Feuer im Wandschrank

Leitungen sind in der Regel nicht sichtbar, durchziehen aber das ganze Gebäude. Leitungsschächte bergen im Brandfall grosse Gefahren. Bild: Promat AG

Brandschutzschränke.  Elektrofronten und Leitungsschächte stellen in Gebäuden ein hohes Gefahrenpotenzial dar. Da sie oft an zentralen Orten in Durchgängen liegen, müssen die Wartungsfronten die Fluchtwege schützen – ein spezielles Arbeitsgebiet auch für Schreiner.

Jedes Gebäude beinhaltet viel Technik, welche verschiedenste Räume erschliessen muss. Sie ist in der Regel klar gebündelt und sollte in den Verteil- und Sicherungsbereichen gut zugänglich sein. Liegen diese Servicezugänge in den normalen Nutzbereichen, dürfen sie nicht unbedingt für jeden bedienbar sein und sollten auch nicht den Raum optisch verschandeln. Sie werden also mit schliessbaren Fronten verdeckt. Elektrotableaux beinhalten eine gewisse Gefahr, bei Überlastung im Extremfall in Brand geraten zu können. Leitungskanäle und -schächte verbinden Räume und Etagen. Feuer und Rauch können sich also gut ausbreiten. Dem kann und muss auch entsprechend entgegengewirkt werden. Die schliessende Front ist eine von verschiedenen wichtigen Sicherungen für den Erhalt des Gebäudes und die Sicherheit der Nutzer.

Brandschutzschrank-Typen

Die Schrankfront für Elektrozähler in einem Nebenraum im Keller kann unter Umständen einfach aus nicht brennbarem Material in einer nicht geprüften Konstruktion ausgeführt werden. Liegt diese Front aber im Bereich eines Fluchtweges, muss sie unter Umständen eine festgelegte und geprüfte Leistung erbringen.

Die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) hat ganz klare Vorschriften herausgegeben, wo welche Anforderung gilt und welche Materialien verwendet werden dürfen. Sie gelten schweizweit, wobei es minimale Unterschiede in kantonalen Auslegungen gibt.

Es gibt drei Brandschutzschrank-Typen:

  • Aus nicht brennbarem Material gefertigt und ungeprüft. Er bildet keinen eigentlichen Feuerwiderstand. Schwer brennbare Holzarten sind nur in einigen Kantonen zugelassen. Herstellen und montieren darf sie jeder Schreiner.
  • Mit Feuerwiderstand EI30 müssen Aufbau und Material für 30 Minuten Schutz in beide Richtungen zertifiziert sein, wobei auch schwer brennbare Harthölzer eingesetzt werden können. Die Anforderungen sind vergleichbar mit denen bei den Brandschutztüren. Die Ausführung inklusive Montage muss exakt der Zertifizierung entsprechen.
  • Bei der Version «nicht brennbar» und mit Feuerwiderstand EI30-RF1 ist die Frontöffnung in der Breite meist endlos möglich. Wie die Version oben darf die Höhe aber das zertifizierte Mass nie übersteigen.

Geprüfte Steigzonen- und Elektroabschlüsse sind bewegliche Bauteile. Diese müssen gemäss VKF-Brandschutznorm 2015, Art. 15 gekennzeichnet sein. Das geschieht mit einer Plakette, die an klar definierter Stelle am Bauteil anzubringen ist. Da die Anforderungen an einen Raum durchaus verschieden sein können, sind auch Mischfronten möglich, wenn die Abgrenzung durch entsprechende Zwischenwände gewährleistet ist.

Hilfen in der Handhabung

Speziell ausgebildete Brandschutzfachplaner und die zuständige Brandschutzbehörde geben Auskunft, was wo erforderlich ist. Erstere müssen zwingend bei der Gebäudeplanung hinzugezogen werden.

Die Eigentümer und Nutzerschaft von Bauten müssen in ihrem Sicherheitskonzept die Instandhaltung von Brandschutzabschlüssen einplanen. Ihnen obliegt dafür die Verantwortung nach Art. 20 der VKF-Brandschutznorm 2015. Es empfiehlt sich, einen Wartungsvertrag mit dem Hersteller solcher Fronten abzuschliessen, um die Sicherheit im Sinne der Gesetzgebung garantieren zu können. Für den ausführenden Schreiner bietet sich so ein Zusatzgeschäft.

Spezialisten mit Unterschieden

Die Verarbeitung nicht brennbarer, mineralisch gebundener Platten passt nicht in jede Schreinerei, da Werkzeuge, Maschinen und die Absaugung darauf ausgelegt sein müssen. Die Erarbeitung eines eigenen Frontsystems mit der entsprechenden Zulassung ist mit grossem zeitlichem und finanziellem Aufwand verbunden. Das machen vor allem Firmen, die auch sonst auf den Bereich Brandschutz spezialisiert sind.

Für Schreinereien, bei denen sich dieser ganze Aufwand nicht rechnet, besteht aber die Möglichkeit, definierte Aufgaben in Lizenz auszuführen (siehe Box auf Seite 16) . Die hier vorgestellten geprüften Systeme sind alle nicht brennbar und in der Breite endlos nutzbar, weisen aber grundlegende Unterschiede auf, womit sie die gebotenen Möglichkeiten gut aufzeigen.

