AGs und GmbHs müssen sich registrieren lassen

Schweizer Unternehmen müssen ab Oktober alle ihre wirtschaftlich berechtigten Personen offenlegen. KI-generiertes Bild durch Copilot

Neues Transparenzgesetz

Das per 1. Oktober 2026 in Kraft tretende Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG) verpflichtet Schweizer Unternehmen zur Offenlegung ihrer wirtschaftlich Berechtigten in einem neuen Zentralregister. Auch KMU müssen sich auf neue Identifikations-, Dokumentations- und Meldepflichten über «EasyGov» einstellen. Das Ziel ist, Geldwäscherei verstärkt zu verhindern.

Die Pflicht gilt für die meisten Schweizer Kapitalgesellschaften (wie AGs und GmbHs). Einzelfirmen, Stiftungen, Genossenschaften und Vereine sind ausgenommen.

Jede natürliche Person, die direkt oder indirekt mindestens 25 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte hält oder das Unternehmen auf andere Weise kontrolliert, gilt als «wirtschaftlich berechtigt». Welches sind die Pflichten?

  • Identifikation und Über- prüfung der wahren Eigentümer anhand von Belegen
  • Lückenlose interne Dokumentation und zehn- jährige Aufbewahrungs- pflicht nach Wegfall der Berechtigung
  • Fristgerechte Erstmeldung an das Register

Obwohl die Schreinerbranche nicht wirklich im Fokus der Neuerungen steht, haben die GmbHs und AGs der Branche den Zusatzaufwand zu leisten. Bei vorsätzlichen Verstössen oder falschen Angaben drohen Bussen von bis zu 500 000 Franken. Bei Fragen steht der Rechtsdienst des VSSM gerne zur Verfügung.

www.vssm.ch

ndo

Veröffentlichung: 10. September 2026 / Ausgabe 37/2026

Artikel zum Thema

17. September 2026

Wow-Effekt in luftiger Höhe

Sektion LUzern.  Alle zwei Jahre öffnet ein verstecktes Bijou der Schweizer Schreiner seine Türen: Der Dächliturm mit seiner Turmstube in der Luzerner Museggmauer. Rund 350 Besucherinnen und Besucher stiegen die fast 70 Stufen hoch und bewunderten Handwerk und Alpenpanorama.

mehr
17. September 2026

Weniger Mitglieder, mehr Beschäftigte

mehr

weitere Artikel zum Thema:

Verbandsinfo