Feuerschluckende Anpassungen

Nachgebaute Türen in einer Bahnhofshalle, die den heutigen Anforderungen entsprechen. Bild: von Büren Schreinerei AG

Brandschutztüren.  Bei der Nachrüstung von Brandschutztüren in bestehenden Gebäuden helfen interessante Lösungen, Aufwand und Umtriebe gering zu halten. Damit sind dann auch gestalterische Möglichkeiten gegeben, die das bisherige Erscheinungsbild erhalten.

Spätestens bei der Sanierung oder der Umnutzung bestehender Gebäude stellt sich die Frage nach der Einhaltung aktuell gültiger Sicherheitsanforderungen. Sobald in einem Gebäude verschiedene Nutzungseinheiten bestehen, oder eben erst entstehen, müssen diese durch Brandabschnitte getrennt sein. Das bedeutet auch, dass die Eingangstüren zu diesen Raumeinheiten brandschutztauglich sein müssen, entsprechend den Vorgaben der Vereinigung Kantonaler Feuerschutzversicherungen (VKF). Viele Eingänge sollten darüber hinaus über eine vorgegebene minimale lichte Durchgangsbreite verfügen, was bei Anpassungen auch optische Konsequenzen haben kann. Handelt es sich um einen Fluchtweg, kann es sein, dass die Tür so geändert werden muss, dass sie in Fluchtrichtung öffnet.

Anpassung an die Gegenwart

Laut der Schweizer VKF-Brandschutznorm gelten die Brandschutzvorschriften grundsätzlich für Neubauten. Weiter ist ihr zu entnehmen, dass bestehende Bauten und Anlagen verhältnismässig an die aktuell gültigen Brandschutzvorschriften anzupassen sind, wenn wesentliche bauliche oder betriebliche Veränderungen, Erweiterungen oder Nutzungsänderungen vorgenommen werden. Das gilt zudem, wenn die Gefahr für Personen besonders gross ist.

Wenn eine Fabrikantenvilla zu einem Mehrfamilienhaus oder zu einem Bürogebäude umfunktioniert wird, entstehen beispielsweise verschiedene neue Nutzungseinheiten, die dann durch Brandabschnitte getrennt werden müssen. Jede Wohnung in einem Mehrfamilienhaus ist ein eigener Brandabschnitt. Damit sich im Brandfall das Feuer nicht in andere Wohnungen ausbreiten kann, müssen deren Eingangstüren brandschutztauglich sein.

Lignum-Dokumentation 8.1

Wenn es zu einer Sanierung von Türen kommt, stellt sich die Frage, inwieweit die bestehenden Türen ausgewechselt werden müssen. Von der Lignum gibt es zum Thema Brandschutz die neue Dokumentation «8.1 Abschlüsse – Fenster-, Tür- und Trennwandsysteme», die aktuell beim anstehenden Update in den Brandschutzordner des VSSM kommt. Darin wird auch die Aufrüstung bestehender Türen behandelt. Schon bevor es zwingend Prüfnachweise brauchte, gab es Brandschutztüren, die nach allgemein gültigen Vorgaben hergestellt wurden. In der Dokumentation gibt eine Liste Auskunft darüber, bei welchen Verbänden Experten angefordert werden können, um solche T30-Türen beurteilen und allenfalls – mit kleinen Anpassungen für diese Situation – von der lokalen Brandschutzbehörde bewilligen zu lassen.

Geprüfte Systeme bilden die Grundlage

Grundsätzlich gilt: Sobald ein Bauteil ersetzt wird, spricht man von einer neuen Tür, die geprüft und über ein Zertifikat sowie eine entsprechende, offizielle Plakette verfügen muss. Nachfolgend werden Lösungen gezeigt, bei denen bestehende Türelemente im Einvernehmen mit der zuständigen Brandschutzbehörde weiterverwendet werden dürfen. Auch bei diesen bilden immer für genau solche Zusammenstellungen geprüfte Systeme die Grundlagen. Die Zulassungsinhaber solcher Systeme können Auskunft geben, was möglich ist. Sie fertigen die Rohlinge oder gleich im Auftrag die ganzen Türen, vergeben allenfalls Lizenzen zur externen Herstellung und liefern dann die erforderlichen Plaketten.

