Zwang zum Verschieben

Der neue Starttermin der Sommer-RS bringt Lernende und Lehrbetriebe in die Bredouille. Bild: VBS

Rekrutenschule.  Die Armee hält am neuen Starttermin der Sommer-RS fest. Der Gewerbeverband will deshalb Lernende gegenüber dem Lehrbetrieb verpflichten, selber ein Gesuch für die Verschiebung der RS einzureichen.

In diesem Sommer mussten die Rekruten zum ersten Mal bereits im Juni in die Sommer-RS einrücken. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Armee (Wea) hatte die Armee den Start der Rekrutenschule auf die letzte Woche im Juni vorverlegt. Der Grund: Die Militärdienstleistenden, die ein Studium absolvieren, sollen den Semesterbeginn im Herbst nicht mehr verpassen.

Politischer Weg ist lange

Doch der neue Termin sorgt beim Gewerbe für Unmut. Der RS-Start steht in Konflikt mit der Dauer der Lehrverträge, die meistens erst Ende Juli auslaufen (SZ 7/2018). Der Schweizerische Gewerbeverband (SGV), der rund 300 000 Unternehmen repräsentiert, ist deshalb auf Wunsch der Branchenverbände bei der Armeeführung und beim zuständigen Bundesrat vorstellig geworden. Wie der SGV seinen Mitgliedorganisationen per Brief mitteilt, sind die Gespräche jedoch erfolglos gewesen. Der SGV habe deshalb auch auf parlamentarischem Weg lobbyiert. Das habe zwar zu Vorstössen geführt, welche die Abstimmung des RS-Starts mit der Berufsbildung verlangten. «Doch der politische Weg braucht mehrere Jahre, bis er umgesetzt ist.»

Via Lernende Druck aufbauen

Daher empfiehlt der SGV den Mitgliedern «als Sofortmassnahme», den Lehrvertrag mit einer Klausel zu ergänzen, die «mit dem geltenden Recht kompatibel» sei. Der Zusatz würde die Lernenden verpflichten, den «Zeitpunkt der militärischen Grundausbildung so zu legen, dass er sich terminlich nicht mit dem Lehrvertrag überschneidet». Dazu habe der Lernende selber bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Verschiebung der RS einzureichen. Der SGV will so den Druck auf die Armee erhöhen.

Das würde heissen, dass die Lernenden den Konflikt bezüglich des RS-Starttermins vorerst selber regeln müssten, bis sich auf politischem Weg eine Lösung ergibt.

www.sgv-usam.chwww.vbs.admin.ch

ph

Veröffentlichung: 20. Dezember 2018 / Ausgabe 51-52/2018

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