Selbstverständlich sichere Arbeitswege


Je häufiger Übergänge genutzt werden sollen, desto flacher sollte der Steigungswinkel für eine sichere Überquerung sein. Bild: Hailo
Je häufiger Übergänge genutzt werden sollen, desto flacher sollte der Steigungswinkel für eine sichere Überquerung sein. Bild: Hailo
Plattformtreppen. Der routinierte Zugang zu höher liegenden Bereichen wie auch Übergänge über permanente Hindernisse verlangen nach Treppen, die einige Anforderungen erfüllen müssen. Grund dafür ist die mögliche Unaufmerksamkeit im Arbeitsalltag.
Sich mit den eigenen Beinen fortzubewegen, gehört, soweit diese gesund sind, zum Selbstverständlichsten auf der Welt. Dass die Wege dabei nicht immer einfach, eben und hindernisfrei sind, ist durchaus erwartbar und auf Spaziergängen und bei Wanderungen sogar regelrecht gesucht. Auch bei der Arbeit ist das Zufussgehen eine wichtige Fortbewegungsart, um alle erforderlichen Dinge zu erreichen, die bearbeitet werden müssen. Die Konzentration liegt dann weniger bei den Schritten als schon bei der Aufgabe, die es zu erfüllen gilt.
Entsprechend der potenziell fehlenden Aufmerksamkeit beim Gehen müssen die Wegstrecken bei der Arbeit einfach, übersichtlich und klar geregelt sein, damit es auch in einem Moment der Unachtsamkeit zu keinem Schaden kommen kann. Gerade in Industrie- und Werkstattbereichen braucht es sinnvolle und praktikable Lösungen bei der Wegleitung und -sicherung. Beim Überwinden von Höhenunterschieden können selbst etwas steilere, nicht klar ersichtliche Rampen zu Stolperfallen werden. Umso mehr planerische Aufmerksamkeit braucht es, wenn es gilt, Hindernisse mittels Stufen zu überwinden.
Wenn es darum geht, ob sich eine Stufe angenehm anfühlt oder nicht, hat das auch mit Gewohnheit zu tun. Wer vor allem steile Treppen benutzt, akzeptiert auch höhere Stufen und ist bei flachen dafür eher irritiert. Unabhängig vom Gewohnten gilt aber für alle auch noch Folgendes: Treppen werden mit einem Steigverhältnis gebaut, welches sich an der durchschnittlichen Schrittlänge einer Person bemisst. Die Unfallversicherung Suva in Luzern gibt in ihrem Präventionsdokument «Sichere Treppen an Maschinen und Anlagen» diese Schrittlänge mit 600 bis 660 mm an. Das Steigverhältnis einer Treppe stimmt, wenn die Summe von zwei Tritthöhen und einer horizontalen Stufentiefe in diesem Bereich liegt.
In vielen Treppenhäusern von Wohn- oder Bürohäusern sind die Stufen beispielsweise oft 180 mm hoch und 280 mm tief, womit die meisten Personen mit ihrer Fusslänge gut auftreten können. Daraus ergibt sich eine Schrittlänge von 640 mm, was offenbar ein angenehmes Steigverhältnis ergibt. Das bedeutet beispielsweise, dass bereits bei einer einzelnen Stufe ein geringeres Stolperrisiko besteht, wenn diese mit etwa 180 mm Höhe dem entspricht, was unterbewusst erwartet wird. Eine deutlich höhere Stufe verlangt da schon viel mehr Aufmerksamkeit und mehr Signalisation.
In den meisten Situationen braucht es aber ohnehin mehr als nur eine Stufe. Die Kaiser + Kraft AG in Steinhausen ZG bietet Treppen für die Industrie an und vermeldet: «Unsere Plattform- und Treppensysteme kommen vor allem in Werkstätten, Produktions- und Technikräumen zum Einsatz, um einen sicheren Zugang zu hoch liegenden Maschinen und Anlagen zu gewährleisten und Bodenhindernisse zu überqueren.» Die Einhaltung der richtigen Steigverhältnisse wird dabei als essenziell betrachtet. Diese Systeme sind ausgelegt für industrielle Arbeitsumgebungen, in denen Mitarbeitende regelmässig und ohne volle Konzentration Treppen nutzen. Daher sollte die Verwendung von Treppenleitern und Steigleitern wenn möglich vermieden werden. Grundlegende Normen sind die EN ISO 14122 für fest installierte Zugänge und die SN EN 131 bei mobilen Lösungen.
