Zu Risiken und Nebenwirkungen


Ob man beim Kauf im Netz ein Schnäppchen gemacht hat, sieht man nur, wenn man genau rechnet. Bild: Fotolia


Ob man beim Kauf im Netz ein Schnäppchen gemacht hat, sieht man nur, wenn man genau rechnet. Bild: Fotolia
Online-Versteigerungen. Die Aussicht, eine Qualitätsmaschine günstig im Internet ersteigern zu können, lockt so manchen Handwerker an den Computer. Damit der Klick nicht nach hinten los geht, sollte man jedoch die «Packungsbeilage» beachten.
Natürlich sind Schreiner maschinenbegeistert. Und natürlich geht es auch um Spiel, Spass und Spannung beim Bieten auf Online-Auktionen. Die Aussicht, ein Schnäppchen zu machen, sollte den Verstand aber nicht hinter die Fichte führen. Während des Bietens sollte man sich deshalb einige Punkte vor Augen führen.
Der Kauf- oder Höchstgebotsbetrag ist das eine. Etwas anderes sind die Gesamtkosten einer erfolgreichen Auktion. Zum Gebot gesellen sich der Aufpreis für das Internetportal, die Kosten für Verladung und Verpackung, Zollgebühren für die Einfuhr in die Schweiz und ganz wichtig: die Kosten für eine fachmännische Überprüfung und Wartung der Maschine.
Nur wer das im Blick behält, kann wissen, bis zu welcher Höhe ein Gebot ein gutes Geschäft sein könnte. Da man nicht weiss, ob auch Teile an der Maschine ersetzt werden müssen, braucht es einen Risikozuschlag in der Kostenkalkulation. Zugegeben, ein schwieriger Punkt. Will man das Risiko insgesamt minimieren und deshalb das Objekt der Begierde vor Ort in Augenschein nehmen, muss der Zeit- und Reiseaufwand mit einkalkuliert werden. Ausserdem: Enthält die Maschine eine Software, braucht es eine neue Lizenz vom Hersteller.
Die Angaben und Beschreibungen der Maschinen, die auf den Auktionsportalen angeboten werden, sind stets unverbindlich. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte deshalb die Angaben mit den entsprechenden Herstellerinformationen vergleichen und bei der Plausibilitätsprüfung auch die bereitgestellten Fotos mit einbeziehen. Nicht selten kopieren Anbieter einfach die Herstellerangaben der Betriebsanleitung. Diese müssen nicht unbedingt der tatsächlichen Ausstattung der Maschine entsprechen. Deshalb: besondere Umsicht bei Maschinen, die man selbst nicht kennt.
Fotos sind oft schöner als die Wirklichkeit. Unschöne Details sind auf Bildern der gesamten Maschine kaum zu erkennen. Detailaufnahmen, etwa vom Aufnahmetisch oder vom Innenleben, verraten viel darüber, wie die Maschine behandelt und gepflegt wurde. Deshalb: Detailbilder anfordern!
Kaum jemand ist vor dem Auktionsfieber gefeit. Je niedriger der Startpreis einer Versteigerung und je länger man sich mit der Auktion beschäftigt, desto eher neigt man dazu, unbedingt den Zuschlag erhalten zu wollen. Es hilft, den persönlichen Höchstpreis auf der Grundlage der Gesamtkostenrechnung zu fixieren, bis zu welchem das Ganze ein gutes Geschäft darstellt. Das erdet und versachlicht.
Veröffentlichung: 09. Februar 2017 / Ausgabe 6/2017
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