Der Nachbau solcher Systeme ohne Lizenz und das Fälschen von Plaketten ist verboten und wird bei späteren baulichen Anpassungen auffallen, da die Rückverfolgung der Türdaten den Fehler zeigt.

Stahlzargen können eventuell bleiben

Stahlzargen verursachen beim Auswechseln viele Unannehmlichkeiten, wenn eine Liegenschaft noch aktiv genutzt wird. Die Brandschutzbehörde kann den Verbleib einer bestehenden Zarge akzeptieren, wenn diese auf den vorgeschriebenen Zustand gebracht werden kann und ein Türflügel verwendet wird, der auf einer ähnlichen Zarge mit vergleichbarer Falzgeometrie geprüft wurde.

Den Sanierungsvorschlag sollte der Türsystemhersteller erarbeiten, da es um seine geprüfte Version geht. Laut Riwag Türen AG in Arth SZ ist mindestens die Machbarkeit der geplanten Anpassungen beim Zulassungsinhaber abzuklären. Anschliessend muss das dann auch durch die Brandschutzbehörde bewilligt werden. Produkte, die man in Anlehnung an geprüfte Systeme baut, werden mit einem E auf der Plakette des Systemgebers gekennzeichnet. Martin Brübach von der aargauischen Türenfabrik Brunegg AG weist darauf hin, dass es Ausführungen mit Stahlzargen mit integrierten und solche ohne Dichtungen gibt. Bei Letzteren kommt die Dichtung in den Überschlag des Türblatts. In der Regel braucht es noch einen angepassten Bodenanschluss, neue Bänder in Sanierungshülsen, und die Zargenfalzgeometrie muss mit den Nachweisen EI30 übereinstimmen.

Die alten Türrahmen miteinbeziehen

Stahlzargen, aber auch alte Türfutter mit ihren Zierrahmen, können bestehen bleiben, wenn sie mit einer für diese Zusammenstellung geprüften Brandschutztür kombiniert werden. Bei Türfuttern aus brennbarem Material ist eine Türausführung in Blockrahmendicke erforderlich. Damit sind die bestehenden Türelemente für den Brandschutz nicht mehr so relevant. Auf diese Weise lassen sich beispielsweise nachgebaute, brandschutztaugliche, historische Türen anbringen. Martin Brübach weist darauf hin, dass es bei einem Brandabschnitt nie nur um die Tür und deren Rahmen geht. Benötigt wird allseitig eine zugelassene Tragkonstruktion, an die das Element befestigt und abgedichtet wird. Muss diese erst gestellt werden, ergeben sich grosse Mehrkosten, was schon in der Offerte berücksichtigt werden sollte. Sanierungen erfordern eine Menge Abklärungen, die im Vorfeld erfolgen müssen und alles zusätzlich verteuern können.

Historische Türblätter erhalten

Bei der von Büren Schreinerei AG in Berg TG weiss man, dass gerade im Bereich des Denkmalschutzes zuerst die Vorgaben der Brandschutzbehörde bekannt sein müssen. Danach könne man mögliche Lösungen und deren Kosten mit den Bauherren besprechen. Dies erlaubt es, die Stossrichtung bereits frühzeitig einzugrenzen, sodass mit dem Vertreter der Denkmalschutzbehörde anschliessend konkret machbare Lösungen fixiert und zu aller Zufriedenheit umgesetzt werden können.

Historische Türblätter können aufgetrennt und ein- oder beidseitig auf entsprechend anerkannte Rohlinge aufgedoppelt werden. Die von Büren Schreinerei AG verfügt über ein geprüftes System, bei dem solche Türhälften als Deck auf einen Tür-Mittelteil geleimt werden können, was dann ein zwar dickes, aber sonst normales Türblatt ergibt. Mit diesem sogenannten Aufdicken werden, wie bei neuen Türen, alle Ansprüche bezüglich Schall- und Brandschutz erfüllt. Wenn die Ertüchtigung kaum sichtbar sein darf, kann zwischen die aufgetrennten Türhälften eine Spezialfolie eingeklebt werden, wodurch das Blatt nur wenig dicker wird als es ursprünglich war, dabei aber dennoch den Brandschutzanforderungen entspricht.

www.riwag.chwww.vssm.chwww.brunex.chwww.vonbueren.swiss

Andreas Brinkmann

Veröffentlichung: 03. August 2023 / Ausgabe 31-32/2023

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