Treppenanforderungen in Kürze

Offene Tritte über-lappen sich mit Vorteil um mindes-tens 3 cm. Tritte, die zueinander mehr als 12 cm Ab-stand aufweisen, sind für Kleinkinder gefährlich. Bild: Michael Kipfer

Je nach Art der Benutzung sind die An- forderungen an Treppen zu befolgen. Bei öffentlichen Gebäuden oder im Ar-

beitsbereich können verschärfte VKF-Vorschriften gelten. Im Privatbereich wendet man folgende Regeln an:

Treppenform

Es gibt die unterschiedlichsten Treppenformen (siehe SchreinerZeitung Nr. 47/2011, Seite 10) . Wenn immer mög- lich, sollte eine Treppe aber gerade an- gelegt werden. Sie darf zwischen 15 und 18 Tritte enthalten, danach muss ein Podest eingeplant werden, welches in der Länge mindestens der nutzbaren Treppenbreite entsprechen soll.

Laufbreite und Wandabstand

In Einfamilienhäusern soll die nutzbare Laufbreite mindestens 90 cm betragen. Optimal sind 120 cm. Der Abstand von der Wand zur Treppe darf nicht grösser als 5 cm sein.

Treppentritte und Steigung

Das Verhältnis zwischen Tritt- und Setzstufe beeinflusst die Steigung einer Treppe. Bei den Tritten geht man von der Schrittlänge eines Menschen aus. Der Auftritt misst bei einer durchschnittlichen Treppe zwischen 25 und 29 cm, die Steigung zwischen 17 und 19 cm. Die sicherheitstechnisch günstigste Stufe misst einen Auftritt von 29 cm und eine Steigung von 17 cm. Das ergibt einen Treppenneigungswinkel von 30°.

Handläufe und Geländer

Treppen mit mehr als fünf Tritten sind gemäss BFU mit Handläufen zu versehen. Diese müssen durchgehend montiert sein, zur Wand einen Abstand von 5 cm aufweisen und der vertikale Ab- stand von der Trittvorderkante aus soll 90 cm betragen. Bis auf eine Höhe von 75 cm darf das Geländer keine Öffnungen grösser als 12 cm besitzen. So viel beträgt denn auch die minimale Distanz zwischen den Staketen. Misst die Treppe in der Breite mehr als 150 cm, benötigt sie beidseitig einen Handlauf.

Bodenbeschaffenheit

Auf Aussentreppen wird eine rutschhemmende Oberfläche verlangt. Die Empfehlungen differieren je nach dem, wie exponiert eine Treppe ist.

  • Aussentreppe eingewandet, gedeckt: GS1 oder R10
  • Aussentreppe gedeckt: GS2 oder R11
  • Aussentreppe ungedeckt: GS3 oder R12

Beleuchtung

Ob Innen- oder Aussentreppe: Das Licht sollte an beiden Treppenenden ein- und ausgeschaltet werden können und die gesamte Treppe gut ausleuchten.

www.bfu.ch

Veröffentlichung: 16. August 2012 / Ausgabe 33/2012

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