Neufassung alter Gebräuche

Die Schweizer Handelsgebräuche dienen als Regelwerk für die gesamte Holzbranche. Bild: Alessandro Della Bella (Lignum)

Vernehmlassung. Die Schweizer Handelsgebräuche definieren die Anforderungen beim Verkauf von Holz und Holzwerkstoffen – seit zehn Jahren. Nun ist ein überarbeitetes Regelwerk in der Vernehmlassung.

Seit 2010 gelten die aktuellen Schweizer Handelsgebräuche. Festgehalten sind darin die Regeln, die beim Verkauf von Holz und Holzwerkstoffen eingehalten werden müssen, sofern nichts Spezielles vereinbart worden ist. Das Regelwerk hat sich in der Praxis bewährt, ist aber laut einer Branchenumfrage im Jahr 2018 nicht mehr auf dem neusten Stand. Nun haben die Trägerverbände die geltenden Bestimmungen überarbeitet, dies unter Einbezug aller relevanten Verbände und Organisationen der Holz- und Baubranche. Die Neufassung ist noch bis 13. August in der Vernehmlassung. Die Schreiner sind eingeladen, während dieser Frist daran teilzunehmen.

Eichenholz wird mit Splint gemessen

Genau genommen setzen sich die Holzhandelsgebräuche aus zwei Teilen zusammen. Die «Schweizer Handelsgebräuche für Rohholz» sind relevant für die Vertreter am Beginn der Holzlieferkette, die «Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau» richten sich an den Verbraucher, also unter anderem an den Schreiner.

Eines kann dabei vorneweg gesagt werden: Für den Schreiner enthält das angepasste Regelwerk nur eine nennenswerte Änderung. In der Neufassung ist festgehalten, dass der Splint von Eichenholz mitgemessen wird. Dies wird in der Praxis bereits seit einer Weile so gehandhabt, soll nun aber auch noch schriftlich verankert werden.

Einfache Verständigung

Die aktualisierten Entwürfe basieren weitgehend auf den europäischen Normen. Ergänzt wurden sie durch landesspezifische Gebräuche und Richtlinien sowie durch die Bestimmungen des Bauprodukterechts. Mit dem laufenden Vernehmlassungsverfahren soll sichergestellt werden, dass die aktualisierten Gebräuche allgemein akzeptiert werden und weiterhin zu einer einfachen Verständigung innerhalb der Holzkette, mit den Architekten und Planern sowie dem Endkunden beitragen.

Monika Hurni

www.lignum.ch
www.vssm.ch/vernehmlassungHHG2020

Veröffentlichung: 31. Juli 2020 / Ausgabe 31-32/2020

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