Originalgetreu und doch feuerfest


Die Bänder, wieauch die Ruder der Espagnolettenverschlüsse wurden speziell angefertigt. Bild: Werk14
Die Bänder, wieauch die Ruder der Espagnolettenverschlüsse wurden speziell angefertigt. Bild: Werk14
Denkmalschutz. Feuer macht auch vor historisch wertvollen Gebäuden nicht halt, weshalb auch deren Türen und Fenster allenfalls einen schützenden Widerstand leisten müssen. Das hat Konsequenzen, welche auch bei den Beschlägen nach gangbaren Lösungen verlangen.
Auch historische Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, müssen in vielem den geltenden Anforderungen genügen und somit angepasst werden, sobald sie saniert werden. Die grosse Schwierigkeit liegt dann darin, dass oft in einem weitreichenden Umfang ein authentisches Erscheinungsbild erhalten bleiben soll und gerade technische Dinge aus der Gegenwart daher nur dezent versteckt erwünscht sind.
Gleichwohl müssen auch alte Gebäude heutigen Anforderungen genügen, wenn man sie in Zukunft noch sinnvoll verwenden will. Beschläge sind oft technisch funktional und zudem ein Abbild dessen, was in einer Zeit bezüglich Material und Herstellung üblich und möglich war und ist. Daneben waren sie genauso schon immer Dekorelemente, die auch mit ihrer Gestaltung ein Ausdruck ihrer Zeit sind und somit bewahrt werden müssen. Diese Beschläge sind beispielsweise bei der AE Beschläge GmbH aus Olten SO immer noch erhältlich. Die Firma ist auf originalgetreue antike Beschläge spezialisiert und führt ein sehr grosses Warenlager für Türen, Fenster und Möbel.
Es ist schon anspruchsvoll genug, historisch passende Fenster und Türen umzubauen oder herzustellen, welche heutigen Anforderungen genügen. Soll noch das Prädikat «brandschutztauglich» dazukommen, wird es nochmals anspruchsvoller, da ältere Beschläge diesen Anforderungen oft von Grund auf nicht genügen können.
Beispielsweise wird ein aufgeschraubtes Kastenschloss auf der Brandseite einer Tür möglicherweise nicht sicher schliessen können, da die Schrauben in der verkohlenden Türfläche keinen Halt mehr finden. Dann besteht der einzige Rückhalt noch durch die Drücker und den verstifteten Vierkantdorn, womit eventuell noch ein Abstützen auf der intakten Seite möglich ist. Verlaufen aber die Befestigungsschrauben des Schlosses bis auf die unverkohlte Seite hinüber, könnte das rein theoretisch schon ganz anders aussehen.
Elvedin Bahonjic ist im Bereich Technik und Betriebswirtschaft des VSSM für die Brandschutzprüfungen der Verbandssysteme zuständig. Er weist auf eine wichtige Voraussetzung hin: «Grundsätzlich müssen die Beschlagteile nach EN 1634-1 geprüft sein.» Die Beschläge dürfen ihre tragenden Eigenschaften und ihre Rückhaltefunktion nicht verlieren, was neben den Verschlüssen auch für die Bänder gilt.
Türen und Fenster schliessen Öffnungen sowie Durchgänge in Wänden und müssen unter Umständen auch sicherstellen, dass ein möglicher Brand für eine gewisse Zeit zurückgehalten wird. Deshalb sind nur Elemente sowie Wandanschlüsse erlaubt, welche diesbezüglich geprüft und zugelassen wurden. Es gibt auch Anforderungen an die Rauchdichte. Der wichtigste Grundsatz bei Brandschutzelementen lautet daher: «Wie geprüft und/oder zugelassen, so eingebaut.» Und zwar genau so, ohne Interpretationen und Abweichungen von den Vorgaben der Systemgeber. Echte historische Beschläge können da nicht mithalten, und natürlich kann man auch nicht mit historisch wertvollen Elementen Brandprüfungen machen. Gearbeitet wird dann mit Aufbauten aus geprüften Elementen und Erfahrungswerten, womit dann eine objektbezogene Einzelzulassung angestrebt wird. Moderne Türbänder mit sichtbaren Rollen und Zierabschlüssen oder aufgesteckten Zierhülsen nach historischem Vorbild sind für die alten Fischbänder ein guter Ersatz. Da der Falzbereich bei Türen und Fenstern im Denkmalschutzbereich wenig interessiert, sind mindestens bei den Türen praktisch alle Schliesssysteme möglich. Zu den Drückergarnituren ist zu sagen, dass sie laut der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) keinen Beitrag zum Feuerwiderstand leisten. Jedoch darf beim Abschmelzen der Drücker keine Öffnung entstehen – was es bei der Verwendung eines Vierkantdorns aus Stahl auch nicht gibt. Wenn kein Schliesszylinder eingebaut ist, muss ein Metallschild das Loch verdecken. Ein Zifferbartschlüsselloch ist nicht zulässig, weil das Loch bereits zu gross ist.
Fenster werden, nur schon wegen der heutigen Glaselemente und weil die Witterung deren Haltbarkeit einschränkt, in aller Regel nachgebaut. Sie erhalten dann auch neu gefertigte Beschläge. Die können aber gleich aussehen und die gleiche Funktion haben wie die alten. Die Firma Werk14 AG aus Grünen BE fertigt beispielsweise Fenster-Espagnoletten, deren Ruder bei seiner Bewegung die Stange mit den Schliesskolben dreht und in einen aufgesetzten Schliesshaken greift – ein Dreipunktverschluss, der beispielsweise zusammen mit Einbohrbändern sicher und gut schliesst. Zwei solche Bänder tragen Flügel von 40 kg, was bei Dreifachverglasung und Brandschutzscheiben dann doch schnell erreicht wäre.
Eine gute Lösung für Brandschutzfenster in historischen Gebäuden kann eine Zier-Espagnolette sein. Deren Ruder bewegt die Stange nicht, sondern greift direkt in das Getriebe eines umlaufenden modernen Fensterbeschlages ein. Auf diese Weise stehen dann alle Optionen zur Verfügung, wie sonst auch bei Fenstern. Die Möglichkeit von verdeckten Bändern erlaubt verschiedene optische Lösungen. Passend zur Zier-Espagnolette bietet Werk14 auch noch entsprechende Zierbänder an, womit optisch wieder alles passt und sich gerade Brandschutzfenster nicht von den anderen im gleichen Raum unterscheiden.
Ein sehr wichtiger Punkt beim Brandschutz, der auf keinen Fall von der Vorgabe abweichen darf, sind alle Brandschutz- und Vorlegebänder bei den Glaselementen. Im Ernstfall verschliessen sie alle Übergänge luftdicht – aber nur, wenn sie den örtlichen Anforderungen genau entsprechen. Beispielsweise kann ein solcher Dämmschichtbildner einen Flügel zusätzlich fixieren oder durch seinen zu hohen Druck ein Glaselement zum Bersten bringen. Darum gilt auch da: «Wie geprüft und/oder zugelassen, so eingebaut.»
Veröffentlichung: 04. September 2025 / Ausgabe 36/2025
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