Geniessen, wo einst Kühe schliefen


Ferienwohnungen leben auch von ihrem rustikalen, alpinen Charme. Die Lattung vor dem Fenster links ist eine Konzession an den Heimatschutz. Bild: Mabeo GmbH


Ferienwohnungen leben auch von ihrem rustikalen, alpinen Charme. Die Lattung vor dem Fenster links ist eine Konzession an den Heimatschutz. Bild: Mabeo GmbH
Umnutzung. Die Mabeo GmbH aus Naters VS nutzt alte landwirtschaftliche Ökonomiegebäude mit viel handwerklicher Eigenleistung um. Die Firma des Schreiners und Marketingfachmanns Michael Hildbrand bewirtschaftet die neuen Ferienwohnungen gleich selbst.
Wer die Schreinerei der Mabeo GmbH in Naters betritt, wird zunächst enttäuscht. Nichts da von einer grossen Maschinenhalle mit modernsten Geräten. «Wir haben keine CNC», sagt Inhaber und Geschäftsführer Michael Hildbrand (Bild) und zeigt auf die Kombimaschine aus Tischkreissäge und Dickenhobel. Das plus die üblichen Werkzeuge und Handmaschinen müssen ihm und seinem Team genügen – sofern Hildbrand nicht mit einer Schreinerei in der Region zusammenarbeitet, was dann und wann der Fall ist. «So lasse ich bei Bedarf auch mal einen Einbauschrank auf der CNC eines Kollegen fertigen», sagt Hildbrand. Die Mabeo GmbH hat mehrere Standbeine: einerseits Marketing für Hotels und Ferienwohnungen, andererseits die Schreinerei. Eine spezielle Mischung, die sich mit dem Werdegang des Inhabers erklärt. Der 43-jährige Walliser machte nach seiner Lehre zum Schreiner EFZ und einigen Jahren auf dem Beruf eine Weiterbildung im Bereich Marketing und Verkauf sowie Webpublishing. Mit der Umnutzung von nicht mehr genutzten landwirtschaftlichen Ställen und Scheunen in Ferienwohnungen und deren anschliessender Vermarktung auf der eigenen Webplattform und auf internationalen Buchungsplattformen vereint Hildbrands Firma die beiden Kernkompetenzen. Rund anderthalb Jahre dauern die Projekte von der ersten Idee bis zur Erstvermietung in der Regel. «Wir kümmern uns um alles, vom Fundament bis zur Fonduegabel», fasst er die Philosophie seiner Firma zusammen. Hildbrand amtet als Projektleiter, wobei er zur Hälfte im Büro und zur anderen Hälfte auf der Baustelle anzutreffen ist. In der Schreinerei beschäftigt er einen gelernten Schreiner und eine Hilfskraft.
Vor Kurzem hat er das Projekt «Alpenstern» in Blitzingen in der Gemeinde Goms abgeschlossen. Bei der Verwandlung einer doppelten Stallscheune mit beträchtlichem Volumen in eine gehobene Ferienwohnung stand ihm ein Investor zur Seite, dem die Liegenschaft gehört. Bei anderen Projekten hat Hildbrand die alten Liegenschaften erworben und auf eigene Rechnung umgebaut.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Umnutzung sind komplex (siehe Kasten auf nächster Seite). «In der Gemeinde Goms sind alle Gebäude inventarisiert und in die Schutzklassen 1 bis 5 eingeteilt», sagt Hildbrand. Wobei 1 bedeutet, dass das Gebäude abgerissen werden könnte; 5 dagegen steht für die höchste Schutzstufe, wo nebst der Gebäudehülle auch der Innenausbau ganz oder teilweise erhalten bleiben muss. Der «Alpenstern» ist in Klasse 4 eingeteilt, sodass primär das äussere Erscheinungsbild und das Gebäudevolumen erhalten bleiben müssen. «Weil wir sogenannte ‹warme Betten› schaffen, sind unsere Projekte in der Region einfacher zu bewilligen», sagt Hildbrand. «Warme Betten» heisst, dass die Wohnungen mehrere Wochen bis Monate im Jahr durch Gäste belegt sind. Dies im Gegensatz zu den «kalten Betten» von Zweitwohnungen, die von den Eigentümern nur sporadisch benutzt werden.
Jedes Projekt hat auch baulich genügend Herausforderungen. Beim «Alpenstern» gehörte etwa schon der Rückbau der beiden strassenseitigen Mistplatten dazu. «Mit einem Abbauhammer war dem Mauerwerk nicht beizukommen, wir mussten den zähen Beton wegschneiden, teilweise auch im Innern», berichtet Hildbrand.
Auch die hangseitige Entwässerung stellte eine Herausforderung dar. Hier hatte Hildbrand, ganz der pragmatische Schreiner, jedoch eine Idee, die letztlich auch Fachleute überzeugte: Statt die Bruchsteinmauer aussen aufwendig und teuer zu drainieren, sorgt nun eine im Innern hochgezogene Vorwand respektive der dadurch geschaffene Zwischenraum dafür, dass das Hangwasser abfliessen kann. «Da die Grundfläche des Gebäudes sehr gross ist, ist der Verlust an Volumen zu verkraften», sagt er.