In Lizenz fertigen

Speziell der VSSM, aber auch Hersteller von nicht brennbaren Platten haben ein grosses Interesse, dass eine breitere Schicht von Schreinereien diesen Markt bewirtschaften kann. Entsprechend bieten sie geprüfte Konstruktionen an, die in Lizenz hergestellt und montiert werden können. Der Schreiner kann dabei alles selbst machen und erhält die notwendigen Detailangaben, Beschlägelisten, Leimempfehlungen und so weiter. Der Verband bietet zudem Kalkulations- und Texthilfen und hat ein starkes, verstellbares Zapfenband entwickelt, welches im Beschlägehandel erhältlich ist. Die mögliche Front besteht aus Türelementen sowie frontbündigem Sockelteil und Blendenschürze.

Die Firma Promat AG aus Rickenbach ZH beispielsweise bietet eine Stücklizenz und zusätzliche Unterstützung bei der Qualitätssicherung mittels Plankontrolle und Objektkontrolle durch ihre geschulten Vertreter. Auch nicht brennbare Elemente können mit HPL-Platten belegt, gestrichen oder furniert werden und fügen sich somit problemlos in Gesamtgestaltungen anspruchsvoller Innenausbauten ein. Promat bietet deshalb dem Schreiner auch bereits verleimte und beschichtete Platten an oder konfektioniert die Teile weitgehend.

Frontlösung

Die Front entspricht bei den meisten Anbietern dem gängigen Schema von einem zweiflügeligen Element mit maximalen Breiten von 185 bis 200 cm und einem einflügeligen Element. Dieses darf je nach Hersteller maximal 90 bis 108 cm breit sein. Dazwischen steht jeweils ein unbrennbarer Mittelpfosten, was eventuell den Zugang etwas einschränken kann. Die maximalen Türhöhen betragen 250 bis 340 cm. Mit Sockelteil und Blendenschürze darf dazu aber noch bis auf rund 350 bis 450 cm Höhe erweitert werden. Diese Elemente können in der Breite theoretisch endlos aneinandergereiht werden.

Die Beschläge sind im Brandschutzbereich immer ganz aus Metall und müssen zwingend der geprüften Vorgabe entsprechen. Das Angebot ist demgemäss nicht sehr gross. Die Bandsicherungen sind dabei Eigenprodukte der Fronthersteller. Absolut entsprechend den Vorgaben muss auch die Montage ausgeführt werden. Wenn in der Höhe beispielweise sieben Schrauben vorgeschrieben sind, müssen auch sieben gesetzt werden – und zwar die angegebenen und in den geforderten Abständen! Eigenmächtige Änderungen können zu gravierenden Sicherheitsmängeln und nachträglich zu Schäden führen.

Brunner kann es auch zweistöckig

Die Schreinerei R. Brunner AG aus Zürich hat mittlerweile zwei etwas unterschiedliche Systeme:

  • eines, bei dem die Kanten der Öffnungsauskleidung vorne frontbündig abschliessen oder aussen auch ein bündiger Blendenrahmen eingesetzt werden kann;
  • das zweite zeigt nur die Türflächen mit Luft zueinander und zu den Mauerleibungen. Spezielle Bänder bis 100 kg Tragkraft erlauben etwas breitere Türen, was zu mehr Freiraum in der Gestaltung führt. Über diese Türfront kann eine zweite, etwas weniger hohe Front aufgesetzt werden, was dann noch mehr Möglichkeiten bietet.

Die Systeme sind so optimiert, dass die Schreinerei binnen zwei bis drei Wochen lieferfähig ist. Hergestellt wird aber immer selbst. Die Montage kann auch eine andere Schreinerei übernehmen. Das Montageteam wird dann umfassend eingeführt und muss sich genau an die Angaben halten.

Hindernisfreie Zugänglichkeit

Eine etwas andere Frontlösung kommt von einem Schrankspezialisten: Die Alpnach Norm-Schrankelemente AG in Alpnach Dorf OW bietet die Möglichkeit einer stützenfreien Öffnung. Jedes Türelement lässt sich sowohl nach links wie auch nach rechts öffnen oder sogar komplett entfernen und zur Seite stellen.

Die Elemente sind 60 cm breit und in drei Höhen von 195 bis 250 cm erhältlich. Es sind aber auch Sondermasse möglich. Bezüglich Feuerwiderstand wird EI60-RF1erreicht, wodurch die Möglichkeit besteht, unter entsprechenden Voraussetzungen auf die horizontale Schachtunterteilung zu verzichten und die Grössen der Brandabschnitte zu maximieren.

www.vkf.ch

Anbieter von Brandschutzfronten

Wer darf herstellen/montieren?

Herstellung durch Anbieter HA

Herstellung durch Schreiner HS

Montage durch Anbieter MA

Montage durch Schreiner MS

Alpnach

Norm-Schrankelemente AG HA MA

6055 Alpnach Dorf OW

www.alpnachnorm.ch

Bach Heiden AG HA MA

9410 Heiden AR

www.bach-heiden.ch

Feuerschutzteam AG HA MA MS

5505 Brunegg AG

www.feuerschutzteam.ch

Jegen AG HA MA

8307 Effretikon ZH

www.jegen.ch

Jos. Berchtold AG HA MA

8049 Zürich

www.josberchtold.ch

O. Schärli GmbH HS MS

6264 Pfaffnau LU

www.oschaerli.ch

Promat AG HA HS MS

8545 Rickenbach ZH

www.promat.ch

R. Brunner AG HA MA MS

8005 Zürich

www.brunner-schreinerei.ch

RWD Schlatter AG HA MA

9321 Roggwil TG

www.rwdschlatter.ch

VSSM HS MS

8044 Zürich

www.vssm.ch

ab

Veröffentlichung: 22. Januar 2015 / Ausgabe 4/2015

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