AGs und GmbHs müssen sich registrieren lassen


Schweizer Unternehmen müssen ab Oktober alle ihre wirtschaftlich berechtigten Personen offenlegen. KI-generiertes Bild durch Copilot


Schweizer Unternehmen müssen ab Oktober alle ihre wirtschaftlich berechtigten Personen offenlegen. KI-generiertes Bild durch Copilot
Das per 1. Oktober 2026 in Kraft tretende Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG) verpflichtet Schweizer Unternehmen zur Offenlegung ihrer wirtschaftlich Berechtigten in einem neuen Zentralregister. Auch KMU müssen sich auf neue Identifikations-, Dokumentations- und Meldepflichten über «EasyGov» einstellen. Das Ziel ist, Geldwäscherei verstärkt zu verhindern.
Die Pflicht gilt für die meisten Schweizer Kapitalgesellschaften (wie AGs und GmbHs). Einzelfirmen, Stiftungen, Genossenschaften und Vereine sind ausgenommen.
Jede natürliche Person, die direkt oder indirekt mindestens 25 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte hält oder das Unternehmen auf andere Weise kontrolliert, gilt als «wirtschaftlich berechtigt». Welches sind die Pflichten?
Obwohl die Schreinerbranche nicht wirklich im Fokus der Neuerungen steht, haben die GmbHs und AGs der Branche den Zusatzaufwand zu leisten. Bei vorsätzlichen Verstössen oder falschen Angaben drohen Bussen von bis zu 500 000 Franken. Bei Fragen steht der Rechtsdienst des VSSM gerne zur Verfügung.
Veröffentlichung: 10. September 2026 / Ausgabe 37/2026
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