Bauteile, die Katastrophen verhindern


Alle Raumelemente lassen sich mit einem definierten Feuerwiderstand ertüchtigen. Grafik: Lignum


Alle Raumelemente lassen sich mit einem definierten Feuerwiderstand ertüchtigen. Grafik: Lignum
Brandschutz. Unfälle sind nicht immer vermeidbar, aber es ist nicht nötig, dass Personen bei einem Feuerausbruch zu Schaden kommen. Gekonnt sauberes Handwerk kann schützen, wenn dazu geprüftes Wissen eingesetzt wird und die Vorgaben eingehalten werden.
Neubauten haben den unschätzbaren Vorteil, dass alle verwendeten Materialien und deren Aufbau bekannt sind, da zum physisch vorhandenen Gebäude eine Baudokumentation besteht und immer nachgeführt werden muss, wenn etwas verändert wird oder dazukommt. Diese Dokumentation muss bei jedem Besitzerwechsel mitgegeben werden und ist ein fixer Bestandteil des Gebäudes. Gibt es Veränderungen bei der Nutzung, lässt sich damit einfach überprüfen, ob die Räume, Verkehrswege und dergleichen dem Vorhaben genügen oder was jeweils angepasst werden muss.
Bei älteren Liegenschaften ohne lückenlose Baudokumentation sind Umnutzungen und bauliche Anpassungen erfahrungsgemäss mit erhöhtem Abklärungsaufwand verbunden. Werden in einem Raum bauliche Veränderungen vorgenommen – sei es durch Renovation, Anpassung oder Umbau –, ist dieser Bereich grundsätzlich an die aktuell geltenden Vorschriften anzupassen.
Wie weit eine solche Anpassungspflicht im Einzelfall reicht, ist jedoch keine schematische Frage, sondern eine der Verhältnismässigkeit. Deren Beurteilung hängt von verschiedenen Faktoren ab: Von den Vorgaben und der Praxis der zuständigen Brandschutzbehörde, von der Höhe der Bausumme, vom baulichen Zustand des Gebäudes, von der konkreten Personengefährdung sowie von Art und Umfang der Nutzung. In der Praxis stehen dabei häufig die vertikalen Fluchtwege im Vordergrund, da sie für die Sicherheit der Nutzenden eine zentrale Rolle spielen.
Gerade bezüglich Brandschutz ist eine sichere Beurteilung von Liegenschaften ohne lückenlose Baudokumentation schwierig. Auch bei alten Häusern haben deren Elemente einen gewissen unbekannten Feuerwiderstand, nur bekommt man da kein geprüftes Wissen darüber mitgeliefert. Und selbst wenn beispielsweise die Wand den geforderten Feuerwiderstand erfüllt, können die Übergänge zu Decke, Boden usw. einem Feuer Durchlass gewähren.
«Bauteile mit unbekanntem Feuerwiderstand müssen so ertüchtigt werden, dass sie einen bekannten Feuerwiderstand aufweisen», sagt Pierre Scheidegger. Er ist einer der Brandschutzexperten vom VSSM, die bei baulichen Unklarheiten rechtlich abgesicherte Expertisen erstellen. Man verbaut also das und in der Art, wovon man weiss, dass es den Anforderungen entspricht, weil das so schon geprüft oder berechnet wurde.
Damit man nachsehen kann, welche Ertüchtigungen den jeweils vorgeschriebenen Brandschutz nachgewiesenermassen ergeben, gibt es zum Beispiel die Lignum-Dokumentation «Brandschutz, 4.1 Bauteile in Holz, Decken, Wände und Bekleidungen mit Feuerwiderstand». Wer gewissenhaft und sorgfältig danach arbeitet, hat auch gleich eine rechtlich gültige Grundlage, wie bei einem zertifizierten Element, denn die Unterlagen wurden in Zusammenarbeit mit der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen aufgrund von Berechnungen und Prüfverfahren erstellt. Wenn eine passende Ertüchtigung exakt nach Vorgabe umgesetzt worden ist, kann die entsprechende Seite aus der Dokumentation kopiert und die neu ausgeführte Beplankung mit Leuchtstift markiert werden. Das ist ein anerkanntes Stand-der-Technik-Papier und kommt zusammen mit dem Arbeitsbeschrieb in die Baudokumentation, wie alles, was an dieser Liegenschaft aktuell und in Zukunft verändert wird.
Die Lignum-Dokumentation ist produktneutral verfasst. Als Anhang gibt es zudem auch werkstoffoptimierte Dokumentationen, in denen alle Daten mit den Produkten eines bestimmten Herstellers, wie beispielsweise von Gips- oder Faserzement-platten, berechnet wurden. Solche Dokumentationen sind in der Regel über die Webseiten dieser Hersteller meist gratis erhältlich.
Nebst der Dokumentation über Decken, Wände und Bekleidungen gibt es auch solche über Fenster und Türen, Kabel- und Leitungsdurchgänge, Fluchtwege usw. Zusammengefasst wurde das und mehr in einem Brandschutzordner, der vom VSSM bezogen werden kann.
Bei der Arbeit im Brandschutzbereich muss immer auch berücksichtigt werden, was am Gebäudestandort vorgeschrieben ist – also ob die kantonalen und kommunalen Vorschriften noch anderes verlangen. Etwas besser machen darf man immer, schlechter auf gar keinen Fall. Wenn beispielsweise bei einer Raumertüchtigung klar wird, dass eine Wand besser von beiden Seiten geschützt werden sollte, ist ein Etappieren möglich:
1. Etappe von einer Seite,
2. Etappe die Gegenseite, in Absprache. Der QS-Verantwortliche kann mit der zuständigen Person der Behörde reden und bewirken, dass dies möglich ist, ohne dass auch noch dieser Raum vollständig ertüchtigt werden muss – schriftlich belegt muss dies dann in der Baudokumentation sein.