Wo früher das Vieh lag und frass, befindet sich heute ein grosszügiger Wellnessbereich mit Sauna und Sprudelbad. «Der Ort Blitzingen selbst bietet nur wenig touristische Infrastruktur, also haben wir eine solche in der Ferienwohnung geschaffen», erklärt Hildbrand seine Überlegungen. Im Wellnessbereich fällt ein grosser Pfosten auf. Dieser hätte nach den Ideen des Investors entfernt und die Statik anderweitig gesichert werden sollen. «Es gab einiges an Diskussionen, aber letztlich konnte ich mich durchsetzen, und dieser markante Zeuge des Altbaus blieb erhalten.» Zur fachlichen Absicherung hat Hildbrand einen Holzbauingenieur beigezogen. Die Schreinerarbeiten beim Umbau haben er und seine beiden Angestellten ausgeführt. Für die Küche hat er jedoch auf die Kompetenzen eines Schreinerkollegen aus der Region gesetzt. Wo immer möglich setzen sie auch Altholz aus dem Rückbau im Innern des Gebäudes wieder ein. «Wir kaufen wenn nötig auch Täfer in Altholzoptik dazu», erklärt er.
Den Ausbaustandard der Ferienwohnungen wie den des «Alpenstern» bezeichnet Hildbrand als hoch, allerdings gibt es auch gewisse Konzessionen an die Nutzung als Ferienwohnung: «Statt ‹Push-to-open› für die Küchenschränke haben die Türchen Griffe. Die Gäste sollen nicht rätseln müssen, wie sie die Schränke nun öffnen können», sagt er. Vergleichbares gilt beim Herd, der mit konventionellen Knöpfen ausgestattet ist und für die Dimmer beim Licht, die mit Drehknöpfen und nicht mit Touchscreen funktionieren. «Allzu oft rufen die Gäste sonst an, um sich erklären zu lassen, wie die Sachen funktionieren», weiss er aus Erfahrung.
Beim «Alpenstern» in Blitzingen galt es, gewisse Auflagen zu beachten. «Die Fassade musste den alten Charakter der Stallscheune behalten. Fenster konnten wir nur dort einbauen, wo es schon vorher Öffnungen gab», sagt Hildbrand. Die wenigen neuen Fensteröffnungen mussten sie mit einer Lattung kaschieren. Auch die strassenseitigen Holztreppen, die früher dazu dienten, Futter und Einstreu von oben nach unten in die Ställe zu schaffen, mussten erhalten bleiben. Sie dienen allein der Optik und dürfen nicht benutzt werden und sind deswegen mit Ketten abgesperrt. Die bodentiefen Fenster des Wohnbereichs im ersten Stock sind als französische Balkone ausgeführt, sodass auch dort niemand auf die Idee kommt, die Aussentreppen zu nutzen.
Trotz aller Planung gibt es bei solchen Umbauten auch immer wieder Bedarf an Improvisation. «Mein Schreiner ist manchmal bis zu einem Jahr auf einer Baustelle. Er mag das jedoch, und wir diskutieren häufig über Problemlösungen vor Ort und finden sie auch gemeinsam.»
Überhaupt sind die Umbauvorhaben ein Gemeinschaftswerk. Zum Zuge kommt selbstverständlich auch das lokale Gewerbe vom Baumeister über den Elektriker bis zum Sanitärinstallateur. Nach dem Motto «vom Fundament bis zur Fonduegabel» kümmert Hildbrand sich auch selbst um die Möblierung. In der Werkstatt stehen alte Buffets, Schränke und Anrichten für weitere Ferienwohnungen. «Anderes kaufen wir zu. Betten machen wir teilweise selbst, auch aus Altholz.» Sobald der Umbau fertig ist, geht es ans Fotografieren, um die Wohnung in der Schweiz und international zu vermarkten. «Ohne schönes Bildmaterial lässt sich nichts vermieten», sagt er als Marketingfachmann.
Wie lange er noch gleichgeartete Projekte im Wallis realisieren kann, weiss Hildbrand nicht. «Ungenutzte Ställe sind inzwischen rar und teuer», sagt er.
Die rechtliche Ausgangslage bei der Umnutzung von nicht mehr benötigten landwirtschaftlichen Ökonomiegebäuden wie Ställen oder Stallscheunen ist komplex. Bereits innerhalb des Baugebietes gilt es, Bundesrecht sowie kantonale und kommunale Vorschriften von Raumplanung, Denkmalschutz und Baurecht zu beachten. Rechtlich komplexer und unter Umständen sogar unmöglich ist die Umnutzung von ehe- maligen landwirtschaftlichen Liegenschaften ausserhalb des Baugebietes, so wünschenswert diese wäre. So hat etwa der Kanton Thurgau im Jahr 2021 rund die Hälfte der 300 Weiler aus der Bauzone genommen, weil die Zuteilung zur Bauzone in diesen Weilern dem Bundesrecht widerspreche. Neubauten sind dort gar nicht mehr möglich, Umbauten und Ersatzneubauten nur unter Auflagen.
Während im Baugebiet in der Regel die Gemeinden Umbauvorhaben beurteilen und bewilligen, sind es ausserhalb der Bauzone die Kantone. Das Bundesamt für Raumentwicklung rät zu Vor- sicht beim Erwerb von Grundeigentum oder Liegenschaften ausserhalb der Bauzone. Dazu heisst es auf der Website ziemlich deutlich: «Wer Grundeigentum ausserhalb der Bauzonen besitzt oder erwerben will, muss sich bewusst sein:
Weitere Informationen zum Thema liefern die Webseiten der kantonalen Ämter für Raumplanung respektive Raumentwicklung.
Veröffentlichung: 12. März 2026 / Ausgabe 10/2026
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