Neue Grenzen für den Energieverbrauch

Neue Fenster nach MuKEn 2014 müssen einen tieferen U-Wert einhalten als heute. Bild: Hinze Fensterbau GmbH

MuKEn 2014.  Die sogenannten «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich» (MuKEn) sind die Grundlage für die Bauvorschriften bezüglich Energie. Sie sind vor Kurzem überarbeitet und dem neuesten Stand der Technik angepasst worden. Mit der Inkraftsetzung ist 2017 zu rechnen.

Mit der «Energiestrategie 2050» hat der Bundesrat nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima seine Energiepolitik neu ausgerichtet. Er setzt noch mehr auf die effiziente Energienutzung. Ein grosser Teil des Schweizer Energiebedarfs fällt im Gebäudebereich an. Aus diesem Grund sind die Bauvorschriften betreffend Energie verschärft und den aktuellen technischen Mög- lichkeiten angepasst worden.

Die energetischen Bauvorschriften, die auch für Schreiner wichtig sind, werden durch die «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich» (MuKEn) vorgegeben. Diese werden von der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren verabschiedet. Der Grund: Die MuKEn sind so in der Hand der Kantone, ohne dass sie sich aber von Kanton zu Kanton unterscheiden. Für Planer, Bauherren und Baufachleute wäre es unpraktisch, würden beispielsweise in jedem Kanton andere Türendämmwerte verlangt.

Vergangenes Jahr sind die MuKEn überarbeitet worden, im Januar haben die Energiedirektoren sie abgesegnet. Jetzt ist der Weg frei für die Umsetzung in den Kantonen, was Parlamentsbeschlüsse und Volksabstimmungen zur Folge haben kann. Es ist daher davon auszugehen, dass die neuen MuKEn nicht vor Ende 2017 rechtskräftig werden. Bis dahin gelten die MuKEn 2008.

Minergiestandard wird Normalität

Obschon für die Umsetzung der normale politische Weg beschritten werden muss, haben die einzelnen Kantone nur sehr wenig Spielraum. Sie müssen das Basismodul der MuKEn, das die wichtigsten Bestimmungen für Schreiner enthält, übernehmen. Die Zusatzmodule (etwa zum Thema Ferienwohnungen) sind freiwillig. Bei allen Modulen gilt: Sie dürfen nicht verändert werden. Werden sie übernommen, müssen sie im Originallaut belassen werden.

Für Schreiner sind in den MuKEn 2014 zum Beispiel die neuen U-Werte von Aussentüren und Fenstern von Bedeutung. Diese werden gegenüber den MuKEn 2008 folgendermassen verschärft: Für Aussentüren gilt neu ein U-Wert von 1,2 W/m2K (statt 1,3), für Fenster ein solcher von 1,0 W/m2K (statt 1,3). Für Neu- und Umbauten gelten die gleichen Werte. Ein Gebäude nach MuKEn 2014 entspricht dem Minergiestandard.

Nicht der Dämmwert eines einzelnen Bauteils, sondern der Wärmeenergiebedarf eines ganzen Gebäudes wird im sogenannten «Systemnachweis» festgelegt. Auch diese Energiekennzahl pro Quadratmeter wird etwas strenger. Zudem wird sie neu in der Einheit Kilowattstunden pro m2 (kWh/m2) angegeben, in den MuKEn 2008 waren es noch Megajoules (MJ) pro m2.

Der VSSM ist derzeit daran, ein Praxismerkblatt für Schreiner zu erarbeiten.

www.endk.ch

mf

Veröffentlichung: 27. August 2015 / Ausgabe 34/2015

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