Gebäude lassen sich nicht wirklich feuerfest machen. Der Brandschutz hat die Aufgabe, für eine vorgegebene Zeit von zum Beispiel 30, 60 oder 90 Minuten jegliches Feuer zurückzuhalten, damit sich Menschen und Tiere in Sicherheit bringen können. Das zu erreichen, verlangt nach extrem sauberer und präziser Arbeit mit absoluter Einhaltung sämtlicher Vorgaben, damit so ein Brandschutzelement über die vorgegebene Zeit wirksam stehen bleibt. Brandschutz soll verhindern, dass Feuer und Rauch aus einer Nutzungseinheit – Wohnung, Büros einer Firma, Werkstatt etc. – auf eine andere oder den vorgesehenen, brandsicheren Fluchtweg gelangen können. Wenn ein Fluchtweg über eine Aussentreppe führt, heisst dies dann, dass auch dieser Fassadenbereich geschützt sein muss, damit der Fluchtweg brandsicher bleibt. Eine Fassade muss auch geschützt sein, wenn der Minimalabstand zum Nachbargebäude unterschritten wird und Feuer überspringen könnte. Dann sind in diesem Bereich sogar Brandschutzfenster und -türen erforderlich.
Würde man Brände voraussehen können, dann gäbe es sie nicht. Sie entstehen dann, wenn sie nicht erwartet werden. Entsprechend gibt es im Brandschutz keine Ausnahmen oder Sonderregelungen, auch wenn vermeintlich zwingende Gründe vorliegen oder es zum Beispiel um einen einmaligen Anlass handelt. Fluchtwege werden so lange unterschätzt, bis es zur Katastrophe kommt und sie gebraucht werden.
Ausserordentliche oder auch jährlich stattfindende Anlässe können ein noch grösserer Stolperstein sein als professionell betriebene Club-Lokale. Wird in einem Dorf gelegentlich die Turnhalle für Anlässe benutzt, weil der Festsaal der Wirtschaft zu klein ist, kommen schnell einmal 100 und mehr Personen zusammen. Bis maximal 100 Personen braucht die Halle dafür mindestens zwei von überall im Raum gut ersichtlich markierte Fluchttüren mit lichten Durchgangsbreiten von mindestens 0,9 m bei in Fluchtrichtung maximal geöffneten Türen.
Die vorgeschriebenen Druckbalken, die bei einer Massenpanik sicherstellen, dass die Türen auch wirklich geöffnet werden können, dürfen dabei aber noch bis 0,1 m ins Licht ragen, wenn die Tür nicht über 90° geöffnet werden kann.
Hinter den Türen muss ein Fluchtweg ohne brennbare Materialien mit einer Durchgangsbreite von mindestens 1,2 m folgen. Wurde die Halle nicht schon entsprechend gebaut und ausgestattet, kann es also mehr Sinn machen, für einen Anlass ein Festzelt auf eine Wiese zu stellen, als die Turnhalle auf Festhallentauglichkeit umzurüsten, wenn sie nicht zukünftig häufiger dafür genutzt werden soll.
Bei bis zu 200 Personen braucht es noch mehr und/oder deutlich breitere Ausgänge. Noch breiter müssen die Ausgänge sein, wenn der Fluchtweg über Treppen geht, was zu vermeiden ist. Pro Ausgang müsste dann sowieso je ein unabhängiger vertikaler Fluchtweg vorhanden sein.
Breite Ausgänge brauchen Doppeltüren, und diese brauchen am Geh- und am Standflügel Druckbalken. Deren Schlösser müssen aufeinander abgestimmt und zusammen geprüft worden sein, damit die Flüchtenden nicht an einem Türflügel hängen bleiben. Wenn eine Menschenmenge in Panik gegen die Türen rennt, müssen sich diese öffnen – man bedenke, in einer Turnhalle befinden sich während der normalen Nutzung nur verhältnismässig wenige Personen, weshalb die Türen normalerweise mit Drückern ausgerüstet sind.
Was wann genau bei Fluchtwegen vorgeschrieben ist, findet man im Kapitel sieben des Brandschutzordners bei den Brandschutzgrundlagen unter «Schutzziele und Brandschutzkonzepte». Dort sieht man auch, dass Ausgänge von Räumen für bis zu 20 Personen entgegen der Fluchtrichtung öffnen dürfen, ebenso Hauseingänge von Wohnblöcken mit maximal zehn Einheiten.
Nicht nur Personen gehen durch mehrere Nutzungseinheiten. Leitungen, Rohre und Kabel, die notwendigerweise durch Wände, Decken und Böden gehen, erhalten von einem Spezialisten eine Abschottung, um Feuer zurückzuhalten. Soll diese durch ein feststehendes Wandelement einer Tür gehen oder über dem oberen Querfries eines Türrahmens liegen, gibt es Probleme. Das Brandschutzzertifikat des Türelementes erlaubt keine Ausschnitte und beinhaltet auch den zwingenden Anschluss auf vier Seiten, wie geprüft. Lösen lässt sich das Problem mit einer Systemtrennung. Ein feuerfest verkleideter Sturzbalken kann die Lösung sein. Das Türelement kann daran normal montiert werden, und das Feld über dem Sturz ist optimal für die Abschottung.
Veröffentlichung: 12. März 2026 / Ausgabe 11/2026
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