Holzdeklaration nicht abschaffen


Die Art und Herkunft von Massivholz soll weiterhin deklariert werden müssen. Bild: Philipp Heidelberger


Die Art und Herkunft von Massivholz soll weiterhin deklariert werden müssen. Bild: Philipp Heidelberger
Holz. Der Bundesrat will die Deklarationspflicht für Holzprodukte aufheben. Waldeigentümer, Forstunternehmer, die Holzindustrie und der Holzwerkstoffhandel sind damit aber nicht einverstanden.
Weil in der Schweiz die Einführung einer analogen Regelung zur europäischen Holzhandelsverordnung (EUTR) geplant ist, welche die Einfuhr von illegalem Holz in den EU-Raum verbietet, erachtet der Bundesrat die Ziele der Deklarationspflicht als vollumfänglich erfüllt. Deshalb brauche es die Deklarationspflicht nicht mehr. Die verantwortlichen Departemente haben offenbar bereits mit den Arbeiten zur Aufhebung der Deklarationspflicht begonnen.
Mit diesem Vorgehen sind die Verbände der Holzindustrie, Forstunternehmern, Waldbesitzer und des Holzwerkstoffhandels nicht einverstanden. In einem gemeinsamen Communiqué teilen sie mit, dass man Äpfel nicht mit Birnen vergleichen dürfe. Verarbeiter und Händler von Holzprodukten sind seit der Einführung der Holzdeklaration verpflichtet, bei Rundholz sowie Produkten aus Massivholz die genaue Holzart und die geografische Herkunft zu deklarieren. Der Konsument erhalte damit wichtige und absolut notwendige Informationen, um einen bewussten Kaufentscheid zu treffen.
Komplexe Produkte sind bis heute von der Deklarationspflicht ausgenommen, weil diese für solche Produkte nur mit grossem Aufwand umsetzbar wäre (z.B. Holzwerkstoffe auf der Basis von Holzspänen oder Holzfasern unterschiedlicher Holzarten oder Herkunft). Die bisherige Regelung stosse allgemein auf Akzeptanz, sowohl bei den Holzverarbeitern, im professionellen Holzhandel als auch bei den Kunden. Wie durchgeführte Stichproben durch das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen zeigen, ist die Umsetzung allerdings teilweise noch verbesserungsfähig (die SZ berichtete). Die unterzeichnenden Verbände sehen aus den genannten Gründen keinen Anlass zur Abschaffung der heutigen, auf Rund- und Massivholzprodukte beschränkte Deklarationspflicht.
Die europäische Holzhandelsverordnung EUTR verfolgt einen anderen Ansatz. Sie ist seit 2013 in Kraft und verbietet die Einfuhr von Holz sowie Holzprodukten aus illegalen Quellen in den EU-Raum. Der konsequente Ausschluss von illegal genutztem Holz aus unseren Wirtschaftkreisläufen begrüssen die Verbände sowohl aus ethischen wie auch aus wirtschaftspolitischen Überlegungen heraus grundsätzlich. Die betreffenden Holzerzeugnisse werden bei der Einfuhr in die EU einem Kontrollsystem unterworfen, mit dem die Legalität dieser Produkte sichergestellt wird. Der Binnenhandel zwischen EU-Ländern fällt dabei nicht unter diese Regelung.
Bei Holzimporten aus Drittländern wie der Schweiz hingegen gilt es, einer streng formulierten Sorgfaltspflicht nachzukommen. Die Holzexporteure müssen dabei lückenlos nachweisen, dass ihre Produkte aus legalen Quellen stammen. Dieser administrative Aufwand ist beträchtlich. Die Schweiz – das Land mit einem der strengsten Waldgesetze und dem personell gut ausgestatteten Forstdienst – wird dabei formal gleichbehandelt wie ein afrikanisches oder asiatisches Land. Somit stellt die EUTR für die Schweizer Holzwirtschaft ein unerwünschtes und unnötiges Handelshemmnis dar, welches die Konkurrenzfähigkeit gegenüber den europäischen Mitbewerbern schwächt.
Die Verbände wollen deshalb die Holzdeklaration beizubehalten und fordern gleichzeitig eine Schweizer EUTR-Regelung, um die genannten Handelshemmnisse abzubauen.
www.holz-bois.ch
www.waldschweiz.ch
www.holzhandelszentrale.ch
www.fus-efs.ch
Veröffentlichung: 30. Oktober 2018
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