Von Hailo Professional, von der Rudolf Loh GmbH im deutschen Haiger, kommt eine Vielzahl von Überstiegen und Plattformtreppen. Der Hersteller bietet seine erprobten Lösungen an leichten und flexiblen Aluminiumvarianten mit verschiedenen Neigungswinkeln, Stufenbreiten und Gesamt- höhen an. Ein beidseitiger Handlauf sowie ein den Anforderungen entsprechend umlaufendes Plattformgeländer gehören ebenfalls serienmässig dazu. Auch hier lebt die Überzeugung: «Die Sicherheit der Mitarbeitenden sollte stets an erster Stelle stehen.» Interessant ist ihre Lösung für mobile Treppen, deren Lenkrollen mit 160 mm Durchmesser über ein zentrales Bremssystem verfügen. Dieses wird über einen Bedienbalken vor dem untersten Tritt aktiviert.
Kann eine feststehende Treppe nicht im Boden verankert werden, zum Beispiel weil dieser wasserdicht bleiben muss, wird eine Fixierung mittels Gewichten angeboten.
Bezüglich rutschhemmender Stufen und Plattformflächen gibt es verschiedene Lösungen für die doch sehr unterschiedlichen Anforderungen – auch dafür, ob die Treppe draussen oder drinnen steht. Das sollte bei der Planung berücksichtigt und mit dem jeweiligen Hersteller angeschaut werden.
Dass die Treppenhersteller ihre Produkte immer gleich mit Handläufen und Geländern anbieten, ist nicht weiter verwunderlich, denn in der Norm ISO 14122-3:2016 steht, dass diese bereits ab einer Absturzhöhe von mehr als 500 mm zwingend vorhanden sein müssen. Das gilt, sobald eine Treppe oder ein Podest mehr als 180 mm von einer Wand oder Anlage entfernt ist. Damit der Handlauf gut greifbar ist, sollte dessen Durchmesser 40 bis 50 mm betragen. Als absolutes Minimum werden 25 mm angegeben.
Damit die Finger im Notfall greifen und nirgends anschlagen können, muss rund um den Handlauf ein durchgängiger Freiraum von 75 mm bestehen. Weiter gibt es für die Höhe des Handlaufs über der Treppe Vorgaben, die sich auf deren Neigungswinkel beziehen, da eine steile Treppenleiter einen anderen Abstand braucht als eine flacher verlaufende Treppe. Die Geländerhöhe beim Podest muss auf jeden Fall 1100 mm aufweisen.
Wo gearbeitet wird, können auch Fehler passieren. Damit eine Person bei ihrer Arbeit auf so einem Podest nicht unter dem Handlauf durchrutschen und abstürzen kann, braucht es über dem Podest eine mindestens 100 mm hohe Fussleiste und zwischen dieser und dem Handlauf eine Knieleiste. Die lichten Abstände dazwischen dürfen dabei nie mehr als 500 mm betragen. Im Gegensatz dazu darf ein Treppengeländer im öffentlichen Raum nur vertikal verlaufende Schutzleisten haben, die zueinander ein lichtes Mass von maximal 120 mm aufweisen dürfen. Somit kann daran nicht hochgestiegen werden, und ein Kind kann nicht zwischen den Stäben hindurchfallen.
Eine normal gebräuchliche Treppe hat einen Steigungswinkel im Bereich von 30 bis 38°. Je grösser dieser Winkel ist, desto anstrengender und somit auch gefährlicher wird das Begehen. Zudem ist dann das Ergreifen der beidseitigen Handläufe immer wichtiger. Wer auf einer steilen Treppe fällt, fällt in der Regel tiefer, weil kaum etwas bremst. Damit das auch sonst nicht allzu weit ist, dürfen einzelne Treppenläufe aller Steigungswinkel maximal über eine Höhe von 3000 mm gehen, dann muss ein Podest kommen.
Je häufiger ein Weg mit Tritten benutzt werden muss und je mehr auch Ware, wie Werkzeug, mitgetragen wird, desto mehr muss die Treppe in ihrer Geometrie einer Treppenhausversion von Wohn- oder Bürohäusern entsprechen, um die Wahrscheinlichkeit von Unfällen zu minimieren – die Suva empfiehlt dies, wo immer es möglich ist. Das gilt dann noch im Besonderen, wenn diese Treppe allenfalls auch noch bei Firmenbesichtigungen benutzt werden soll.
www.suva.chwww.kaiserkraft.chwww.hailo.deVeröffentlichung: 17. Juli 2025 / Ausgabe 29-30/2025
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