden ist. Fluchtwege müssen frei bleiben. Weitere Details zur betrieblichen Nothilfe sind auch einer Wegleitung des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) zu entnehmen.

Stefan Hilzinger, hil

Veröffentlichung: 15. Januar 2026 / Ausgabe 3/2026

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