Obacht bei Weitergabe

Juristin Katia Favre setzte die Schreiner und Schreinerinnen über das neue Datenschutzgesetzins Bild. Bild: Chantal Kunz

Sektion Zürich.  Seit 1. September ist das neue Datenschutzgesetz in Kraft. Rechtsanwältin Katia Favre informierte am Branchentreff des SVZ über die neuen Vorgaben und was dies für Schreinereien bedeutet.

«Datenschutz ist mehr als Vertraulichkeit» – so steigt Katia Favre, Rechtsanwältin bei Burckhardt AG in Zürich, in ihr Referat ein. Überall werden Daten verwendet und verarbeitet. Beim Schreinermeisterverband Kanton Zürich (SVZ) zum Beispiel sind dies Kundendaten, Lieferantendaten und Mitarbeiterdaten, die täglich verwendet werden.

Viele dieser Daten werden an Dritte weitergegeben, beispielsweise an einen Techniker, der auf dem Bau eine Arbeit ausführen muss. «In einer solchen Situation muss neu ein Datenverarbeitungsvertrag abgeschlossen werden», erklärt Favre. Der Vertrag bestätigt, dass die Daten zu einem bestimmten Zweck an Dritte weitergegeben werden dürfen. Daten dürfen nur unter zwei Bedingungen weitergereicht werden:

  • wenn Dritte die Daten für das Unternehmen bearbeiten
  • wenn die Datensicherheit gewährleistet ist

Alternativen

Um nicht jedes Mal einen Vertrag abschlies-sen zu müssen, reicht es auch, wenn der Kunde oder die Kundin das Einverständnis zur Weitergabe der Daten gibt. «Alternativ kann man den Kunden oder die Kundin bitten, selber Kontakt zum entsprechenden Drittanbieter aufzunehmen», erklärt Favre. Noch weniger Aufwand macht es, wenn man in den AGB erklärt, dass Kundendaten an Subunternehmer/innen weitergegeben werden. «In diesem Fall müssen die AGB einfach gut auffindbar sein.» In folgenden Situationen wird kein Datenverarbeitungsvertrag benötigt:

  • wenn die betroffene Person zur Weitergabe ihrer Daten eingewilligt hat
  • wenn das Gesetz eine Weitergabe der Daten fordert
  • wenn das Unternehmen überwiegendes Interesse hat

Mitarbeiterdaten sind sensible Daten

Kunden- und Lieferantendaten können vergleichbar behandelt werden. Mitarbeiterdaten sind jedoch sensibler. «Hier muss das Unternehmen gewährleisten, dass die Daten nicht für andere zugänglich sind», erklärt die Rechtsanwältin Katia Favre. Sie empfiehlt zudem die Sensibilisierung aller Mitarbeiter/innen im Umgang mit Daten: «Dazu eignen sich verständliche Merkblätter und Schulungen.»

www.schreiner-zh.ch

Chantal Kunz, VSSM Sektion Zürich

Veröffentlichung: 19. Oktober 2023 / Ausgabe 42/2023

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