Neue Regeln für Label «Schweizer Holz»

Schweizer Holz ist gefragt. Für das entsprechende Label gelten ab diesem Sommer neue Vorschriften. Bild: André Carlen (Lignum)

Marketing. Die Dachorganisation Lignum hat neue Vorschriften für das Label «Schweizer Holz» verabschiedet. Das Regelwerk legt unter anderem einen höheren Anteil einheimisches Rohmaterial für Industrieprodukte fest.

Der Vorstand von Lignum, der Dachorganisation der Schweizer Holzwirtschaft, hat Ende März neue Vorschriften zum Label «Schweizer Holz» verabschiedet. Gemäss einer Mitteilung treten die neuen Regeln am 1. Juli in Kraft. Sie umfassen nebst dem Reglement auch die Ausführungsbestimmungen mit Gebührenordnung.

Übergangsfrist für Pellets

Die wichtigste Änderung des Labels «Schweizer Holz» betrifft Industrieprodukte, die künftig einen Anteil von Schweizer Holz im Umfang von 80 Prozent aufweisen müssen, um das Label zu erhalten. Die Vorschrift gilt als Jahresmenge, die nicht unterschritten werden darf. Bisher genügte für Span- und Faserplatten oder Pellets ein Anteil von 60 Prozent. Für Pellets gibt es eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2025. 

Wertschöpfung mehrheitlich im Inland

Alle gelabelten Produkte müssen laut Lignum «im Einklang mit der ‹Swissness›-Regelung den Nachweis erbringen, dass mindestens 60 Prozent ihrer Herstellungskosten sowie der wesentliche Verarbeitungsschritt im Inland angefallen sind». Für die Auszeichnung grosser Bauteile (zum Beispiel des gesamten Tragwerks) und ganzer Gebäude mit dem Label «Schweizer Holz» gilt neu, dass mindestens 60 Prozent gelabeltes Holz nachgewiesen werden müssen. Für die Auszeichnung einzelner Bauteile (zum Beispiel einer Fassade) gilt wie bisher die 80-Prozent-Regel. Laut Lignum sind die neuen Vorschriften eine tragfähige Lösung für alle Marktteilnehmer, die das Profil des Labels schärfe.

Stefan Hilzinger

www.holz-bois-legno.ch
www.lignum.ch

 

Veröffentlichung: 25. Mai 2022 / Ausgabe 19/2022

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